Kachelmann und kein Ende....
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Kachelmann und kein Ende....
das Eingangsposting lautete :
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Nun, das Landgericht Köln traute diesem Sinneswandel wohl nicht so ganz und bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der es Alice Schwarzer und der EMMA verboten wurde,Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört.
(LG Köln, Az. 28 O 96/12) - http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller (Jörg Kachelmann) habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
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Zuletzt von stscherer am Fr 15 Jun 2012, 16:13 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Thauris schrieb:Schwarzer Peter schrieb:http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/15633088-kachelmann-verklagt-ex-freundin-schadenersatz.html#.A1000107
http://news.google.de/news/story?hl=de&gl=de&q=Kachelmann&um=1&ie=UTF-8&ncl=d4vhl0b7XGucjGMNRwPDT72cM50KM&sa=X&ei=z-3hT9rNK86q-Abvnpi6Aw&ved=0CDEQqgIwAA
http://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&q=Kachelmann&oq=Kachelmann&aq=f&aqi=&aql=&gs_l=news-cc.3...1399.3012.0.4104.9.5.0.0.0.0.0.0..0.0...0.0.
Sehr komisch das Ganze - wo bleibt denn die Klage wegen Falschbeschuldigung und wer hat die ganzen Gutachter beauftragt? Fragen über Fragen!
@Thauris,
ich finde es schwer darüber zu diskutieren, was anscheinend (noch?) nicht passiert ist. Dafür kann man darüber diskutieren, was geschehen ist.
Die Gutachter wurden vom damals Angeklagten, später freigesprochenen J.Kachelmann beauftragt, der aufgrund der Anzeige der NK a.D. seine Verteidigung durchführen musste.
LG, QV
Schadensersatz
http://www.welt.de/newsticker/news3/article106640765/Kachelmann-will-Schadenersatz-von-Ex-Geliebter.htmlSchwetzingen/München (dapd). Moderator Jörg Kachelmann verlangt Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten. Eine entsprechende Klage sei beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht worden, sagte der Anwalt der Radiomoderatorin, Manfred Zipper, am Mittwoch in Schwetzingen auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Vorabbericht der Zeitschrift "Bunte".
Die Höhe des Schadenersatzes, um den Kachelmann klage, beziffert sich auf 13.352,69 Euro, wie Zipper hinzufügte. Das sei der Betrag für Kosten dreier Gutachter gewesen, die im Prozessverfahren angefallen waren. Der Anwalt der Frau habe indes beantragt, die Klage abzuweisen.
Im Mai 2011 war Kachelmann freigesprochen worden. Seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.
dapd
Und schon geht es ab zur BUNTE!
Und so fachkundig beraten durch einen Strafrechtler:
http://www.kanzlei-zipper.de/rechtsanwaelte/ra-manfred-zipper.html
@ Thauris:
Ich nehme mal an, daß das Vorziehen eines Zivilverfahrens mit einem Mini-Schaden taktische Gründe hat, denn die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ja keinerlei Interesse, die Anzeigenerstatterin zu verfolgen.
Hier ist nun Klage beim LG Frankfurt a. M. (Festnahmeort, Erfolgsort der Freiheitsberaubung) eingereicht worden, wodurch, falls das Gericht seine örtliche Zuständigkeit bejaht, das Verfahren dem Dunstkreis Mannheim entzogen wird.
In 30 - 40 % der Zivilklagen, die sich aus Strafverfahren ergeben, kommen Zivilgerichte ja zu anderen Ergebnissen als die Strafgerichte; und hier liegt die Chance, daß das Zivilgericht die Beweislage eindeutig zugunsten des Klägers würdigt.
Danach könnte dann eine Strafanzeige erstattet werden, die die Staatsanwaltschaft nicht so einfach vom Tisch wischen könnte.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Re: Kachelmann und kein Ende....
@Lobelie @QV
Ich habe da irgendwie ein kleines Verständnisproblem - Herr Kachelmann hat also die Gutachter beauftragt, so weit, so gut - nach meinem bescheidenen Dafürhalten bezahlt derjenige die Musik, der sie auch bestellt hat - zumal zweitens diese Gutachter weder Schuld noch Unschuld und auch keine Falschbeschuldigung beweisen konnten. Und da stellt sich mir jetzt die Frage, wieso eine Schadensersatzklage? Auf welche rechtliche Grundlage will er das denn stützen?
