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Persönlichkeitsrechte im Internet

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast So 08 Jul 2012, 14:19

das Eingangsposting lautete :

Appropos Majestätsbeleidigung Very Happy


Ich hab da mal ne Fräge:


In verschiedenen Foren treibt sich ein scheinbar liebeshungriger user rum, der den "Weibern" hinterherjagt und mit ihnen flirtet, sie sogar als "Schnucki" bezeichnet. Und diesen Mädels das Herzchen I love you mit seinem Ankerchen durchbohren will. Very Happy
Ausweisen tut er sich mit einem Avatar-Bild mit einem mit Anker durchbohrten Herzchen. I love you
Dieser user hat seinen vollständigen Vornamen nicht angegeben.......und besteht aber darauf eine ganz bestimmte Person zu sein......... scratch
Jetzt habe ich mir überlegt, dass sein Verhalten nicht ganz zu seiner Person passt (schließlich ist er lange Jahre glücklich verheiratet und hat ein Kind) Rolling Eyes ...............und frage mich, ob er´s wirklich ist Question Question .........oder......und so etwas kommt ja recht häufig vor..........sich ein Spassvogel jocolor seines Nicks bemächtigt haben könnte (Nicknapping)......und sich damit im Internet verlustigt. clown clown clown

http://www.stern.de/digital/online/studivz-identitaetsklau-im-online-netzwerk-626560.html

http://www.taz.de/!80227/

http://www.train-und-coach.de/identitaetsdiebstahl-und-nicknapping.html

http://www.n-tv.de/technik/Identitaetsklau-wird-zur-Gefahr-article913313.html

http://privat.hgesser.com/ident/


Dabei stellt sich mir die Frage, WIE ein Nick und hüpfender Forenuser, wenn er weltöffentlich als Realer User anerkannt werden will, seine Personenidentität im Internet beweisen kann?

Ich meine so eine Personenfeststellung im Internet ist ja nicht so einfach, Zeugen schwer aufzubringen!


Würde das was bringen, wenn er seinen Personalausweis in die Foren einstellt, anstatt das herzige verdächtige Avatar-Bildchen?

Fragen über Fragen!

https://libertalia.forumieren.com/t19p60-harry-fahr-schon-mal-den-wagen-vor#2863

Der kleine Nils pirat

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Würde - Ehre - Respekt - Achtung - Selbstachtung - usw.....

Beitrag  patagon Di 10 Jul 2012, 06:11

moin, moin,

so wie das hier behandelt wird, artet es unwegerlich wieder in Erbsenzählerei aus, eine Sache, die ja eigentlich eher Demos Domäne ist. Dabei bin ich mir sicher, wir meinen eigentlich alle das
Gleiche und ihr gebt mir sicher recht, dass natürlich dieser, von Lobelie eigens dafür erfundene, unverschämte und anmaßende camarero meine "Ehre" gar nicht verletzen kann.

Denn, liebe dale, so einfach mit Würde und Ehre, das eine nur innen das andere nur außen, ist das auch wieder nicht.

Tatsächlich wurde das Wort "Ehre" ja häufig genug als Entschuldigung für alle möglichen Respektosigkeiten missbraucht. Ebenso wie es mit den Gesetzen der Fall ist. Und das Verhalten von Herrn Scherer, der Oldi mit Sanktionen (Klage) bedroht hat, falls er den Klarnamen nicht nennt, stellt so einen Missbrauch dar.

Da sind wir wieder bei "Würde" und es ist allerdings unter meiner Würde mich überhaupt auf diese Ebene zu begeben.
Lobelies zweifelhafter Vorschlag, "auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil" findet zwar im wesentlichen meine Zustimmung, nur, würde ich wohl kaum auf die absurde Idee kommen, mich freiwillig in so einen Bums zu begeben, in dem ich auf eine so dumme und primitive Art angemacht würde.

So schließt sich der Kreis. Die Elsenfalle war ein Forum in dem keiner gesperrt wurde, in jeder sagen konnte was er wollte und in dem die Mitglieder, unter denen natürlich auch Trolle waren, oft genug die Grenzen von Toleranz ausloteten (um es einmal freundlich zu formulieren).

Da wir, die Nicks, aber nur virtuell vorhanden waren, konnten wir natürlich zündeln, so viel wir wollten, das Haus brannte deswegen nicht ab.

Dann beehrte uns Frau Wolff mit ihrem Besuch und stellte fest, dass ein Forum anderer, von ihr festgelegter Regeln bedürfe und sie und Herr Scherer, der sich dann, zu meinem Entzücken, auch noch die "Ehre" gab, wollten Oldi in die Knie zwingen.

In Wirklichkeit wollen sie die "Meinungshoheit", das Recht allen zu sagen wo es lang geht. Genau dieses Recht aber mache ich ihnen streitig. Sie können das zwar sagen, aber ob das dann auch alle machen, ist wieder eine andere Frage.
Eine Frage der "Ehre"?




















patagon

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Lieber Patagon

Beitrag  Gast_0006 Di 10 Jul 2012, 07:50

Patagon:

erst einmal danke für die Einladung morgen. Aber ich werde morgen leider keine Zeit haben, denn morgen fliege ich weg.

https://libertalia.forumieren.com/t50p20-personlichkeitsrechte-im-internet#2958
An deiner Stelle würde ich schnell „wegfliegen“, bevor Uvondo wach wird...... Very Happy

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty moin, moin, Maschera,

Beitrag  patagon Di 10 Jul 2012, 08:26

nee, Uvo und demo werden sich erst gegen Mittag kloppen, und da sitze ich im Flieger. Kann aber gerne morgen mitmischen.

