Stoibers Kloine
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Die Rechtanwaeldin
Lobelie
Petra Klekih
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Stoibers Kloine
das Eingangsposting lautete :
Einfach nur schön formuliert - zur Schlechtanwältin:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/12/denkmal-fur-die-schlechtanwaltin.html
dito:
unbetreut ins Plagiatselend:
http://archiv.twoday.net/stories/219046272/
Merkwürdig nur: Warum jetzt?
http://www.jurablogs.com/de/ach-was-veronika-sass-geb-stoiber-doktor-verwaltungsgericht-freiburg-hat-klage-veronica
Einfach nur schön formuliert - zur Schlechtanwältin:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/12/denkmal-fur-die-schlechtanwaltin.html
dito:
unbetreut ins Plagiatselend:
http://archiv.twoday.net/stories/219046272/
Merkwürdig nur: Warum jetzt?
"[24.05.2012]Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Ganz ausgeschlossen ist allerdings nicht, dass der Rechtsstreit weitergeht: Saß könnte beim Verwaltungsgerichtshof Manheim, der nächsthöheren Instanz, beantragen, dass doch Berufung zugelassen wird.
Die Vorgeschichte: Saß hatte ihre Promotion zum Thema "Regulierung im Mobilfunk" im Jahr 2008 an der Uni Konstanz eingereicht."
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/stoibertochter-veronica-sass-unterliegt-in-plagiatsfall-vor-gericht-a-834888.html
http://www.jurablogs.com/de/ach-was-veronika-sass-geb-stoiber-doktor-verwaltungsgericht-freiburg-hat-klage-veronica
@Lobelie: Der 'Kampf' um Formalien...
Da presche ich mal vor und greife mal in die Kiste des einmal Erlernten.
Die Verleihung der Doktorwürde ist eine Prüfungsentscheidung und ihrer Natur nach ein Verwaltungsakt. Als Prüfungsentscheidung eröffnet sie der Behörde (Universität) einen Beurteilungsspielraum, auch Tatbestandsermessen genannt, der nur sehr eingeschränkt der richterlichen Überprüfung unterliegt. Es wird nur geprüft, ob für die Beurteilung wesentliche Sachverhalte verkannt wurden, ob sachfremde Erwägungen die Beurteilung beeinflußt haben.
Soweit der Plagiatsvorwurf erhoben wird und Anzeichen dafür vorhanden sind, ist die Prüfungsentscheidung (zumindest) von einer Verkennung des für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhaltes geprägt.
In dem Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades geht es um die Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der nicht auf Geld- oder Sachleistungen gerichtet ist (sog. 'sonstiger VA'). Die Voraussetzungen bestimmen sich, soweit die Promotionsordnung nicht besondere Regelungen trifft, nach den Regelungen des jeweiligen Landesverwaltungsrechtes. Ich nenne hier nur die inhaltsgleiche Vorschrift des § 48 VwVfG des Bundes. Danach kann ein (sonstiger) rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt im Rahmen einer Ermessensentscheidung aufgehoben werden. Die einzige absolute Schranke ist die Jahresfrist aus § 48 Abs. 4 VwVfG.
Im Verfahren, in dem dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. § 28 VwVfG), wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Rücknahmeverfahren stattfinden soll, insbesondere, ob der UrsprungsVA rechtswidrig ist. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung über die Rücknahme.
In diesem Zusammenhang ist dann zu prüfen, ob das Vertrauen des Betroffenen in den Bestand des VA schutzwürdig ist. Das ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Fehlerhaftigkeit auf dem Verhalten des Betroffenen beruht, etwa weil der VA auf Angaben beruht, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren (vgl. § 48 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG, der zwar nicht unmittelbar gilt, dessen Sinn und Zweck aber in die allgemeine Ermessensentscheidung einfließt).
Bei den Plagiatsvorwürfen geht es um die unvollständige oder unrichtige Angabe, daß Teile der Arbeit nicht von dem Doktoranden selbst stammen, sondern bei Dritten abgeschrieben sind, was zugleich den beurteilungserheblichen Sachverhalt stark verändert.