Ich habe da irgendwie ein kleines Verständnisproblem - Herr Kachelmann hat also die Gutachter beauftragt, so weit, so gut - nach meinem bescheidenen Dafürhalten bezahlt derjenige die Musik, der sie auch bestellt hat - zumal zweitens diese Gutachter weder Schuld noch Unschuld und auch keine Falschbeschuldigung beweisen konnten. Und da stellt sich mir jetzt die Frage, wieso eine Schadensersatzklage? Auf welche rechtliche Grundlage will er das denn stützen?
Gast- Gast
Kausalität
Zivilrechtlich ist der Schaden aus einer unerlaubten Handlung iVm einem Straftatbestand (hier: Freiheitsberaubung) alles, das kausal aus dieser Handlung folgt.
Durch Festnahme und U-Haft fielen Verdienstausfall und Verteidigungskosten (zu denen auch Gutachterkosten gehören) an.
Bei einem Freispruch haftet zwar auch der Staat für ›notwendige‹ Verteidigungskosten und materielle Schäden durch staatliche Zwangsmaßnahmen, aber eben alternativ neben dem Verursacher. Abgesehen davon sind die Erstattungen des Staates gedeckelt: es wird nur ein Pflichtverteidiger zu den mäßigen staatlichen Gebühren bezahlt, für die man keine guten Anwälte bekommt. Und auch die Entlohnung von Sachverständigen ist mäßig (kein Wunder, daß es so viele schlechte Gutachten gibt...).
Durch Festnahme und U-Haft fielen Verdienstausfall und Verteidigungskosten (zu denen auch Gutachterkosten gehören) an.
Bei einem Freispruch haftet zwar auch der Staat für ›notwendige‹ Verteidigungskosten und materielle Schäden durch staatliche Zwangsmaßnahmen, aber eben alternativ neben dem Verursacher. Abgesehen davon sind die Erstattungen des Staates gedeckelt: es wird nur ein Pflichtverteidiger zu den mäßigen staatlichen Gebühren bezahlt, für die man keine guten Anwälte bekommt. Und auch die Entlohnung von Sachverständigen ist mäßig (kein Wunder, daß es so viele schlechte Gutachten gibt...).
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Re: Kachelmann und kein Ende....
Lobelie schrieb:Zivilrechtlich ist der Schaden aus einer unerlaubten Handlung iVm einem Straftatbestand (hier: Freiheitsberaubung) alles, das kausal aus dieser Handlung folgt.
Durch Festnahme und U-Haft fielen Verdienstausfall und Verteidigungskosten (zu denen auch Gutachterkosten gehören) an.
Bei einem Freispruch haftet zwar auch der Staat für ›notwendige‹ Verteidigungskosten und materielle Schäden durch staatliche Zwangsmaßnahmen, aber eben alternativ neben dem Verursacher. Abgesehen davon sind die Erstattungen des Staates gedeckelt: es wird nur ein Pflichtverteidiger zu den mäßigen staatlichen Gebühren bezahlt, für die man keine guten Anwälte bekommt. Und auch die Entlohnung von Sachverständigen ist mäßig (kein Wunder, daß es so viele schlechte Gutachten gibt...).
Ja, das ist mir schon klar - aber ein Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt einfach keinen Verursacher her. Dafür müsste das doch erst mal klar erwiesen sein. Oder verstehe ich da irgendwas falsch?
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Thauris schrieb:@Lobelie @QV
Ich habe da irgendwie ein kleines Verständnisproblem - Herr Kachelmann hat also die Gutachter beauftragt, so weit, so gut - nach meinem bescheidenen Dafürhalten bezahlt derjenige die Musik, der sie auch bestellt hat - zumal zweitens diese Gutachter weder Schuld noch Unschuld und auch keine Falschbeschuldigung beweisen konnten. Und da stellt sich mir jetzt die Frage, wieso eine Schadensersatzklage? Auf welche rechtliche Grundlage will er das denn stützen?
@Thauris,
leider muss ich bei der Juristerei passen. Nach meinem Gutdünken, aber nur nach dem, wäre die Grundlage sein Freischpruch. Oder die Kosten, die er getragen hat um die Anzeige bzw. Anklage aufgrund der Anzeige, abzuwehren. Ich bin auch in der Erklärung "unserer" Juristen interessiert.
