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BVerfG: ESM - ja, aber...

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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty BVerfG: ESM - ja, aber...

Beitrag  Oldoldman Mi 12 Sep 2012, 10:28

Soeben hat das BVerfG entschieden, daß die Eilanträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt werden. Die Bestimmungen des ESM-Vertrag erweisen sich im Hinblick auf die gerügten Verfassungsverstöße (u. a. Art. 79 Abs. 3 GG) als Verfassungskonform.

Jedoch - und hier kommt das aber - muß vor Ratifizierung des Vertrages und damit seiner völkerrechtlich verbindlichen Inkraftsetzung ebenso völkerrechtlich verbindlich festgestellt werden, daß nicht im Wege der Auslegung der Bestimmungen des ESM-Vertrages es zu einer Ausweitung der Haftung der Bundesrepublik Deutschland kommen kann. Die Haftung für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag muß sicher auf den auf die Bundesrepublik entfallenden Anteil am Haftungskapital (das sind 190 Mrd Euro) begrenzt sein.

Dies muß durch einen völkerrechtlichen Vorbehalt im Rahmen der Ratifizierung geltend gemacht werden.

Schon wieder eine Klatsche für die deutsche Politik?
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Und hier steht's

Beitrag  Lobelie Mi 12 Sep 2012, 10:33

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung der Verträge aber sicherstellen, dass ihre Haftung begrenzt ist und neue Zahlungen nur nach Zustimmung möglich sind.

Karlsruhe - Es ist ein historisch wichtiges Signal für die Euro-Rettung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt gebilligt - allerdings nur unter Vorbehalt. Das erklärten die obersten Richter in Karlsruhe.
Die Ratifizierung könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/karlsruhe-verfassungsgericht-lehnt-eilantraege-gegen-esm-ab-a-855298.html

Klar ist das mal wieder eine Klatsche - das sind genau die Punkte, die mir auch aufgestoßen sind: die Möglichkeit des weiteren Abrufs von Geldern durch den ESM, ohne daß die Regierung irgendetwas einwenden könnte.
Und damit ist wohl auch der Plan vom Tisch, den ESM mit einer Banklizenz auszustatten, denn dann könnte er unbegrenzt unhd unkontrolliert Gelder aufnehmen.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Schon wieder eine Klatsche für die deutsche Politik?

Beitrag  uvondo Mi 12 Sep 2012, 10:41

JA, und allein schon deshalb, weil Voßkuhle den Betreibern der Eilanträge in der Sache recht gegeben hat, aber die eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Ich bin kein Jurist, und seit eben weiß ich auch warum ich das nie werden wollte............UND mir ist übrigens aufgefallen, das Voßkuhle sich seeeehr häufig an die Nase und ins sonstige Gesicht gefasst hat. Daraus schließe ich, das er inhaltlich nicht ganz mit dem übereinstimmt, was er da vorgelesen hat. Allein schon, daß er 10 Minuten gebrauchte um alle §§§ und Daten der Zu-und Einlässe vorzulesen. Armes Deutschland. Mein Entschluss steht fest.....ich werde gehen und bereite jetzt alles vor......
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty BVerGE: Ja, aber ... mit (vorläufigem!!!) Limit/Deckel 190 Mrd.

Beitrag  Petra Klekih Mi 12 Sep 2012, 10:52

http://www.jurablogs.com/de/go/fassungslos-liebes-bverfassungsg-usus-fass-boden-fob-heissen-nr-13-berliner-karlsruher
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http://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html

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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Gehen - wohin denn?

Beitrag  Lobelie Mi 12 Sep 2012, 10:54

Also wenn Du da mit Spanien liebäugelst, kommst Du aber vom Regen in die Traufe (auch wenn dort öfters die Sonne scheint als hier). Very Happy

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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty 10.31 Uhr: Börse reagiert erleichtert Der deutsche Aktienmarkt legt deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (Dax) zieht um 0,98 Prozent an und notiert bei 7382,06 Punkten.

Beitrag  Petra Klekih Mi 12 Sep 2012, 10:57

Noch Fragen?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article109161046/Karlsruhe-billigt-Euro-Rettungsschirm-unter-Auflagen.html
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Ja aber......