Die Jahresfrist beginnt mit der Kenntnis von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen und der Erkenntnis der Rechtswidrigkeit des UrsprungsVA. Nach BVerwG liegt dieser Zeitpunkt im Abschluß des Anhörungsverfahrens über die beabsichtigte Rücknahme. Ob diese Entscheidungsfrist durch das Anfechtungsverfahren gehemmt oder unterbrochen wird, ist umstritten. Das BVerwG (E 100, 199 (204) - zitiert nach Kopp/Ramsauer (nicht der Bundesminister) VwVfG,14. Aufl.) vertritt die Auffassung, daß weder Hemmung noch Unterbrechung eintreten.
Gelingt es also, in einem Verwaltungsprozeß die Rücknahmeentscheidung wegen formeller Fehler aufzuheben, dann kann das bei den üblichen Verfahrensdauern dazu führen, daß die Jahresfrist für eine erneute, dann ordnungsgemäße Rücknahmeentscheidung abgelaufen ist.
Mit dem Inhalt sich auseinanderzusetzen, ist praktisch sinnlos:
Die Plagiate liegen regelmäßig auf der Hand und das Rücknahmeermessen ist nur auf die groben Fehler (Verkennung des Sachverhaltes, Verkennung des Umfanges des Ermessens, sachfremde Erwägungen, Unverhältnismäßigkeit) überprüfbar.
Daher nach meiner Einschätzung der Kampf um die Formalien - um die Jahresfrist auszuhebeln.
Die Verleihung der Doktorwürde ist eine Prüfungsentscheidung und ihrer Natur nach ein Verwaltungsakt. Als Prüfungsentscheidung eröffnet sie der Behörde (Universität) einen Beurteilungsspielraum, auch Tatbestandsermessen genannt, der nur sehr eingeschränkt der richterlichen Überprüfung unterliegt. Es wird nur geprüft, ob für die Beurteilung wesentliche Sachverhalte verkannt wurden, ob sachfremde Erwägungen die Beurteilung beeinflußt haben.
Soweit der Plagiatsvorwurf erhoben wird und Anzeichen dafür vorhanden sind, ist die Prüfungsentscheidung (zumindest) von einer Verkennung des für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhaltes geprägt.
In dem Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades geht es um die Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der nicht auf Geld- oder Sachleistungen gerichtet ist (sog. 'sonstiger VA'). Die Voraussetzungen bestimmen sich, soweit die Promotionsordnung nicht besondere Regelungen trifft, nach den Regelungen des jeweiligen Landesverwaltungsrechtes. Ich nenne hier nur die inhaltsgleiche Vorschrift des § 48 VwVfG des Bundes. Danach kann ein (sonstiger) rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt im Rahmen einer Ermessensentscheidung aufgehoben werden. Die einzige absolute Schranke ist die Jahresfrist aus § 48 Abs. 4 VwVfG.
Im Verfahren, in dem dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. § 28 VwVfG), wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Rücknahmeverfahren stattfinden soll, insbesondere, ob der UrsprungsVA rechtswidrig ist. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung über die Rücknahme.
In diesem Zusammenhang ist dann zu prüfen, ob das Vertrauen des Betroffenen in den Bestand des VA schutzwürdig ist. Das ist in aller Regel zu verneinen, wenn die Fehlerhaftigkeit auf dem Verhalten des Betroffenen beruht, etwa weil der VA auf Angaben beruht, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren (vgl. § 48 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG, der zwar nicht unmittelbar gilt, dessen Sinn und Zweck aber in die allgemeine Ermessensentscheidung einfließt).
Bei den Plagiatsvorwürfen geht es um die unvollständige oder unrichtige Angabe, daß Teile der Arbeit nicht von dem Doktoranden selbst stammen, sondern bei Dritten abgeschrieben sind, was zugleich den beurteilungserheblichen Sachverhalt stark verändert.
Die Jahresfrist beginnt mit der Kenntnis von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen und der Erkenntnis der Rechtswidrigkeit des UrsprungsVA. Nach BVerwG liegt dieser Zeitpunkt im Abschluß des Anhörungsverfahrens über die beabsichtigte Rücknahme. Ob diese Entscheidungsfrist durch das Anfechtungsverfahren gehemmt oder unterbrochen wird, ist umstritten. Das BVerwG (E 100, 199 (204) - zitiert nach Kopp/Ramsauer (nicht der Bundesminister) VwVfG,14. Aufl.) vertritt die Auffassung, daß weder Hemmung noch Unterbrechung eintreten.