LG, QV
Ups, ist schon geschehen:
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1359
Dank Lobelie.
Zuletzt von QuoVadis am Mi 20 Jun 2012, 18:59 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lobelie schrieb:
Und schon geht es ab zur BUNTE!
Ich nehme mal an, daß das Vorziehen eines Zivilverfahrens mit einem Mini-Schaden taktische Gründe hat, denn die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ja keinerlei Interesse, die Anzeigenerstatterin zu verfolgen.
Hier ist nun Klage beim LG Frankfurt a. M. (Festnahmeort, Erfolgsort der Freiheitsberaubung) eingereicht worden, wodurch, falls das Gericht seine örtliche Zuständigkeit bejaht, das Verfahren dem Dunstkreis Mannheim entzogen wird.
In 30 - 40 % der Zivilklagen, die sich aus Strafverfahren ergeben, kommen Zivilgerichte ja zu anderen Ergebnissen als die Strafgerichte; und hier liegt die Chance, daß das Zivilgericht die Beweislage eindeutig zugunsten des Klägers würdigt.
Danach könnte dann eine Strafanzeige erstattet werden, die die Staatsanwaltschaft nicht so einfach vom Tisch wischen könnte.
Danke für die juristische Aufklärung, Lobelie.
Dann ist also Deine Einschatzung, dass die Zivilklage nur der erste Schritt zu eine Strafanzeige gegen die ehemalige NK sein könnte? Und was wäre dann der Gerichtsort für eine Strafklage? Wieder Mannheim oder Frankfurt/M?
Zuletzt von laga am Mi 20 Jun 2012, 19:03 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : zu früh gesendet)
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Re: Kachelmann und kein Ende....
QuoVadis schrieb:
@Thauris,
leider muss ich bei der Juristerei passen. Nach meinem Gutdünken, aber nur nach dem, wäre die Grundlage sein Freischpruch. Oder die Kosten, die er getragen hat um die Anzeige bzw. Anklage aufgrund der Anzeige, abzuwehren. Ich bin auch in der Erklärung "unserer" Juristen interessiert.
LG, QV
Ups, ist schon geschehen:
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1359
Dank Lobelie.
Ja, bei einem glasklaren Freispruch wegen erwiesener Unschuld könnte ich das auch nachvollziehen. Das war aber keiner! Ich sehe das eher so, dass JK in Zugzwang geraten ist wegen seiner vollmundigen Ankündigungen und jetzt irgend etwas in die Wege leitet, um sich nicht vollkommen unglaubwürdig zu machen. Wäre auch eine Möglichkeit.
Gast- Gast
Ich nehme an,
dass es K. nicht auf die paar Kröten ankommt, die CSD vielleicht u zahlen hätte, falls da überhaupt was zu holen wäre, sondern auf ein Urteil, welches wiederum Grundlage sein könnte für Schadensersatzforderungen gegen Bild, Bunte und Co.
Thauris angenommen du hängst mir irgendwas an, was du zwar nicht beweisen kannst, ich aber auch nicht beweisen kann, dass ich das nicht getan habe. Daraufhin verliere ich meinen Job, mein ganzes Vermögen, weil alles für Gutachter u. RAs draufgeht, die ich brauche um nicht in den Knast zu wandern.
Wäre das OK in deinen Augen oder findest du es nicht normal, wenn ich dich erst mal an den Hammelbeinen ziehe, ehe ich mein Eigentum von jenen zurückfordere, die meinen Ruin maßgeblich mitverschuldet haben, nur alleine aufgrund deiner Anzeige?
Mangel an Beweisen heißt doch nicht, der wars, aber wir können es nicht beweisen, sondern nur, wir wissen nicht was geschehen ist und da die Unschuldsvermutung ein Prinzip des Rechtsstaates ist , muss der Kläger die Schuld nachweisen. Kann das CSD?
Nee!
Thauris angenommen du hängst mir irgendwas an, was du zwar nicht beweisen kannst, ich aber auch nicht beweisen kann, dass ich das nicht getan habe. Daraufhin verliere ich meinen Job, mein ganzes Vermögen, weil alles für Gutachter u. RAs draufgeht, die ich brauche um nicht in den Knast zu wandern.