Im übrigen ist die Hauptfrage immer noch nicht beantwortet, nämlich ob Nicks überhaupt beleidigen können. Und da gebe ich Steffi recht. Nicks können ja aus ihrer Virtualität nicht heraus. Sie können 1000 mal sagen, ich bringe dich um, können tatsächlich aber niemanden umbringen. Wenn sie niemanden umbringen können, kann durch die absichtserklärung auch niemand gefährdet werden. Wenn sie sich nicht entschuldigen können können sie auch nicht beleidigen oder beleidigt werden.

Es ist eine juristische Spitzfindigkeit (allerdings primitiv und ohne Intelligenz) wenn man mit Klageandrohungen Klarnamen vom Forenbetreiber erpressen will.

Deine Gleichsetzung zwischen Rechten und Pflichten im RL mit Rechten und Pflichten im Netz zeugt von einem Mangel an Fantasie, Maschera (ich sage dir das nicht gerne), denn du blendest einfach die Möglichkeiten aus.

Sowohl Lobelie als auch Scherer maßen sich Kontollfunktionen an, die ihnen in keiner Weise zustehen. Wenn Gabi mir dann noch rät mich in die Lage des freundlichen alten Herrn zu versetzen, der von einem Kellner grundlos auf das übelste beleidigt wurde, so kann ich nur sagen, das habe ich getan, und fühle mich durch durch aufgedrängte und ungebetene "Hilfe" erst wirklich beleidigt, denn diese Respektlosigkeit impliziert ja, dass der nette ältere Herr nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen und der Unterstützung durch irgendwelche "Autoritäten" bedarf.

Wir sind hier im Netz und da helfen echte Waffen wenig, da sind die Bedingungen einfach anders. Die Waffen, mit denen ich mich hier schlagen kann, habe ich aber immer schon, nämlich ein großes Maul und eine spitze Zunge. Und anders kann man mich hier ja auch nicht angreifen.

Lobelie braucht sich also keine Gedanken um die Einrichtung der Kneipe und die Ruhe der Gäste zu machen. Und was das Recht auf Wahlfreiheit der Bodega des Gastes angeht, dem steht ja wohl immer noch das Hausrecht des Wirts gegenüber, oder?




patagon

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Hi Pat

Beitrag  Gast_0006 Di 10 Jul 2012, 08:37


Kann dir jetzt nicht antworten, muss leider "wegfahren".............. Very Happy

Guten Flug, melde mich später. (Vielleicht sollte ich vorsichtshalber den Frankfurter Flughafen sperren lassen? Oder meinst du, die hören nicht auf mich?... Cool )

Gast_0006

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Maschera,

Beitrag  patagon Di 10 Jul 2012, 08:50

Versuc he es doch der einfachheit halber mal. Ich kann dir ja auch gerne meine voraussichtliche Ankunftdszeit mitteilen. Ist erst gegen abend. Falls mich dann die Polizei festnimmt, wegen was auch immer, werde ich RA Schwenn um Hilfe bitten müssen.

Ich übergebe dir aber schon jetzt fürsorglich das Exclusivrecht auf Berichterstattung.

patagon

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @Pat

Beitrag  Gast_0005 Di 10 Jul 2012, 09:03

Ha, ha ,ha, Pat ich lach mich schlapp ab Dir, Laughing

……“platsch“ irgendwo aufschlagen und seinen „Senf“ ablassen, egal ob es passt oder auch nicht, nach dem Motto, „was interessiert mich denn, um was es hier geht,…..bin viel zu beschäftigt um mich da in`s Bild zu setzten,…..aber ich sag jetzt mal, was ich schon längst mal sagen wollte (u. pflege mal meine Feindbilder Wink ),…..…denn ich bin ein Schnussel, ha, ha, ha.

Ich wünschte mir, ich könnte auch ein wenig so sein wie Du und würde nicht immer erst alles nachlesen aus Respekt gegenüber den anderen schreibenden Usern, die sich bei ihren Beiträgen ja bestimmt auch was gedacht haben.
Ja, ja, Pat die liebe dale ist eben auch eine unverbesserliche „Korintenkackerin“, ha,ha,ha.
So verschieden sind eben die „Buben“ und „Mädels“ die hier schreiben.

Ach Pat das wollte ich Dir jetzt doch nicht vorenthalten und Dich fragen, ob Dir an den Geschichtchen was auffällt.

patagon Heute um 06:11
……….Dann beehrte uns Frau Wolff mit ihrem Besuch und stellte fest, dass ein Forum anderer, von ihr festgelegter Regeln bedürfe und sie und Herr Scherer, der sich dann, zu meinem Entzücken, auch noch die "Ehre" gab, wollten Oldi in die Knie zwingen.

In Wirklichkeit wollen sie die "Meinungshoheit", das Recht allen zu sagen wo es lang geht. Genau dieses Recht aber mache ich ihnen streitig. Sie können das zwar sagen, aber ob das dann auch alle machen, ist wieder eine andere Frage.
Eine Frage der "Ehre"?
https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2978

andere Geschichte (von mir konzipiert Very Happy ):

……….Dann beehrte uns Patagon mit seinem Besuch in dem Strang und stellte fest, dass das Thema so wie das hier behandelt wird, artet es unwegerlich wieder in Erbsenzählerei aus, denn….so einfach mit Würde und Ehre, das eine nur innen das andere nur außen, ist das auch wieder nicht. Und, und, und.....

So schließt sich der Kreis.