Gelingt es also, in einem Verwaltungsprozeß die Rücknahmeentscheidung wegen formeller Fehler aufzuheben, dann kann das bei den üblichen Verfahrensdauern dazu führen, daß die Jahresfrist für eine erneute, dann ordnungsgemäße Rücknahmeentscheidung abgelaufen ist.
Mit dem Inhalt sich auseinanderzusetzen, ist praktisch sinnlos:
Die Plagiate liegen regelmäßig auf der Hand und das Rücknahmeermessen ist nur auf die groben Fehler (Verkennung des Sachverhaltes, Verkennung des Umfanges des Ermessens, sachfremde Erwägungen, Unverhältnismäßigkeit) überprüfbar.
Daher nach meiner Einschätzung der Kampf um die Formalien - um die Jahresfrist auszuhebeln.
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 1064
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Ort : Hoch im Norden...
Mensch Meier...........
jetzt haste aber mal so richtig den Verwaltungsjuristen rausgelassen. Meinst Du, das ausser Lobelie sonst noch irgendwer versteht was Du gerade erläutert hast. Da bedarf der Erläuterung die Erläuterung.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
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Oldoldman,
betreffen diese deine Ausführungen auch irgendwo den Fall Schavan, d.h. könnte sich da noch was verändern?
Ich würde es ihr und jedem anderen Betroffenen ja wünschen, daß der Verjährungsgedanke da auch mal ein bißchen greift.
Ich finds einfach nicht in Ordnung, daß eine Karriere zerstört werden kann durch etwas, was wirklich Jahre zurückliegt, niemanden benachteiligt hat, meistens auch niemanden interessiert, und was schließlich und endlich auch damals abgesegnet wurde von denen, die dazu berufen waren.
Ich bin jetzt kein besonderer Anhänger von Schavan, dazu ist sie zu farblos in ihrem Job, aber was da passiert, verdient sie nicht.
Ich würde es ihr und jedem anderen Betroffenen ja wünschen, daß der Verjährungsgedanke da auch mal ein bißchen greift.
Ich finds einfach nicht in Ordnung, daß eine Karriere zerstört werden kann durch etwas, was wirklich Jahre zurückliegt, niemanden benachteiligt hat, meistens auch niemanden interessiert, und was schließlich und endlich auch damals abgesegnet wurde von denen, die dazu berufen waren.
Ich bin jetzt kein besonderer Anhänger von Schavan, dazu ist sie zu farblos in ihrem Job, aber was da passiert, verdient sie nicht.
Zuletzt von stringa am Do 07 März 2013, 10:40 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : kleine Formulierungsänderung)
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
aber, aber stringa
das sehe ich dann doch schon etwas differenzierter. Man hat die Karriere einer Person (in diesem Fall Schavan) nicht zerstört, sondern(wenn es denn so ist) sie hat ihre Karriere auf einer Lüge aufgebaut. Sie hätte sonst wahrscheinlich keine "Karriere" gehabt. Man beachte die Reihenfolge..............
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
Uvondo, eine Lüge, die damals keine war
die erst jetzt als solche bezeichnet wird.
Wenn du jetzt hingingest und alle Dissen der letzten 50 Jahre genauso prüfen würdest?
Was würde passieren? Wie viele Karrieren würden beendet? Verdient?
Ich halte zu strenge moralische Maßstäbe immer für fragwürdig. Klar, es gibt Fälle, wo schon Kleinigkeiten stark ins Leben von anderen eingreifen können, ich sag mal Ärzte, Juristen(z.B. Fall Mollath), Ingenieure (falsches Komma beim Brückenbau) und so fort.
Aber eine Dissertation? Um Himmels willen, wo ist denn da irgend ein Belang, eine Bedeutung?
Wenn du jetzt hingingest und alle Dissen der letzten 50 Jahre genauso prüfen würdest?
Was würde passieren? Wie viele Karrieren würden beendet? Verdient?
Ich halte zu strenge moralische Maßstäbe immer für fragwürdig. Klar, es gibt Fälle, wo schon Kleinigkeiten stark ins Leben von anderen eingreifen können, ich sag mal Ärzte, Juristen(z.B. Fall Mollath), Ingenieure (falsches Komma beim Brückenbau) und so fort.
Aber eine Dissertation? Um Himmels willen, wo ist denn da irgend ein Belang, eine Bedeutung?