Beitrag  uvondo Mi 12 Sep 2012, 10:58

und da geht mir der Arsch auf Grundeis.....der Bundestag kann entscheiden, ob diese Summe erhöht wird. Frag doch mal irgendeinen Politiker im Bundestag, ob der auch nur eine müde Mark/Euro selbst dazugibt. NÖÖÖ, immer nur wir dämlichen Steuerzahler. Soros hat recht, (er meinte das zwar anders) Deutschland sollte aus der EU und dem Euro austreten. Meine Stimme hat er.....und ich mache es auch.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Das ist natürlich ärgerlich...

Beitrag  Lobelie Do 13 Sep 2012, 15:22

Kaum ist der ESM genehmigt, wird die Neu-Schuldenaufnahme für Deutschland teurer und für Italien billiger. Sowas aber auch...

"Das Ergebnis ist für den Bund als wirtschaftlich gut zu bewerten", sagte ein Sprecher der Finanzagentur. Experten führten die steigende Rendite und die schwächere Nachfrage auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück. "Der Appetit auf deutsche Staatsanleihen lässt nach", sagte Nick Stamenkovic von RIA Capital Markets. "Wenn die Spannungen in der Währungsunion nachlassen, dann verlieren die als sicherer Hafen geltenden deutschen Bonds an Anziehungskraft."
"Finanzmärkte beruhigen sich"
Auch am Markt stiegen die Zinsen für deutsche Anleihen nach dem Gerichtsurteil spürbar. Für fünfjährige Bonds kletterten sie auf 0,52 Prozent und damit auf den höchsten Stand seit Anfang Juli.
Dagegen fielen die Renditen von Staatsanleihen der Krisenländer. Italien sammelte problemlos eine Milliarden Euro ein. Der Zins für die einjährigen Bonds fiel auf 1,69 Prozent, nachdem er im August noch 2,77 Prozent betragen hatte. Im Juni waren es noch fast vier Prozent. "Die Euro-Zone erhält jetzt einen zweiten wichtiger Stützpfeiler in ihrer Architektur - mit dem ESM und Fiskalpakt auf der einen Seite sowie den EZB-Anleihenkäufen auf der anderen Seite", sagte UniCredit-Ökonom Andreas Rees. "Diese beiden Stützen werden die Finanzmärkte beruhigen. Viele Krisenländer erhalten jetzt Zeit, um ihre Reformen voranzubringen."
Quelle: n-tv.de, rts
http://www.n-tv.de/wirtschaft/ESM-Urteil-laesst-Rendite-steigen-article7200221.html

Die anderen sollen sparen, sparen, sparen, bis die Schwarte kracht - und Deutschland verschuldet sich munter neu: 260 Milliarden sollen es am Ende des Jahres sein, die über Anleihen hereingeholt werden - damit werden ja wohl nicht nur Altschulden getilgt. Und das bei Steuereinnahmen, die nur so sprudeln.

Vielleicht sollte die deutsche Bevölkerung mal der eigenen Regierung mehr auf die Finger sehen, wie denn deren Sparbemühungen aussehen, bevor man über die Griechen und andere "Südländer" ablästert.

Ich habe übrigens noch nichts darüber gelesen, was denn die anderen ESM-beteiligten Staaten von den Vorbehalten Deutschlands zur Haftungsbegrenzung halten. Das wird sicher noch interessant.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Und hier der Weg zum vollen Urteil...

Beitrag  Oldoldman Fr 14 Sep 2012, 10:02

Der Tenor der Entscheidung lautet:
Das BVerfG verkündete am 12.09.2012 und schrieb:... hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Juli 2012 durch

Urteil
für Recht erkannt:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Bundestagsdrucksache 17/9045, Seite 6 ff.) nur erfolgen darf, wenn zugleich völkerrechtlich sichergestellt wird, dass

  1. die Regelung des Artikel 8 Absatz 5 Satz 1 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus diesem Vertrag der Höhe nach auf die in Anhang II des Vertrages genannte Summe in dem Sinne begrenzt, dass keine Vorschrift dieses Vertrages so ausgelegt werden kann, dass für die Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des deutschen Vertreters höhere Zahlungsverpflichtungen begründet werden;
  2. die Regelungen der Artikel 32 Absatz 5, Artikel 34 und Artikel 35 Absatz 1 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus nicht der umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates entgegenstehen.

Gründe:
...
Anm.: den Volltext der Entscheidung gibt es unter:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012.html
Für den vollen Text bitte dem Link zu den Entscheidungen des BVerfG folgen.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Ja, und wer die Kurzfassung für die (auch internationale) Presse liebt ...