Wäre das OK in deinen Augen oder findest du es nicht normal, wenn ich dich erst mal an den Hammelbeinen ziehe, ehe ich mein Eigentum von jenen zurückfordere, die meinen Ruin maßgeblich mitverschuldet haben, nur alleine aufgrund deiner Anzeige?
Mangel an Beweisen heißt doch nicht, der wars, aber wir können es nicht beweisen, sondern nur, wir wissen nicht was geschehen ist und da die Unschuldsvermutung ein Prinzip des Rechtsstaates ist , muss der Kläger die Schuld nachweisen. Kann das CSD?
Nee!
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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Re: Kachelmann und kein Ende....
@Thauris,
es wurde doch mehrfach überall aufgeklärt, daß in der deutschen Rechtsprechung nur eine Art des Freispruchs existiert.
Die Urteilsformel lautet: Der Angeklagte wird freigesprochen. (Das habe ich aus dem Teilwissenslexikon Wiki). Nach der Urteilsformel folgt kein zwecks wegen "in dubio..." oder anderes Zeug. Egal, was Demagogen munkeln. Es gibt keinen Freispruch der Klassen 1 bis 25.
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen.
LG, QV
es wurde doch mehrfach überall aufgeklärt, daß in der deutschen Rechtsprechung nur eine Art des Freispruchs existiert.
Die Urteilsformel lautet: Der Angeklagte wird freigesprochen. (Das habe ich aus dem Teilwissenslexikon Wiki). Nach der Urteilsformel folgt kein zwecks wegen "in dubio..." oder anderes Zeug. Egal, was Demagogen munkeln. Es gibt keinen Freispruch der Klassen 1 bis 25.
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen.
LG, QV
Beweislastregeln und örtliche Zuständigkeit
Im Zivilverfahren muß immer der Kläger beweisen, daß die Anspruchsgrundlagen und der kausale Schaden vorliegen. Hier kann er die Beweise vorlegen, die im Strafverfahren Gegenstand waren.
Bei der BeweisWÜRDIGUNG ist das Zivilgericht aber an die entsprechende WÜRDIGUNG des Strafgerichts nicht gebunden. Bei unvoreingenommener Betrachtung (die in Mannheim nicht erfolgte) der Beweislage, insbesondere der rechtsmedizinischen und der Spurengutachten, wird der Kläger wohl (sicher kann man bei Gerichten nie sein!) den Beweis führen können, Opfer einer Freiheitsberaubung, falschen Beschuldigung etc. geworden zu sein.
Die Beklagte muß den Anspruch substantiiert bestreiten. Und das ist vielleicht auch der Grund, daß sie sich einem Strafrechtler anvertraut hat. Denn es liegt ja das Greuel-Gutachten vor, wonach ihre vage Aussage für gerichtliche Zwecke unbrauchbar ist, handlungstechnisch Unmögliches beinhaltet und eine Erlebnisfundiertheit nicht erkennen läßt. Und Greuel stellte die nicht ausschließbaren Alternativ-Hypothesen in den Raum: einmal eine bewußte Falschaussage, ansonsten eine Selbstsuggestion (d.h. die Anzeigenerstatterin glaubt an ein Geschehen, das nicht stattgefunden hat).
Eine abwegige Hypothese, wie Köhnken dargelegt hat.
In diesem Zivilverfahren gibt es nur ein Beweismittel für das Bestreiten des klägerischen Anspruchs: die Vernehmung als Partei einschließlich Parteieid (ein Beklagter ist kein Zeuge, sondern Partei).
Was soll sie da sagen? ›Es war aber so!‹ wie in der BUNTE? Angesichts des erdrückenden Beweismaterials? Was, wenn das Gericht der Klage stattgibt? Da hat sie gleich ein neues Verfahren wegen Meineids (Verbrechen, ein Jahr Mindeststrafe) am Hals. Und da wäre der Tatort in Frankfurt a.M., also die StA Frankfurt zuständig.
Als Anwalt würde ich diesen Beweis im Interesse der Mandantin nicht antreten. Dann bleibt aber nur das Bestreiten übrig. Auch hier lauert die Gefahr, bei vollmundigem Bestreiten und Wiederholung des Anzeigevorbringens eine Anzeige wegen versuchten Prozeßbetrugs zu kassieren, wenn das Gericht der Klage stattgibt - und diese Gefahr (aus Sicht der beklagten Partei ist das eine Gefahr) besteht ja. Als Beschuldigter im Strafverfahren darf man lügen, als Partei im Zivilverfahren dagegen nicht.