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
OLdy,
das war ja eine richtige Vorlesung - und jetzt fällt mir auch wieder ein, warum Verwaltungsrecht nie zu meinen Lieblingsfächern gehört hat... All diese schwammigen Begriffe wie Ermessen, Vertrauensschutz und Ermessensfehlgebrauch.
@ Stringa:
Es geht ja "nur" um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes, und solange in den Promotionsordnungen eine Verjährung nicht festgeschrieben ist, geht das immer, wenn eigenes Fehlverhalten vorhanden ist. Und das ist auch bei Frau Schavan so.
Bei ihr ist es allerdings deshalb besonders tragisch, weil sie mit Wegfall der Promotion keine abgeschlossene Ausbildung mehr hat. Andererseits hatte sie eine Politikerkarriere und war Ministerin, damit kommt man auch unter. Garantiert.
Leider haben Promotionen viel zu viel Bedeutung für Karrieren und Gehalt. Manch einer würde ohne Promotion gar nicht erst eingestellt, und einen Gehaltszuschlag gibt es auch in der Regel (jedenfalls in der freien Wirtschaft).
@ Stringa:
Es geht ja "nur" um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes, und solange in den Promotionsordnungen eine Verjährung nicht festgeschrieben ist, geht das immer, wenn eigenes Fehlverhalten vorhanden ist. Und das ist auch bei Frau Schavan so.
Bei ihr ist es allerdings deshalb besonders tragisch, weil sie mit Wegfall der Promotion keine abgeschlossene Ausbildung mehr hat. Andererseits hatte sie eine Politikerkarriere und war Ministerin, damit kommt man auch unter. Garantiert.
Leider haben Promotionen viel zu viel Bedeutung für Karrieren und Gehalt. Manch einer würde ohne Promotion gar nicht erst eingestellt, und einen Gehaltszuschlag gibt es auch in der Regel (jedenfalls in der freien Wirtschaft).
Zuletzt von Lobelie am Do 07 März 2013, 10:41 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Mensch, Müller.....
jetzt kannste ja mal die Erläuterungen erläutern
Aber, Lobelie hat danach gefragt und ich habe mal in meinen Werkzeugkasten gegriffen. Aber Du hast recht, ich hätte die Fachbegriffe erläutern sollen. Ich kann ja noch Fußnoten anbringen, etwa so:
Aber, Lobelie hat danach gefragt und ich habe mal in meinen Werkzeugkasten gegriffen. Aber Du hast recht, ich hätte die Fachbegriffe erläutern sollen. Ich kann ja noch Fußnoten anbringen, etwa so:
Besser so?Die Verleihung der Doktorwürde ist eine Prüfungsentscheidung und ihrer Natur nach ein Verwaltungsakt[1]. Als Prüfungsentscheidung eröffnet sie der Behörde (Universität) einen Beurteilungsspielraum[2], auch Tatbestandsermessen genannt, der nur sehr eingeschränkt der richterlichen Überprüfung unterliegt.
...
- Erläuterungen:
[1] Verwaltungsakt (VA) = Entscheidung einer Behörde auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles mit Rechtswirkung nach Außen
[2] Beurteilungsspielraum: Die Einschätzung des Sachverhaltes unterliegt einer situationsgebundenen Wertung durch die entscheidende Person. Grundlage ist auf der Seite des zu beurteilenden Tatbestandes ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zudem Wertungsspielräume eröffnet. Es geht nicht um die Auslegung des Begriffes, also die Ermittlung seines abstrakten Sinngehaltes, sondern die wertende Anwendung auf den Einzelfall
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 1064
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Alter : 65
Ort : Hoch im Norden...
JA Meier
das sollte von mir auch keine Kritik gewesen sein. Ich hatte es ja auch verstanden, ich verstehe überhaupt so viel. Aber jetzt mal ernst gesprochen (geschr....) Ich habe mit dem Juristendeutsch (wenn es denn überhaupt deutsch ist) nicht viel am Hut. Meinem Freund und Kupferstecher (Richter) muss ich auch immer wieder eine verständliche Sprache abringen. Oder ganz einfach (gilt nicht Dir) wenn ich jemand für ein Arschloch halte, wie drücke ich das dann juristisch einwandfrei und straffrei aus?
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
@stringa: der Fluch der bösen Tat...
... die auch in einer Nachlässigkeit bestehen kann, verwirklicht sich manchmal erst nach Jahrzehnten.