In Wirklichkeit will er doch auch nur die "Meinungshoheit", Suspect das Recht allen zu sagen wo es lang geht. Genau dieses Recht aber mache ich ihm streitig. Er kann das zwar sagen, aber ob das dann auch alle machen, ist wieder eine andere Frage.
Eine Frage der "Ehre"?

Oder der wirklichen Toleranz, oder des Selbstbewusstseins, oder der Gutmütigkeit, oder, oder, oder……

Ja, ja, so ist das eben sunny ,….wenn mutmasslich zwei das selbe tun, ist es noch lange nicht das selbe, gell Pat. Embarassed

Peace!

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty moin, moin, dale

Beitrag  patagon Di 10 Jul 2012, 10:34

zuerst einmal bin ich von deinen Beiträgen auch ganz begeistert und auch dieser und deine Rüffel machen mir großes Vergnügen und auch ich denke hin und wieder nach, ehe ich etwas sage.
Allerdings mit Tiefgang, denn ich fange an der Wurzel an.

Wozu braucht man überhaupt Gesetze und Regeln?

Alle User MÜSSEN ESSEN UND TRINKEN.

Damit nicht einer dem anderen alles wegfrisst und nur das Recht des Stärkeren gilt gibt es diese Gebote.
In wie weit kann man sie auf andere Bedingungen übertragen, wo Nicks leben, die nicht essen und Trinken müssen, wo es auch nichts zu essen und zu trinken gibt?

Töten kann man einen Nick auch nicht. Auch nicht vergewaltigen, auch nicht erschießen, erstechen oder sonst körperlich verletzen, denn Nicks haben keinen Körper, sie haben höchstens einen Avatar.

Also greifen gar nicht alle Gebote. Im Grunde kann es im Netz eigentlich nur um den Diebstahl geistigen Eigentums gehen. Um geistigen Missbrauch und solche eben gar nicht so leicht fassbaren Dinge.

Ideenklau, Betrug, Täuschung, Verführung usw.

Wenn du liebe dale jetzt dein hübches Köpfchen mit wissen angefüllt hast, das der Bewältigung des RL nützt, weiß ich nicht was du mit mit all dem im Netzt anfangen willst.

Aber du hast mir ne Frage gestellt, die ich auf jeden Fall beantworten will. Du fragst, welche Gemeinsamkeiten meine Geschichte und deine Geschichte haben und ob ich nicht genauso diktatorisch bin, wie die von mir angegriffenen?

Da fallen mir als Vergleich folgende Gefäße ein.
Eine Schüssel und ein Nudelsieb.
Beide haben ungefähr die gleiche Größe und Form.
Nur zum Wasserschöpfen eignet sich die Schüssel ganz gut. Das Nudelsieb kannste aber vergessen.

Oldi hatte dieses Forum gegründet weil man eben nicht die Beiträge und Rechte an den Forenbetreiber abgeben wollte. Keine Sperren.

Die GMX Betreiber hatten einen ganzen Katalog von Regeln, die vorsahen, dass die User jedes Recht an ihren eigen Produkten aufgaben und dem Betreiber alle Möglichkeiten einräumten. Das war in Oldis forum nicht so.

Glaube es mir bitte dale, mir ist es wirklich ganz egal was andere denken oder sagen, auch zu mir. Wenn es mir nicht passt, wehre ich mich mit den Waffen, die mir im Netzt zur Verfügung stehen. Aber ich würde unter gar keinen umständen jemand vor den Kadi zerren. Denn die Organe der Rechtspflege können nur da das Recht pflegen, wo es verankert ist. Sie können sich eben gerade nicht anmaßen dass ihre Regeln auch im virtuellen Raum bestand haben müssen. Da herrschen andere Bedingungen.




patagon

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty moin moin Pat

Beitrag  uvondo Di 10 Jul 2012, 10:47

bin nach meiner selbstverordneten Magen- und Sinnespflege, wieder wohlbehalten an der Kieler Förde gelandet. (geht auch gar nicht anders). Werde jetzt mal die eine oder andere Seite lesen (überfliegen), mal sehen, was es Neues zu lesen gibt. Bekam gerade mit, daß Du heute in Richtung Frankfurt durchstartest. GUTEN FLUG...................Als ehemaliger Spanienverweigerer konnte ich mir nicht vorstellen, daß ich mich auf meinen nächsten Aufenthalt im September/Oktober einmal freuen könnte. So ändern sich die Zeiten.............
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast Di 10 Jul 2012, 11:20

patagon schrieb:Wir sind hier im Netz und da helfen echte Waffen wenig, da sind die Bedingungen einfach anders. Die Waffen, mit denen ich mich hier schlagen kann, habe ich aber immer schon, nämlich ein großes Maul und eine spitze Zunge. Und anders kann man mich hier ja auch nicht angreifen.

Top! Top! Top!

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @dale: Es ist da - Das dritte Zimmer (Gabriele Wolff, Haymon-Verlag, Innsbruck 2003)

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 11:50

Seite 4:

Dies ist kein Schlüsselroman, auch wenn manch einem so manches bekannt vorkommen mag. Alle Personen und Ereignisse in diesem Roman sind frei erfunden, wie man überhaupt nur erfinden kann. Es ist immer die Phantasie, die die Schlüssel zu allem bereithält: zur Wirklichkeit ebenso wie zur Liebe und zur Literatur.
confused

http://www.zeit.de/2004/21/KA-Krimi21
dale: "@Schwarzer Peter: Hast Du Haschisch in den Taschen, hast Du immer was zu naschen.....oder?"

Wie findest Du meine Überschrift? Basketball

https://libertalia.forumieren.com/t50p20-personlichkeitsrechte-im-internet#2975
Och, da fällt mir zu deiner Person und Response ein: Hast du Gaby in den Chaisen, hast du immer was zu lesen, oder ...?