Beitrag  Gast_0007 Fr 14 Sep 2012, 10:21

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067en.html


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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Re: BVerfG: ESM - ja, aber...

Beitrag  QuoVadis Fr 14 Sep 2012, 11:26

Sorry - hatte keine Zeit alles durchzulesen, d.h. weiß nicht, ob dieses auch schon erwähnt wurde:


ESM-LEAK: Piratenpartei Bayern veröffentlicht unter Verschluss gehaltene ESM-Dokumente
12. Sep 2012 - Aleks Lessmann

http://piratenpartei-bayern.de/2012/09/12/esm-leak-piratenpartei-bayern-veroffentlicht-unter-verschluss-gehaltene-esm-dokumente/

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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Sieh' an, die Piraten...

Beitrag  Oldoldman Fr 14 Sep 2012, 12:03

Tja, Piraten sind zu allerlei fähig. Jetzt fehlen nur noch die Protokollnotizen, die die Nachforderungen zum Ausgleich von Verlusten (Art. 9 Abs. 2 ESM-Vertrag) näher erläutern...

Na, ob wir da bald etwas von einer Verhaftung aus den Reihen der Piraten wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung lesen.... ?

Vergewaltigungsverdacht: Spektakuläre Festnahme in München:
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Oldoldman, ja, klingt plausibel

Beitrag  stringa Fr 14 Sep 2012, 12:34

nur einen kleinen Verbesserungsvorschlag:

Frau Merkel wird nicht klagen. Sie ist auch nicht betroffen. Es wird noch ein paar Wochen dauern und irgendjemand anderer wird klagen.

Frau Merkel wird NICHTS damit zu tun haben. Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Re: BVerfG: ESM - ja, aber...

Beitrag  QuoVadis Fr 14 Sep 2012, 13:58

...Wäre nur der Mensch vorhanden, einе Strafe für ihn werden wir schon finden...

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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Wie blöd,

Beitrag  Lobelie Fr 14 Sep 2012, 15:24

mein Eintrag von heute Mittag ist gar nicht angekommen... Das passiert mir häufiger, daß ich diesen Hinweis "Während Sie schrieben, wurde ein weiterer Beitrag geschrieben...." verpasse.

Och, das glaube ich kaum, daß dem Piraten was angehängt wird: wenn man so liest, was da alles als "Vertraulich" gestempelt wurde, was so vertraulich gar nicht ist, dann kommt es einem eher wie Berufsempörung vor.

a) Es bedarf jedoch im Rahmen des völkerrechtlichen
Ratifikationsverfahrens der Sicherstellung, dass die Regelungen des
ESM-Vertrages nur so ausgelegt werden, dass die Haftung der
Bundesrepublik Deutschland nicht ohne Zustimmung des Bundestages über
ihren Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM hinaus erhöht werden
kann und die Unterrichtung von Bundestag und Bundesrat nach den
verfassungsrechtlichen Vorgaben gewährleistet bleibt.

Ich habe mir das Urteil jetzt mal angesehen und fand das ganz schön clever vom BVerfG - daran hätte ich jedenfalls nicht gedacht.


3. Auch die sich aus dem Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag und dem
ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) ergebenden Vorschriften über die
Einbindung des Deutschen Bundestages in die Entscheidungsprozesse des
ESM genügen im Wesentlichen den Anforderungen an die innerstaatliche
Absicherung des Demokratieprinzips. Dies gilt sowohl für die
Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages als auch
im Hinblick auf seine Informationsrechte und die personelle Legitimation
der deutschen Vertreter in den Organen des ESM. Diese haben an den
Sitzungen der Organe des ESM teilzunehmen und die Beschlüsse des
Deutschen Bundestages umzusetzen. Das ESM-Finanzierungsgesetz setzt
voraus, dass die deutschen Vertreter an die Beschlüsse des Bundestages
gebunden und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig sind.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html

Ich hatte mich gewundert, wieso im Tenor des Urteils der Bundestag gar nicht erwähnt wurde, sondern nur der deutsche Vertreter im ESM, ohne dessen Zustimmung keine weiteren Kapitalerhöhungen durchgeführt werden dürfen, und wieso dessen Verschwiegenheitspflichten eingeschränkt werden mußten - jetzt habe ich es kapiert.

Das ESM-Finanzierungsgesetz kannte ich nämlich noch gar nicht...