Ich kann mich dumpf dran erinnern, daß es im kleinen Belgien vor Jahren ein Aufschrei der Entrüstung gab, weil die Baubehörden plötzlich die Genehmigungen kontrollierten und eine Vielzahl von Schwarzbauten entdeckten, die sowohl zum Zeitpunkt ihrer Errichtung, als auch heute nicht genehmigungsfähig waren. Also wurde der Abriß verfügt. Das ist in der Bundesrepublik auch so. Warum sollte es nun anderen auf anderen Gebieten soviel besser gehen?
Die Universitäten könnten sich natürlich bei ihrem Ermessen selber binden und Täuschungsversuche, die erst x Jahre nach ihrer Begehung entdeckt werden, wegen "urvordenklicher Verjährung" von der Rücknahme ausnehmen. Doch das kratzt sicherlich am 'wissenschafts-narzistischen Klarlack'...
vgl.: http://www.cicero.de/berliner-republik/die-fragwuerdige-promotion-des-goetz-aly/52271
Ich kann mich dumpf dran erinnern, daß es im kleinen Belgien vor Jahren ein Aufschrei der Entrüstung gab, weil die Baubehörden plötzlich die Genehmigungen kontrollierten und eine Vielzahl von Schwarzbauten entdeckten, die sowohl zum Zeitpunkt ihrer Errichtung, als auch heute nicht genehmigungsfähig waren. Also wurde der Abriß verfügt. Das ist in der Bundesrepublik auch so. Warum sollte es nun anderen auf anderen Gebieten soviel besser gehen?
Die Universitäten könnten sich natürlich bei ihrem Ermessen selber binden und Täuschungsversuche, die erst x Jahre nach ihrer Begehung entdeckt werden, wegen "urvordenklicher Verjährung" von der Rücknahme ausnehmen. Doch das kratzt sicherlich am 'wissenschafts-narzistischen Klarlack'...
vgl.: http://www.cicero.de/berliner-republik/die-fragwuerdige-promotion-des-goetz-aly/52271
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 1064
Anmeldedatum : 06.06.12
Alter : 65
Ort : Hoch im Norden...
Find ich genau so ungerecht
diese Sache mit den Bausünden der Väter. Findet nicht nur in Belgien statt.
Ich habe erst kürzlich einen Fernsehbericht über ein Mehrfamilienhaus gesehen, daß vor ca 20 Jahren gebaut wurde, alles ordnungsgemäß abgesegnet, ein neuer Nachbar zieht ein, mißt alles nach, und man stellt fest, besagtes Haus ist 18 cm zu nach am Nachbargrundstück. Der Nachbar beschwert sich noch nicht mal , aber meldet diesen Sachverhalt dem Bauamt oder der Ordnungsbehörde, was weiß ich und die verlangen jetzt von dem Besitzer, daß das in Ordnung gebracht werden müsse, also entweder Rückbau (wie das gehen soll, kann ich mir gar nicht vorstellen, großes Tortenmesser nehmen, eine Scheibe vom Haus absäbeln?) oder Abriß.
Ist doch unsäglich, so etwas!
Ich versteh schon, daß Verwaltungsakte von der Rechts-Sicherheit ausgenommen sind, aber wie du ja auch sagst, die Justiz hat ja nicht umsonst den Gedanken der Verjährung in ihr Repertoire aufgenommen.
Ich habe erst kürzlich einen Fernsehbericht über ein Mehrfamilienhaus gesehen, daß vor ca 20 Jahren gebaut wurde, alles ordnungsgemäß abgesegnet, ein neuer Nachbar zieht ein, mißt alles nach, und man stellt fest, besagtes Haus ist 18 cm zu nach am Nachbargrundstück. Der Nachbar beschwert sich noch nicht mal , aber meldet diesen Sachverhalt dem Bauamt oder der Ordnungsbehörde, was weiß ich und die verlangen jetzt von dem Besitzer, daß das in Ordnung gebracht werden müsse, also entweder Rückbau (wie das gehen soll, kann ich mir gar nicht vorstellen, großes Tortenmesser nehmen, eine Scheibe vom Haus absäbeln?) oder Abriß.
Ist doch unsäglich, so etwas!
Ich versteh schon, daß Verwaltungsakte von der Rechts-Sicherheit ausgenommen sind, aber wie du ja auch sagst, die Justiz hat ja nicht umsonst den Gedanken der Verjährung in ihr Repertoire aufgenommen.