Es bleibt eigentlich nur übrig, eine VORSÄTZLICHE Freiheitsberaubung zu bestreiten, sich also auf den Greuelschen Ausweg des subjektiv wahren Anzeigevorbringens zu begeben, das aber objektiv nicht vorlag. Das ist natürlich eine schwache Position, die durch das Köhnken-Gutachten entscheidend widerlegt wird.
Ein späteres Ermittlungsverfahren wird in Mannheim stattfinden müssen, weil sämtliche möglichen Vorwürfe im Bezirk der StA Mannheim stattgefunden haben: falsche Verdächtigung in Tateinheit mit mittelbarer Freiheitsberaubung, Falschaussage vor Gericht.
Bei der Zivilklage wurde wohl nur auf die Freiheitsberaubung abgestellt, und der Tatort einer Tat ist auch der, wo der Erfolg eingetreten ist (hier die Festnahme). Das hatte sicherlich taktische Gründe: denn die Anzeigenerstatterin hat immer verloren, wenn Gerichte außerhalb von Mannheim mit ihrem Fall befaßt waren (OLG Karlsruhe, LG Köln). In Mannheim hat sie ja auch gewonnen: ein Freispruch wäre bei jedem anderen Gericht auch herausgekommen, einer in dubio pro reo nur in Mannheim.
Da bin ich wirklich gespannt, ob das LG Frankfurt seine Zuständigkeit bejaht.
Für mich ist nur eines unerklärlich: wieso hat sich die Beklagte an die Öffentlichkeit gewandt? Bei diesem Mini-Klagebetrag, den ihre Einnahmen aus der Angelegenheit weit übersteigen und der allenfalls 10% des Schadens des Klägers ausmachen dürfte, kann sie doch nicht hoffen, mit dem Vorwurf, daß JK sie vernichten wolle, irgendwie Gehör zu finden?
Bei der BeweisWÜRDIGUNG ist das Zivilgericht aber an die entsprechende WÜRDIGUNG des Strafgerichts nicht gebunden. Bei unvoreingenommener Betrachtung (die in Mannheim nicht erfolgte) der Beweislage, insbesondere der rechtsmedizinischen und der Spurengutachten, wird der Kläger wohl (sicher kann man bei Gerichten nie sein!) den Beweis führen können, Opfer einer Freiheitsberaubung, falschen Beschuldigung etc. geworden zu sein.
Die Beklagte muß den Anspruch substantiiert bestreiten. Und das ist vielleicht auch der Grund, daß sie sich einem Strafrechtler anvertraut hat. Denn es liegt ja das Greuel-Gutachten vor, wonach ihre vage Aussage für gerichtliche Zwecke unbrauchbar ist, handlungstechnisch Unmögliches beinhaltet und eine Erlebnisfundiertheit nicht erkennen läßt. Und Greuel stellte die nicht ausschließbaren Alternativ-Hypothesen in den Raum: einmal eine bewußte Falschaussage, ansonsten eine Selbstsuggestion (d.h. die Anzeigenerstatterin glaubt an ein Geschehen, das nicht stattgefunden hat).
Eine abwegige Hypothese, wie Köhnken dargelegt hat.
In diesem Zivilverfahren gibt es nur ein Beweismittel für das Bestreiten des klägerischen Anspruchs: die Vernehmung als Partei einschließlich Parteieid (ein Beklagter ist kein Zeuge, sondern Partei).
Was soll sie da sagen? ›Es war aber so!‹ wie in der BUNTE? Angesichts des erdrückenden Beweismaterials? Was, wenn das Gericht der Klage stattgibt? Da hat sie gleich ein neues Verfahren wegen Meineids (Verbrechen, ein Jahr Mindeststrafe) am Hals. Und da wäre der Tatort in Frankfurt a.M., also die StA Frankfurt zuständig.