Aber richtig Musik ist hierin:

Auch eine Hinterlegung von Staatsanleihen durch den ESM bei der
Europäischen Zentralbank als Sicherheit für Kredite würde gegen das
Verbot unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln öffentlicher Stellen
verstoßen. Dabei kann offen bleiben, ob hierin eine Übernahme von
Schuldtiteln direkt vom öffentlichen Emittenten am Primärmarkt läge oder
nach dem Zwischenerwerb durch den ESM einem Erwerb am Sekundärmarkt
entspräche. Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch
die Europäische Zentralbank, der auf eine von den Kapitalmärkten
unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte
, ist
als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls
untersagt. Inwieweit das vom Rat der Europäischen Zentralbank am 6.
September 2012 beschlossene Programm über den Ankauf von Staatsanleihen
finanzschwacher Euro-Staaten diesen rechtlichen Vorgaben entspricht, war
im vorliegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, das
sich ausschließlich auf die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag und zum
Fiskalpakt sowie die entsprechenden Begleitgesetze bezieht, nicht zu
entscheiden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html

Da wird der Kläger Gauweiler sich noch Chancen ausrechnen, gegen bestimmte Finanztransaktionen des ESM erfolgreich vorgehen zu können. Unklar ist mir nur, welche GG-Norm in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn EZB oder ESM gegen europarechtliche Normen verstoßen. Aber das kriegen wir noch.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Ich stelle mir nur eine Frage zum Urteil des BVG

Beitrag  stringa Fr 14 Sep 2012, 16:26


Was passiert einer Regierung, die sich einfach nicht dran hält?
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Die wäre wohl einfach

Beitrag  Lobelie Fr 14 Sep 2012, 16:58

unten durch. Nee, das traut sich keine...

Andererseits fällt mir da das BVerfG-Urteil aus dem Jahr 1994 zum straflosen Cannabis-Besitz ein: da wurde den Ländern vorgegeben, einheitliche Mengen für den Eigenkonsum festzusetzen, bei dem von Verfolgung abgesehen werden muß - soweit ich weiß, sind die Mengen auch heute noch nicht einheitlich, da herrscht ein Nord-Süd-Gefälle.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Dein Wort in Gottes Ohr, Lobelie

Beitrag  stringa Fr 14 Sep 2012, 17:17

schön wärs ja, aber ich habe schon oft genug gehört, wie in Parlamentsdebatten immer wieder das Wort "Verfassungsbruch..." einander um die Ohren geschlagen wurde.

Ob zu Recht oder Unrecht, mag natürlich dahingestellt sein.

Ich sage mal ganz provokant, daß es möglich sein könnte, daß eine Regierung sich nicht an solch ein Urteil hält und genug begabte Juristen vorschickt, die das als Auslegung interpretieren.

Wenn, wie bei diesem Urteil, eine Seite es als Bestätigung fürs Regierungshandeln ansieht und die andere als Klatsche für eben dieselbe Regierung, scheint ein weiter Handlungsspielraum doch logisch.

Natürlich kann Herr Gauweiler dann wieder mit einer neuen Klage vors BVG ziehen und dann etc. etc. etc.

Ich frage mich nur immer, wie den armen Verfassungsrichtern dabei zumute ist. Sie wollen doch ausdrücklich nicht regieren, d.h. Legislative bleiben und sich nicht in die Geschäfte der Exekutive hineinmischen, so habe ich Herrn Vosskuhle jedenfalls in Teilen verstanden. Wink
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Die mediale Reaktion

Beitrag  Lobelie Fr 14 Sep 2012, 17:23

auf so ein Urteil ist genauso wie die auf ein Fußballspiel:
Ihr habt verloren!
Aber wir haben besser gespielt, und wenn der Schiri den Elfmeter gegeben hätte, hätten wir gewonnen...

Ja, der Vorsitzende hat sich stark zurückgenommen, zurecht. Das ist nun wirklich nicht Aufgabe des Gerichts, der Politik vorzuschreiben, wie hoch die finanziellen Leistungen für die EU sein dürfen.
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BVerfG: ESM - ja, aber... Empty Görners Weg Jakobs weg ...???

Beitrag  Die Rechtanwaeldin Fr 14 Sep 2012, 18:16

http://www.heidrun-jakobs-blog.de/?p=710

Kommentar zur Übung der BW!
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http://www.jurablogs.com/blogs/die-rechtsanwaeldin

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