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
stringe, Verjährung hin oder her...........
Schavan hat nicht einwandfrei ihre "Arbeit" gemacht. Wir alle können das nicht wissen, ob der Fall jetzt so richtig ist, wie wir ihn lesen, wahrnehmen. Vielleicht liegt IHR Fehler ja im/am System. Ich kenne da ganz andere Fälle.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
Welche denn, Uvondo?
Klär mich auf (echt, keine Ironie).
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
Lobelie
Da plaudert jemand der dich offenbar sehr gut, aus eigener Einschätzung, kennt, aus dem "Nähkästchen"
Da frage ich mich, was dieser Mann glaubt, was du des Nachts wenn er schläft, mit deiner Intelligenz tust.
Leihst du sie ihm aus oder legst du sie neben deine Brille auf deinen Nachttisch?
......und da ich Dich tagsüber für eine intelligente Frau halte,
Da frage ich mich, was dieser Mann glaubt, was du des Nachts wenn er schläft, mit deiner Intelligenz tust.
Leihst du sie ihm aus oder legst du sie neben deine Brille auf deinen Nachttisch?
Freizeit- Anzahl der Beiträge : 575
Anmeldedatum : 12.06.12
Ort : Weltweit überall bei Multi-/Kulturellen Leuten
z.B. diesen hier stringa
in der Hoffnung das viele Mitleser das schon wieder vergessen haben. Ich hasse nämlich, außer beim sechs, Wiederholungen.
Ich hatte das zu Beginn meiner "Forenkarriere" in oldys altem Forum schon mal (in anderem Zusammenhang)geschrieben. Ein sehr enger Freund (ich mag das Wort Freund langsam nicht mehr schreiben, ich kann aber nüscht dafür das ich die halbe Welt kenne), von Beruf Professor und Dr. der Geologie, er war u.A. der erste Mensch auf Erden (auch da wiederhole ich mich) der damals das erste Mondgestein untersucht hat. Wörtlich (ich werde das nie vergessen): Wenn vor unserem Gremium ein Probant erscheint, den wir schon mehrmals durchrasseln lassen mußten, irgendwann können wir sein/ihr Gesicht nicht mehr sehen. Dann hat er eben, wie auch immer, seinen Doktortitel.
Ich versuche bei solchen Verbalattacken dann immer die medizinische Sparte gedanklich mit einzubeziehen. OBWOHL, bei einigen Ärzten frage ich mich hin und wieder auch, wie die wohl promoviert haben müssen. Die verstehen manchmal die einfachsten Fragestellungen nicht. Ich darf so etwas eigentlich gar nicht schreiben...........
Ich hatte das zu Beginn meiner "Forenkarriere" in oldys altem Forum schon mal (in anderem Zusammenhang)geschrieben. Ein sehr enger Freund (ich mag das Wort Freund langsam nicht mehr schreiben, ich kann aber nüscht dafür das ich die halbe Welt kenne), von Beruf Professor und Dr. der Geologie, er war u.A. der erste Mensch auf Erden (auch da wiederhole ich mich) der damals das erste Mondgestein untersucht hat. Wörtlich (ich werde das nie vergessen): Wenn vor unserem Gremium ein Probant erscheint, den wir schon mehrmals durchrasseln lassen mußten, irgendwann können wir sein/ihr Gesicht nicht mehr sehen. Dann hat er eben, wie auch immer, seinen Doktortitel.
Ich versuche bei solchen Verbalattacken dann immer die medizinische Sparte gedanklich mit einzubeziehen. OBWOHL, bei einigen Ärzten frage ich mich hin und wieder auch, wie die wohl promoviert haben müssen. Die verstehen manchmal die einfachsten Fragestellungen nicht. Ich darf so etwas eigentlich gar nicht schreiben...........
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
Uvondo, glaub ich ja,
und wenn besagter Proband 20 Jahre später einen persönlichen Feind hat und dieser Feind macht eine Plag-Seite im Internet auf, dann würde besagter Proband seinen Titel, vielleicht auch seinen Job verlieren, das kannst du doch nicht in Ordnung finden.
Da muß eine Verjährung her.
P.S. Und was mich vor allem ärgert, die Leute, die solche Dissertationen abgesegnet haben, denen passiert gar nichts. Höchst ungerecht, das!