Als Anwalt würde ich diesen Beweis im Interesse der Mandantin nicht antreten. Dann bleibt aber nur das Bestreiten übrig. Auch hier lauert die Gefahr, bei vollmundigem Bestreiten und Wiederholung des Anzeigevorbringens eine Anzeige wegen versuchten Prozeßbetrugs zu kassieren, wenn das Gericht der Klage stattgibt - und diese Gefahr (aus Sicht der beklagten Partei ist das eine Gefahr) besteht ja. Als Beschuldigter im Strafverfahren darf man lügen, als Partei im Zivilverfahren dagegen nicht.
Es bleibt eigentlich nur übrig, eine VORSÄTZLICHE Freiheitsberaubung zu bestreiten, sich also auf den Greuelschen Ausweg des subjektiv wahren Anzeigevorbringens zu begeben, das aber objektiv nicht vorlag. Das ist natürlich eine schwache Position, die durch das Köhnken-Gutachten entscheidend widerlegt wird.
Ein späteres Ermittlungsverfahren wird in Mannheim stattfinden müssen, weil sämtliche möglichen Vorwürfe im Bezirk der StA Mannheim stattgefunden haben: falsche Verdächtigung in Tateinheit mit mittelbarer Freiheitsberaubung, Falschaussage vor Gericht.
Bei der Zivilklage wurde wohl nur auf die Freiheitsberaubung abgestellt, und der Tatort einer Tat ist auch der, wo der Erfolg eingetreten ist (hier die Festnahme). Das hatte sicherlich taktische Gründe: denn die Anzeigenerstatterin hat immer verloren, wenn Gerichte außerhalb von Mannheim mit ihrem Fall befaßt waren (OLG Karlsruhe, LG Köln). In Mannheim hat sie ja auch gewonnen: ein Freispruch wäre bei jedem anderen Gericht auch herausgekommen, einer in dubio pro reo nur in Mannheim.
Da bin ich wirklich gespannt, ob das LG Frankfurt seine Zuständigkeit bejaht.
Für mich ist nur eines unerklärlich: wieso hat sich die Beklagte an die Öffentlichkeit gewandt? Bei diesem Mini-Klagebetrag, den ihre Einnahmen aus der Angelegenheit weit übersteigen und der allenfalls 10% des Schadens des Klägers ausmachen dürfte, kann sie doch nicht hoffen, mit dem Vorwurf, daß JK sie vernichten wolle, irgendwie Gehör zu finden?
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Re: Kachelmann und kein Ende....
Lobelie schrieb:
Es bleibt eigentlich nur übrig, eine VORSÄTZLICHE Freiheitsberaubung zu bestreiten, sich also auf den Greuelschen Ausweg des subjektiv wahren Anzeigevorbringens zu begeben, das aber objektiv nicht vorlag. Das ist natürlich eine schwache Position, die durch das Köhnken-Gutachten entscheidend widerlegt wird.
Seufz - vielleicht ist mir da meine Logik im Weg, aber muss eine vorsätzliche Freiheitsberaubung nicht erst einmal bewiesen sein, bevor man Schadensersatzansprüche geltend machen kann?
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen heisst definitiv nicht, dass eine Falschbeschuldigung stattgefunden hat, und die wäre die Voraussetzung für eine vorsätzliche Freiheitsberaubung, die wiederum Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wäre.
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Lobelie schrieb:
"Für mich ist nur eines unerklärlich: wieso hat sich die Beklagte an die Öffentlichkeit gewandt? Bei diesem Mini-Klagebetrag, den ihre Einnahmen aus der Angelegenheit weit übersteigen und der allenfalls 10% des Schadens des Klägers ausmachen dürfte, kann sie doch nicht hoffen, mit dem Vorwurf, daß JK sie vernichten wolle, irgendwie Gehör zu finden?"
Mhm, nur eine Vermutung: Ich könnte mir vorstellen, dass der Burda- Konzern/ Bunte
Wert darauf gelegt hat, bei einer möglichen Fortsetzung Exklusivrechte zu haben und sie bereits im vergangenen Jahr diesbezüglich vertraglich eingebunden hat?
Und auch im kommenden Zivilverfahren wird sie Infos und Interviews nicht umsonst weitergeben. Und da sie schon einmal mit diesem Teil der Presse (Bunte/ Focus) beste Erfahrungen gemacht hat, lag das doch auch nahe, wieder auf diese zu bauen,nachdem sie ja gegen die Klage sowieso nichts machen kann.
?