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 220px-Chaise_hell
Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Chaise_hell

Eine helle Chaise

http://de.wikipedia.org/wiki/Chaise
Ich bin maßlos enttäuscht. Das Buch ist absolut neu (Erstausgabe), völlig ungelesen und ohne irgendeine Macke. Das kann ich unmöglich zum Ghost Reading and Marking geben. Das bringe ich nicht übers Herz. Vielleicht will Lobelie mir in Geheimschrift eine Widmung reinschreiben: Wer war der Tote im Gülletank (Rote Grütze) ...?

Ich werde mal ein zweites bestellen, soll ich das gleich zu dir routen? Willst du das Ghost Reading and Marking übernehmen ...?

Nun zu deiner Fleißarbeit: Ich bin wieder stolz auf dich und die vielen Zeilen, obwohl ich manchmal den Eindruck habe, du verstehst mich einfach nicht. Deshalb nur eine kurze Response ohne viele Links und Originalzitate:

https://libertalia.forumieren.com/t50p20-personlichkeitsrechte-im-internet#2975

Ich war der festen Überzeugung, dass das Grundgesetz in seiner Erstausgabe (1949) sich sinnvollerweise mit der Ehre nicht mehr befasst. Deshalb bin ich auf die Leiter gestiegen und hab den ältesten für mich erreichbaren Text (1961) gegriffen, dort die Ehre gefunden und dann mit meinem politischen Fieberthermometer zurückgeschlossen, dann war das auch 1949 so, und Lobelie zitiert keinen 'reformierten' Text aus der 'Neuzeit'.
Vgl. Schwarzer Peter Posting, 09.07.2012, S. 1, 10:59 h @Lobelie: Frisch von der Leiter - ich bin überrascht ...!

https://libertalia.forumieren.com/t50-personlichkeitsrechte-im-internet#2932
Nun tenterst du die Debatte um Ehre und Würde schön durch. Ich hab da auch wenig Einwände. Nur, was du - aus meiner Sicht - nicht verstehst, dass man eine Person auch mit dem Angriff auf ihre Würde beleidigen kann. Und diese Grenze ist für mein Rechts- empfinden dann überschritten, wenn es sich um eine Schmähkritik handelt, also die Kritik nicht mehr der Sache verhaftet ist (vgl. Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung Meinungfreiheit und Schmähkritik):
Schmähkritik - Wikipedia:
...
In ihrer "Zwangsdemokrat"-Entscheidung des BVerfG schreiben die Richter:

„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).“

Führer der Verfassungsbeschwerde war der Journalist Ralph Giordano, der sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 28. Juli 1989, Az.: 21 U 2754/88, AfP 1989, 747) wehrte. Das Verbot verletze ihn in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%A4hkritik
Was deine Kritik an den von mir verlinkten Wikipedia-Beitrag im Vergleich zu der von dir zitierten Quelle angeht, solltest du nicht übersehen, dass die Wikipedia-Beiträge mit Hyperlinks versehen sind, die in fast unermessliche Tiefen und Detailreichtum verlinken, wenn man ihnen folgt. Aber hier müsste der Leser mit Kopf schon etwas Eigeninitiative zeigen. Ich kann das auf einer Nebentask nicht supporten, sondern setzte nur 'nen Primary Click.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hyperlink
dale:

4.) Der „Lektor“ (wenn Du da Dich meinst?) ist "indeed" einer Fehlbeurteilung erlegen, denn Fakt ist, dass im GG die Begriffe „Ehre“ und „Würde“ schon seit Beginn da so stehen und damals wusste noch keiner, dass es tatsächlich zu einem „deutschen Wirtschaftswunder“ kommen würde. Manchmal sollte man seine Überzeugungen,.... gerade wenn sie so fest sind, ebenfalls mal einer Neubewertung unterziehen. Twisted Evil

https://libertalia.forumieren.com/t50p20-personlichkeitsrechte-im-internet#2975
Mit Lektor meine ich nicht dich, sondern den tatsächlichen Lektor/Redakteur, der den Text abschließend bearbeitet hat. Das ist bei Texten juristischer Koryphäen natürlich grund- sätzlich ein 'Problem'. Aber gerade ein Grundgesetz, was heute Schauspieldemokraten wie Salafisten den Koran verschenken, sollte im Text redaktionell für die Leser breitester Bevölkerungsgruppen überarbeitet werden.

Da hätte man die Ehre vollständig weglassen können. Der Haken war wohl tatsächlich, wie von dir angesprochen, der strafrechtlich bis zur Großen Strafrechtsreform 1969 noch vorgesehene "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte" (Vogelfreiheit ab 16. Jahrhundert).
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlust_der_b%C3%BCrgerlichen_Ehrenrechte

http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Strafrechtsreform#1950er-Jahre_bis_1969

http://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit
Als das wegfiel, wäre der Weg frei gewesen, im Art. 5 GG die Ehre durch Würde zu ersetzen. Da hätte irgendein Schauspieldemokrat mit Rechtskenntnissen nur mal 'nachdenken' müssen ...
dale:

Darum fände ich es nicht schlecht, wenn Du auch hierzu und natürlich zu „nebenan“ (hängt ja miteinander zusammen) auf Deine beeindruckende und unvergleichlich überzeugende Art und Weise einmal Stellung dazu nehmen würdest/könntest (aber eine Bitte hätt ich dann schon,…. wenn irgend möglich, lass doch die Familienmitglieder, die Religionszugehörigkeit, die Freizeitbeschäftigung wie z. B. Motorräder o. Fussball des (Nebenan-) Hauptprotagonisten aussen vor). Kuß!