Da muß eine Verjährung her.
P.S. Und was mich vor allem ärgert, die Leute, die solche Dissertationen abgesegnet haben, denen passiert gar nichts. Höchst ungerecht, das!
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
nö stringa
>>>dann würde besagter Proband seinen Titel, vielleicht auch seinen Job verlieren, das kannst du doch nicht in Ordnung finden.<<< >Da muß eine Verjährung her.<
Es kann sein, daß Du das System nicht verstehst. ER/SIE hatte ja in Wirklichkeit NIE einen TITEL. Das ist Realitätsfern was Du da äußerst.
>>>P.S. Und was mich vor allem ärgert, die Leute, die solche Dissertationen abgesegnet haben, denen passiert gar nichts. Höchst ungerecht, das!<<< Da gebe ich Dir vollends recht.....................Bei einigen Sachen habe ich mich auch schon des Öfteren gefragt, ob das prüfende Gremium wohl eine Arbeit überhaupt richtig gelesen hat. Vielleicht liegt da der Fehler.
Es kann sein, daß Du das System nicht verstehst. ER/SIE hatte ja in Wirklichkeit NIE einen TITEL. Das ist Realitätsfern was Du da äußerst.
>>>P.S. Und was mich vor allem ärgert, die Leute, die solche Dissertationen abgesegnet haben, denen passiert gar nichts. Höchst ungerecht, das!<<< Da gebe ich Dir vollends recht.....................Bei einigen Sachen habe ich mich auch schon des Öfteren gefragt, ob das prüfende Gremium wohl eine Arbeit überhaupt richtig gelesen hat. Vielleicht liegt da der Fehler.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
SATire1 und anschließend DOKU:
Di, 12. Mrz · 20:15-22:20 · Sat.1
Der Minister
Genre
Politische Satire
Beschreibung
Polit-Satire in Anlehnung an die Plagiatsaffäre von Minister zu Guttenberg.
Di, 12. Mrz · 22:20-23:20 · Sat.1
Abgeschrieben - die Guttenberg-Story
Genre
Reportage
Herkunft/ Produktionsjahr
D 2013
Formatinformation
Beliebige Information
Keine weiteren Informationen (?)
Sendungsdauer/ -ende
60 min (bis 23:20)
Startzeit
22:20
Endezeit
23:20
Titel
Abgeschrieben - die Guttenberg-Story
Der Minister
Genre
Politische Satire
Beschreibung
Polit-Satire in Anlehnung an die Plagiatsaffäre von Minister zu Guttenberg.
Di, 12. Mrz · 22:20-23:20 · Sat.1
Abgeschrieben - die Guttenberg-Story
Genre
Reportage
Herkunft/ Produktionsjahr
D 2013
Formatinformation
Beliebige Information
Keine weiteren Informationen (?)
Sendungsdauer/ -ende
60 min (bis 23:20)
Startzeit
22:20
Endezeit
23:20
Titel
Abgeschrieben - die Guttenberg-Story
das hätte man auch einfacher schreiben können
(ohne diese Auflistung) Heute um 20.15 im ZDF läuft >der Minister< mit Katharina Thalbach als Bundeskanzlerin MUrkel. UND ich freue mich darauf schon riesig. Hoffentlich hält es das, was ich mir davon verspreche.....
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
Vorsicht! ;-)
1. http://www.internet-law.de/2013/03/faz-mahnt-blogger-ab.html
2. http://www.focus.de/kultur/kino_tv/zu-guttenberg-satire-provoziert-der-minister-ein-sat-1-plag_aid_940203.html
2. http://www.focus.de/kultur/kino_tv/zu-guttenberg-satire-provoziert-der-minister-ein-sat-1-plag_aid_940203.html
Ich muß mich fast schon wundern:
bislang ist noch niemand an mich herangetreten, obwohl die Kommentatoren auf meinem Blog ja schon wegen der schieren Anzahl kaum noch gegengelesen werden können... Da habe ich wohl Glück gehabt bislang. Oder eben schlaue Gegner, die sich zurecht sagen, daß man gewisse Opponenten lieber ignorieren als durch eine juristische Aktion auch noch aufwerten sollte.
Den Guttenberg-Film fand ich übrigens klasse. Natürlich greift man bei so einem Stoff auf Originalzitate zurück: insgesamt ist und bleibt es aber eine künstlerische Eigenleistung. Und Katharina Thalbach als Kanzlerin war eine Klasse für sich. Da kam Kunst und Realität zur Deckung...