Zum Anwalt der Beklagten: Es scheint sich um jemanden zu handeln, der eine der eine der üblichen Kleinstadt- Kanzleien betreibt- also nicht NUR auf Strafrecht spezialisiert ist, oder?
Ich meine, vor einiger Zeit mal gelesen zu haben, dass sie von einer großen Münchner Anwaltskanzlei vertreten würde , die als Staranwälte bezeichnet wurden. Leider weiß ich nicht mehr wo.
War das nun nur ein Gerücht? Oder hat sie die Kanzlei gewechselt?
"Für mich ist nur eines unerklärlich: wieso hat sich die Beklagte an die Öffentlichkeit gewandt? Bei diesem Mini-Klagebetrag, den ihre Einnahmen aus der Angelegenheit weit übersteigen und der allenfalls 10% des Schadens des Klägers ausmachen dürfte, kann sie doch nicht hoffen, mit dem Vorwurf, daß JK sie vernichten wolle, irgendwie Gehör zu finden?"
Mhm, nur eine Vermutung: Ich könnte mir vorstellen, dass der Burda- Konzern/ Bunte
Wert darauf gelegt hat, bei einer möglichen Fortsetzung Exklusivrechte zu haben und sie bereits im vergangenen Jahr diesbezüglich vertraglich eingebunden hat?
Und auch im kommenden Zivilverfahren wird sie Infos und Interviews nicht umsonst weitergeben. Und da sie schon einmal mit diesem Teil der Presse (Bunte/ Focus) beste Erfahrungen gemacht hat, lag das doch auch nahe, wieder auf diese zu bauen,nachdem sie ja gegen die Klage sowieso nichts machen kann.
?
Zum Anwalt der Beklagten: Es scheint sich um jemanden zu handeln, der eine der eine der üblichen Kleinstadt- Kanzleien betreibt- also nicht NUR auf Strafrecht spezialisiert ist, oder?
Ich meine, vor einiger Zeit mal gelesen zu haben, dass sie von einer großen Münchner Anwaltskanzlei vertreten würde , die als Staranwälte bezeichnet wurden. Leider weiß ich nicht mehr wo.
War das nun nur ein Gerücht? Oder hat sie die Kanzlei gewechselt?
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Ach so, noch etwas:
Im jetzt folgenden Prozess geht es wie Du, Lobelie, sagst, erst einmal um den Fakt, dass K. auf Grund der Anzeige in U-Haft musste, also seiner Freiheit beraubt wurde.
Aber sollte er diesen Prozess gewinnen, hätte das doch sicherlich Auswirkungen auf weitere Zivilprozesse, die er gegen die Beklagte oder sonstwen in dieser Sache führen könnte?
Aber sollte er diesen Prozess gewinnen, hätte das doch sicherlich Auswirkungen auf weitere Zivilprozesse, die er gegen die Beklagte oder sonstwen in dieser Sache führen könnte?
laga- Anzahl der Beiträge : 108
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Sag einmal Thauris, wie oft haben wir...
alle diese Punkte in in der "Elsenfalle" durchgekaut?
Außerdem dachte ich schon damals, als ich das erste mal davon dass K. einen Medien RA (Höcker) beauftragt hat, dass er diesen wohl kaum braucht um gegen CSD vorzugehen.
Offensichtlich hat er nicht vor die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Auch diese Überlegungen hatten mich schon damals darin bestärkt Demos VTs für wahrscheinlich zu halten.
Übrigens, was hat die Prozessordnung mit Logik zu tun?
Das sind einfach bestimmte Regeln, die Juristen kennen, bzw. auswendig lernen müssen wie Tel. Nummern.
Die Unschuldvermutung sagt doch auch nicht "der ist unschuldig", sondern nur, dass man die Schuld nicht nachweisen kann.
Meiner Ansicht nach hätte man K. so und so nicht wegen erwiesener Unschuld freisprechen können. Ebenso wenig wie man, falls strafrechtlich gegen CSD vorgegangen würde, diese wegen erwiesener Unschuld freisprechen könnte. Sondern nur die Breuel Vermutung aufgreifen kann. Wie denn sonst?
Vielleicht lehnt Ffm. die Zuständigkeit ab, falls das geht???
Außerdem dachte ich schon damals, als ich das erste mal davon dass K. einen Medien RA (Höcker) beauftragt hat, dass er diesen wohl kaum braucht um gegen CSD vorzugehen.