Bin gespannt und freu mich schon auf Deine Sicht der Dinge,……… Cool

https://libertalia.forumieren.com/t50p20-personlichkeitsrechte-im-internet#2975
http://stscherer.wordpress.com/2012/07/04/gibt-es-das-recht-auf-anonymisierte-internetnutzung/

Natürlich hab' ich da 'ne klare Meinung zu. Nur warum soll ich die hier diskutieren? Hier ist nicht der Ort, wo so simple (schauspieldemokratische) Abgrenzungen zwischen Ehre und Würde im historischen Surrounding verstanden werden, sondern Claqueur(e) melden sich u.a. mit 'billigsten Wortspielen' zu Wort:
Eine Person, die sich im Internet mit einem ganzen Fundus an privaten Details in Szene setzt, kann man nicht in ihrer öffentlichen Wirkung ohne diese Inszenierung bewerten. Für mich ist weiterhin auffällig, dass ein Jurist eine nicht verurteilte Personen als "Massenmörder" bezeichnet (wahrscheinlich wieder die 'juristische Tresensprache' seiner 'Erzählungen'), wenn das Plädoyer der Staatsanwalt auf nicht schuldfähig lautete (Psychiatrie). Und das beanstandete Foto zeigt diese Person im Vorfeld als Tempel- ritter(?). Die sich beleidigt fühlende Person verbreitet öffentlich Fotos und Blogbeiträge etc. von sich und anderen als Blaue Ritter mit Kutte in Detailbeschreibungen (Fotos) et cetera pp. (Links erspare ich mir zur Vermeidung von Stigmatisierungen).

Da kann ein oberflächlicher Betrachter möglicherweise, eventuell, vielleicht, womöglich Parallelen sehen - völlig abseits von Tötungsdelikten, sondern eher aus den detail- und variantenreichen Rubriken der 'Lackaffen':

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/lackaffe

Mein Tipp wäre, wenn die Entschuldigung nicht angenommen wird, nicht Lobelie mit der Bitte um Vergebung zu folgen, sondern juristisch bis zum stigmatisierenden Exzess durchziehen und diese ganze öffentliche Inszenierung dieser sich beleidigt fühlenden Person mit ihren 'Erzählungen in ihrer juristischen Tresensprache', ihren öffentlich zur Schau gestellten Surrounding, dem taktischen Kakül usw. den Gerichten offenzulegen (auf expliziten Wunsch könnte ich da schnell ein Linksammlung zusammenklicken - auch als PN) ...

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Exzess

Natürlich setzt das ein gewisses Surrounding voraus, aus dem man das betreiben kann ...

Postscriptum: Schon Ali (Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild und wunderbar. Astrid Lindgren) gelesen? Sie zitiert stscherer im Dialog mit Rolf Schaelike. Leider verlinkt sie nicht sauber, sodass ich die Original-Plattform (noch) nicht kenne ...
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=579&start=470#p35940

http://www.buskeismus.de/

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http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Meinungsfreiheit und ihre Grenzen in der dt. Verfassungsgeschichte

Beitrag  Oldoldman Di 10 Jul 2012, 13:13

Obwohl die Diskussion schon etwas früher im Thread angefangen hat, nehme ich mal als Ausgangspunkt dem Beitrag des Schwarzen Peter

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990

und werfe zunächst mal die Entwicklung der Meinungsfreiheit als eine Reihe von Zitaten ein:
Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen
Volkes
vom 27. Dezember 1848
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 21.
Dezember 1848, verkündet als Gesetz:
I. Grundrechte des deutschen Volkes
Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen
den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder
Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken
können.
.....
Artikel 4.
§ 13. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.

Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen verfolgt werden, wird durch Schwurgerichte geurtheilt.

Ein Preßgesetz wird vom Reiche erlassen werden.

Artikel 5.
....
_______
vgl.: http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_des_Deutschen_Volkes_1848__Material_.pdf
In Deutschland wurden Grundrechte erstmals verbindlich in der sogenannten Frankfurter Reichsverfassung 1849 festgehalten. Sie trat jedoch wegen der Weigerung des damaligen preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. nie in Kraft.

Die Reichsverfassung von 1871 enthielt dagegen keine Grundrechte mehr. Erst die Weimarer Verfassung nahm sie als nicht zwingende Zielsetzungen für den Gesetzgeber wieder auf.
_________
vgl.: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unsere-verfassung-das-grundgesetz-teil-i-grundrechte-allgemein_000678.html
Artikel 118. Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.

Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.
___________
vgl.: http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm
Die Grundrechte nach dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949
I. Die Grundrechte
Artikel 1
...
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...
___________
vgl.: http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_des_GG_1949__Material_.pdf

8. SEPTEMBER 1948:Dr. CARLO SCHMID (SPD):
...
Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können……”
_________
Anm.: Hervorhebung Oldoldman
vgl.: Mist, Fundstelle vergessen zu kopieren und im Verlauf leider schon gelöscht
Entscheidend ist, daß die Meinungsfreiheit nach der Weimarer Reichsverfassung unter einer Art beliebiger Gesetzesvorbehalt stand, der die Aushöhlung dieses Grundrechtes gestattete, weshalb das Grundgesetz das Recht der persönlichen Ehre als inhaltsbestimmende Schranke für grundrechtseinschränkende Normen einführte.