Den Guttenberg-Film fand ich übrigens klasse. Natürlich greift man bei so einem Stoff auf Originalzitate zurück: insgesamt ist und bleibt es aber eine künstlerische Eigenleistung. Und Katharina Thalbach als Kanzlerin war eine Klasse für sich. Da kam Kunst und Realität zur Deckung...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Bzgl. Guttenberg Satire
Nö, ich fand die zu platt.
Mal davon abgesehen, daß ich es nicht besonders satirisch finden kann, auf jemandem rumzutrampeln, der eh schon am Boden liegt, zumindest in den hiesigen Politik- und Öffentlichkeits-Gefilden, ich hatte ständig das Gefühl, da liegen zwei im Widerstreit (evtl. Drehbuchautor und Produzent).
Da kamen ab und zu mal pfiffige Statements zum Politikbetrieb, die ja meistens dem Freund von Guttenberg unterlegt wurden, und offenbar sind das ja Originalzitate, und daneben plattestestes Unterschichten-Fernsehen, eben wie sich der blödeste Stammtisch einen Politiker vorstellt, der noch dazu einen Adelstitel hat und gut aussieht.
Ich wage mal die kühne These, wenn zu Guttenberg keinen Adelstitel gehabt hätte und ausgesehen wie Herr Döring von der FDP, kein Mensch hätte sich für seine Diss interessiert.
Frau Thalbach find ich eigentlich immer gut, ob die Kanzlerin im privaten Leben so ist, weiß ich nicht und wills auch nicht wissen, von daher fand ich die Szenen mit Frau Murkel nicht schlecht, aber auch nicht wirklich lustig.
Wenn ich mir dagegen "Schtonk" vorstelle, den Film, der wirkliche Satire ist, da liegen doch Welten dazwischen. Sat 1 kann eben nur Klamauk.
Mal davon abgesehen, daß ich es nicht besonders satirisch finden kann, auf jemandem rumzutrampeln, der eh schon am Boden liegt, zumindest in den hiesigen Politik- und Öffentlichkeits-Gefilden, ich hatte ständig das Gefühl, da liegen zwei im Widerstreit (evtl. Drehbuchautor und Produzent).
Da kamen ab und zu mal pfiffige Statements zum Politikbetrieb, die ja meistens dem Freund von Guttenberg unterlegt wurden, und offenbar sind das ja Originalzitate, und daneben plattestestes Unterschichten-Fernsehen, eben wie sich der blödeste Stammtisch einen Politiker vorstellt, der noch dazu einen Adelstitel hat und gut aussieht.
Ich wage mal die kühne These, wenn zu Guttenberg keinen Adelstitel gehabt hätte und ausgesehen wie Herr Döring von der FDP, kein Mensch hätte sich für seine Diss interessiert.
Frau Thalbach find ich eigentlich immer gut, ob die Kanzlerin im privaten Leben so ist, weiß ich nicht und wills auch nicht wissen, von daher fand ich die Szenen mit Frau Murkel nicht schlecht, aber auch nicht wirklich lustig.
Wenn ich mir dagegen "Schtonk" vorstelle, den Film, der wirkliche Satire ist, da liegen doch Welten dazwischen. Sat 1 kann eben nur Klamauk.
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
Ich habe mich trotzdem
prächtig amüsiert, vor allen Dingen auch wegen der guten Besetzung von Stephanie und dem Diekmann-Ehepaar. Politik und Medien sind oft trivial, und so paßt es dann doch...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Es geht weiter: FDP-Politikerin und Heidelberg
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3296-urteil-aberkennung-des-doktortitels
Das betraf wohl
Frau Koch-Mehrin?
Nun, das wird sie nicht mehr groß interessieren, zieht sie sich doch aus der Politik zurück. Aber für Frau Schavan sieht es schlecht aus angesichts dieser Entscheidung. Ich habe noch gar keine gesehen, die erfolgreich gewesen wäre.
Nun, das wird sie nicht mehr groß interessieren, zieht sie sich doch aus der Politik zurück. Aber für Frau Schavan sieht es schlecht aus angesichts dieser Entscheidung. Ich habe noch gar keine gesehen, die erfolgreich gewesen wäre.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
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