Der Begriff der "Ehre", wiewohl auch und gerade unter den Nationalsozialisten häufig gebracht, wird in diesem Zusammenhang nicht schlechthin gebraucht, sondern ausdrücklich als "persönliche Ehre". Darin steckt eine bewußte Abgrenzung von dem Ehrbegriff unter den Nationalsozialisten. Denn dort bezog sich die Ehre, zunächst auf die Rassezugehörigkeit, sie stand nur dem zu, der "deutschen Blutes" war. Im übrigen war sie
"bezogen allein auf das systemgemäße Verhalten gegenüber der Volksgemeinschaft. 'Das Bewußtsein eines jeden, nach dem Artgesetzen und für die Art seines Volkes zu leben, muß die innere Ehre ausmachen ... Und die äußere Ehre sehen wir in dem Bewußtsein der Gemeinschaft, daß der einzelne artgemäß lebt (Reichsleiter Walter Buch 1939)'.
_____
vgl. vgl. Reinhart Koselleck, Geschichtliche Grundbegriffe: Register, S. 62;
http://books.google.de/books?id=hxoTRHYxJf0C&pg=PA62&lpg=PA62&dq=ehrbegriff+im+nationalsozialismus&source=bl&ots=sSIUfaJ_tX&sig=YLvFVOsA4jNl-PeaXRHGBHLbV9U&hl=de&sa=X&ei=Uvb7T4yLAojLswasvJWoBQ&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=ehrbegriff%20im%20nationalsozialismus&f=false
Daraus wurde eine "Systemehre",
neben der für andere Regungen des Ehrbewuußtseins gar kein Raum mehr bleiben konnte.
______
vgl. Reinhart Koselleck, Geschichtliche Grundbegriffe: Register, aaO.
Demgegenüber fußt der im Grundgesetz verwendete Begriff der persönlichen Ehre auf dem Gedanken des sog. normativen Ehrbegriffes, zum Teil aus der Menschenwürde, als dem unfassenderen Begriff abgeleitet wird. Zum anderen Teil geht es bei der Ehre um des Geltungsanspruch des Menschen in seinen sozialen Beziehungen.

Darin liegt eine deutliche Abkehr von jenem "Ehrgeschwafel" der wenig ruhmreichen '1000 Jahre im Zeitraffertempo'.

Und der Ehrbegriff des Artikel 5 GG geht historisch deutlich weiter zurück. Er stellt eine Mischung aus dem germanischen Recht (Kränkung des Ehrgefühls) und dem römischen Recht (Angriff auf die rechtlich anerkannte Persönlichkeit in Form der Rufschädigung - infamatio) dar.

vgl.: Maurach Schröder Maiwald, Strafrecht besonderer Teil, Teilband 1, 10, Auflage, S. 260, Rn 4
http://books.google.de/books?id=8eKsftZ5BMoC&pg=PA259&lpg=PA259&dq=Ehrbegriff+im+Recht&source=bl&ots=g_uKKiVjCX&sig=su_kfwcMJns-lECxwl2h_cPwFpY&hl=de&sa=X&ei=HOP7T9GwHIeWswbDysXCBQ&ved=0CEgQ6AEwAA#v=onepage&q=Ehrbegriff%20im%20Recht&f=false

Zugleich wird deutlich, daß es nicht zwingend ist, den Begriff der Ehre in Artikel 5 durch den Begriff der "Würde", der dann inhaltsgleich mit Artikel 1 GG wäre, zu ersetzen, da es im Rahmen der Meinungsfreiheit eben nur um einen Teilaspekt der Menschenwürde geht.

Manchmal lohnt es sich, die 'Leiter' etwas weiter hinauf zu steigen und sich gegebenenfalls ein paar Anbauteile mitzunehmen, um nicht in einem Klischee hängen zu bleiben...

@Peter zu seinem PS:

Der Link zur Plattform nachgeliefert:

http://stscherer.wordpress.com/2012/07/08/fall-kachelmann-das-selbstverletzende-verhalten-der-alice-schwarzer/#comment-1372
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Nicht alles, was machbar ist, muß auch durchgezogen werden.

Beitrag  Oldoldman Di 10 Jul 2012, 14:09

Schwarzer Peter, 10.06.2012, 11:50 h, schrieb:Mein Tipp wäre, wenn die Entschuldigung nicht angenommen wird, nicht Lobelie mit der Bitte um Vergebung zu folgen, sondern juristisch bis zum stigmatisierenden Exzess durchziehen und diese ganze öffentliche Inszenierung dieser sich beleidigt fühlenden Person mit ihren 'Erzählungen in ihrer juristischen Tresensprache', ihren öffentlich zur Schau gestellten Surrounding, dem taktischen Kakül usw. den Gerichten offenzulegen (auf expliziten Wunsch könnte ich da schnell ein Linksammlung zusammenklicken - auch als PN) ...

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Exzess

Natürlich setzt das ein gewisses Surrounding voraus, aus dem man das betreiben kann ...
____________
vgl.: https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990
So kann man in der Tat reagieren. Das setzt allerdings eine gefüllte Kriegskasse und ein Übermaß an Vergnügungssucht voraus. Und jemanden der - gegen entsprechendes Honorar - die Sache juristisch derart aufarbeitet, daß es ein Richter auch versteht. Der (der Richter) verspürt nach meiner Erfahrung keine Neigung, in Ehrstreitigkeiten irgendwelchen Screenshots und Links aus dem Internet nachzugehen.

Und was die Plattform, das Surrounding, anbelangt:

Dies hier ist bestimmt nicht das Surrounding für derartige Dinge.
Weder, wenn es um jene 'beleidigt fühlende Person' geht, noch, wenn es um andere Personen, insbesondere User dieses Forums, geht. Schon allein aus dem Grunde, daß der Inhaber der Plattform stets als erster (weil real greifbar) in der Kritik steht und mein Bedarf an Vergnügungen dieser Art, die ja bis ins ganz reale Leben reichen, gedeckt ist. Das ist im übrigen ein Gefühl der Bedarfsdeckung, das von einigen anderen Usern dieses Forums aufgrund ganz eigener Erfahrungen geteilt wird. Nicht jeder hat den Drang, sich zum 'Bornemann der Ehrverletzungen' zu machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Winfried_Bornemann

Aber wenn es Dich so sehr reizt, hätte ich einen Tipp für Dich:

Ein Forum erstellen

Und bevor ich es vergesse:
Auch 'sich beleidigt fühlende Personen' sind in der Lage, einmal für ein Thema begeistert, hier Beiträge zu veröffentlichen, über die nachzudenken sich lohnt - völlig unabhängig von den Widersprüchen in der Person, die man erkannt zu haben glaubt.
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Beitrag  uvondo Di 10 Jul 2012, 14:42

und dann habe ich da noch einen ganz zarten Vorschlag, der mich schon längere Zeit beschäftigt. EINEN komplett link- und wikifreien Strang. Wo man nur seinen Gedanken freien Lauf läßt, wo jeder ungestört und mit eigenen Worten das schreiben kann, was er dann zu einem gestellten Thema zu sagen hätte. Wie gesagt, ohne Link und ohne wiki. Nur das, was man selbst im Kopf hat.
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Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 15:07

uvondo schrieb:und dann habe ich da noch einen ganz zarten Vorschlag, der mich schon längere Zeit beschäftigt. EINEN komplett link- und wikifreien Strang. Wo man nur seinen Gedanken freien Lauf läßt, wo jeder ungestört und mit eigenen Worten das schreiben kann, was er dann zu einem gestellten Thema zu sagen hätte. Wie gesagt, ohne Link und ohne wiki. Nur das, was man selbst im Kopf hat.


@uvondo,

Sie scherzen!

Sie denken doch nicht, daß in diesem Forum ein Gedanke sich auch in Träumen trauen würde ohne die Hebamme Wiki in die Welt gesetzt zu werden.

Und wo kämen wir hin, wenn Jeder dem Forum Zugelaufener seine nicht-sanktionierten Gedanken verbreiten würde, ohne Beleg und Alibi, Nachweis und Zitat?

Gedanken sollen frei sein, aber doch nicht dermaßen!

LG, QV

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Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 15:21

Gedanken sollen frei sein, aber doch nicht dermaßen!

Ließe man das zu, wäre man ganz schnell wieder im gräßlichen Bereich der Meinungshoheit, und das vertrüge sich gar nicht gut mit den Persönlichkeitsrechten anderer. Auweia! Der Hammer!

Dann doch lieber einen Bauchladen mit ›Suchtreffern‹, die kann der Leser mit Kopf sortieren, im Wege der Tiefenprüfung evaluieren und dann versuchen, sich einen Reim auf diese rätselhafte Welt mit ihren Schabernicks zu machen. Ist ja auch pädagogisch wertvoller. Hut ab!

Ehre, wem Ehre gebührt. Nach Oldys lichtvollen Erläuterungen darf man dieses Wort ja wieder in den Mund nehmen...

Du bist ein Schatz!
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 15:42

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3005

@Lobelie,

irgendwie müsste auch die Frage der Feinbilder geregelt werden, oder?

Ich schätze, wenn Jedem zwei Feinbilder pro Nase für bestimmte Zeit erlaubt wären, würde es reichen.

Man reiche einen formfreien Antrag bei Oldie ein, z.B.: Hiermit stelle ich, QV, einen Antrag auf 2 (zwei) Feindbilder XYZ und ZYX für einen Monat von ... bis ... . Stempel drauf und los!

Entschuldige, es musste sein... Embarassed

@Lobelie,

mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.


LG, QV
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Hoch auf der Leiter oben - sitzen die Menschenrechte ...?

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 15:45

Oldoldman:

Zugleich wird deutlich, daß es nicht zwingend ist, den Begriff der Ehre in Artikel 5 durch den Begriff der "Würde", der dann inhaltsgleich mit Artikel 1 GG wäre, zu ersetzen, da es im Rahmen der Meinungsfreiheit eben nur um einen Teilaspekt der Menschenwürde geht.

Manchmal lohnt es sich, die 'Leiter' etwas weiter hinauf zu steigen und sich gegebenenfalls ein paar Anbauteile mitzunehmen, um nicht in einem Klischee hängen zu bleiben...

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2993

Vgl. Schwarzer Peter Posting, 10.07.2012, S. 3, 11:50 h @dale: Es ist da - Das dritte Zimmer (Gabriele Wolff, Haymon-Verlag, Innsbruck 2003)

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990
Ich habe überhaupt keine Probleme, deine formaljuristische Sichtweise nachzuvollziehen. Und die Unterscheidung zwischen Würde und persönlicher Ehre können Juristen gern vornehmen.

Nur das Grundgesetz (erste 20 Artikel mit den Grundrechten) hat auch eine stark politische Dimension und seine Artikel sind sozusagen die kleinen nationalen Menschenrechte in Deutschland.

Dann macht es Sinn, auch mal auf die großen internationalen Menschenrechte zu schauen. Die befassen sich aus gutem Grund nicht (mehr) mit der Ehre, oder ist Wikipedia nicht auf dem Punkt ...?
Menschenrechte - Wikipedia:
...
Bürgerliche und politische Rechte

Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)

- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

- Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Man hätte die "persönliche Ehre" somit aus dem Grundgesetz herausnehmen können. Mich würde in dem Zusammenhang sehr interessieren, ob sich Jörg Kachelmann durch die Medienberichterstattung in "seiner persönlichen Ehre" oder Würde verletzt fühlt. Ich halte das für (s)eine Charakterfrage.

Gerade im brodelnden Suppentopf der unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen würde ich eine Zurücknahme der Ehre und Respekteinforderung gegenüber der 'richtigen (Leit)Religion' etc. mit im Gegenzug Betonung der Toleranz für sehr hilfreich halten.

Die Betonung von Sicherheit, Ehre etc. sind aus meiner Sicht erste Hinweise auf die Totalisierung von Systemen. Aber das kann man selbstverständlich auch ganz anders sehen ...

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @ QV

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 16:40

mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.

Wie schon die Alten: Ars longa, vita brevis.
Heutzutage leben wir zwar länger als sie, aber diese Zeitvermehrung ist ein Klacks gegenüber der Vermehrung des Weltwissens. Was tun, sprach Zeus und googelte...

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...
Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 16:54

Lobelie schrieb:
mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.

Wie schon die Alten: Ars longa, vita brevis.
Heutzutage leben wir zwar länger als sie, aber diese Zeitvermehrung ist ein Klacks gegenüber der Vermehrung des Weltwissens. Was tun, sprach Zeus und googelte...

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...
Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?



...zumal das Wissen auch nur "relativ" sein könnte. Zeit-, Raum und Ideologieabhängig, z. B.

Das Einräumen der Beschränkungen des eigenen Wissens sollte doch nicht unehrenhaft sein.

Das Ratio hülfe ungemein, hörte ich sagen...

Und Meinungen sind unabdingbar, sonst, wie würde ich - Mops im Lesestuhl - mich von anderen Mopsen unterscheiden? affraid

Mein Problem allerdings ist der Versuch der Trennung des Subjektiven vom Objektiven und vice versa, bzw. die Herstellung einer Relation, die noch vertretbar ist.

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Das Zauberwort

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 17:11

Und Meinungen sind unabdingbar, sonst, wie würde ich - Mops im Lesestuhl - mich von anderen Mopsen unterscheiden? affraid


Da sprichst Du, gelassen, eine große Wahrheit aus: vielleicht geht es bei allem Forschen und Meinen überhaupt nur um das, was ein anderer User gern mit ›Distinktion‹ bezeichnete?

Weshalb es dann zuletzt auch gleichgültig wäre, wie objektiv oder subjektiv Wissen ist.
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @Lobelie: will dich wirklich nicht ärgern, sondern interessiert fragen ...

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 17:17

Lobelie:

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...

Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3016
Dein preisgekröntes drittes Zimmer ist heute bei mir angekommen. Super Zustand, schönes gebundes Buch - kein Paperback.

Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe (am Ende noch (S. 283) der Nachweis auf Literaturzitate von sechs Autoren: Ingeborg Bachmann, Thomas Mann, Rainer Maria Rilke, Hans Wollschläger, Karl May und Arno Schmidt, die ich mal lesen werde):
Seite 4:

Dies ist kein Schlüsselroman, auch wenn manch einem so manches bekannt vorkommen mag. Alle Personen und Ereignisse in diesem Roman sind frei erfunden, wie man überhaupt nur erfinden kann. Es ist immer die Phantasie, die die Schlüssel zu allem bereithält: zur Wirklichkeit ebenso wie zur Liebe und zur Literatur.
Was ist das in deiner o.g. Definition? Ein Vorurteil, eine falsche Meinung, keine Meinung, die du doch hast? Oder klopft du die stichhaltige Meinung anderer ab und konzentrierst dich auf das Wissen-Wollen deiner dir wichtigen Gebiete ...?

Oder einfach nur 'Senf' in dichterischer Freiheit zur Einladung literarischer Vollpfosten zur Lektüre ...?

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @ Schwarzer Peter

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 17:45

Vor Vollpfosten wollte ich mein Buch eigentlich bewahren - aber darauf hat man leider keinen Einfluß...
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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Schwarzer, P.

Beitrag  laga Di 10 Jul 2012, 17:58

Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe

Buchstabenwüste über 278 Seiten? Ich nehme doch an, aus dem Bilderbuch-Lesealter sind Sie hinaus? Und Inhaltsverzeichnis? Sind Sie Inhaltsverzeichnisse in Kriminalromalromanen gewöhnt?
Nun ja, aber Wiki-Texte sind ja auch selten länger als 10 gedruckte Seiten, da können einen bekennenden Nichtbelletristik-Leser 278 Seiten schon mal überfordern?
Aber nett von Ihnen, dass Sie hier Werbung für das Buch machen, wird die Autorin sicher freuen Twisted Evil

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Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 18:06

laga schrieb:
Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe

Buchstabenwüste über 278 Seiten? Ich nehme doch an, aus dem Bilderbuch-Lesealter sind Sie hinaus? Und Inhaltsverzeichnis? Sind Sie Inhaltsverzeichnisse in Kriminalromalromanen gewöhnt?
Nun ja, aber Wiki-Texte sind ja auch selten länger als 10 gedruckte Seiten, da können einen bekennenden Nichtbelletristik-Leser 278 Seiten schon mal überfordern?
Aber nett von Ihnen, dass Sie hier Werbung für das Buch machen, wird die Autorin sicher freuen Twisted Evil


Dafür hat aber Wiki Inhaltsverzeichnisse! Gottlob!

Die kann man wie Bücher lesen. Und mehr braucht kein Mensch...

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Beitrag  laga Di 10 Jul 2012, 18:13

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