Offensichtlich hat er nicht vor die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Auch diese Überlegungen hatten mich schon damals darin bestärkt Demos VTs für wahrscheinlich zu halten.
Übrigens, was hat die Prozessordnung mit Logik zu tun?
Das sind einfach bestimmte Regeln, die Juristen kennen, bzw. auswendig lernen müssen wie Tel. Nummern.
Die Unschuldvermutung sagt doch auch nicht "der ist unschuldig", sondern nur, dass man die Schuld nicht nachweisen kann.
Meiner Ansicht nach hätte man K. so und so nicht wegen erwiesener Unschuld freisprechen können. Ebenso wenig wie man, falls strafrechtlich gegen CSD vorgegangen würde, diese wegen erwiesener Unschuld freisprechen könnte. Sondern nur die Breuel Vermutung aufgreifen kann. Wie denn sonst?
Vielleicht lehnt Ffm. die Zuständigkeit ab, falls das geht???
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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Re: Kachelmann und kein Ende....
@Lobelie
Ein späteres Ermittlungsverfahren wird in Mannheim stattfinden müssen, weil sämtliche möglichen Vorwürfe im Bezirk der StA Mannheim stattgefunden haben: falsche Verdächtigung in Tateinheit mit mittelbarer Freiheitsberaubung, Falschaussage vor Gericht.
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1373
Wenn dieser Fall eintreten würde und das Ganze käme vor Gericht, wäre dann wieder das Landgericht Mannheim zuständig?
Nils
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Meine leise Hoffnung in diesem Fall ist, daß bei den Medienschaffenden auf jedem Mac ein Schild mit: "Attention, Persönlichkeitsrechte" steht...
LG, QV
LG, QV
Thauris,....
der Kachelmann-Strang im cpf ist wieder offen und Sie sind (nach meiner Kenntnis) derzeit dort noch nicht gesperrt. Ihre alte Freundin und neue Feindin ist schon da, ihre Schweizer Kollegin wird schon bald kommen, und die AHT wird auch diskutiert...
Also dann:
Ansonsten:
Oh, kennen Sie inzwischen das Urteil? Und vor allen Dingen die schriftliche Urteilsbegründung? Oder woher stammt Ihr Spezialwissen?
Und für alle Anderen mal einige wenige Stichworte für die Diskussion: "Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess", "Beweislastverteilung bei §823 BGB", "Anscheinsbeweis" und "Beweislastumkehr", aber ich bin zu müde, dazu jetzt etwas zu schreiben.
Aus dem Urteilstenor des LG Mannheim ergibt sich übrigens, worum es in dem Zivilprozess gehen wird - aber es hat mal wieder niemand auf die Nebenentscheidungen geachtet:
Jörg Kachelmann hatte beantragt, die Kosten von Prof. Rothschild und Prof. Köhnken aus der Staatskasse zu zahlen, das Gericht hat diese aber nur insoweit zugesprochen, als die Sachverständigen nicht schon durch JK bezahlt wurden. Dann wollte er noch die Kosten für Prof. Püschel und Dr. Rand, dies lehnte das LG komplett ab.
Da haben wir dann die Sachverständigenkosten, die nun von der ehemaligen NK erstattet werden sollen.
Frage: warum sollte JK mit einem Strafantrag bei der StA Mannheim anfangen, wenn er Geld über das LG Frankfurt einklagen kann?
Über die Erfolgsaussichten der Zivilklage: ich habe keine Ahnung, aber eine Meinung! Und JK wird das angemessen geprüft haben - er jedenfalls hat es definitiv nicht an die Presse geleakt; dies lässt schon Rückschlüsse zu. Ist jemand am 31.10. in Frankfurt?
Also dann:
Ansonsten:
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen heisst definitiv nicht, dass eine Falschbeschuldigung stattgefunden hat, und die wäre die Voraussetzung für eine vorsätzliche Freiheitsberaubung, die wiederum Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wäre.
Oh, kennen Sie inzwischen das Urteil? Und vor allen Dingen die schriftliche Urteilsbegründung? Oder woher stammt Ihr Spezialwissen?
Und für alle Anderen mal einige wenige Stichworte für die Diskussion: "Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess", "Beweislastverteilung bei §823 BGB", "Anscheinsbeweis" und "Beweislastumkehr", aber ich bin zu müde, dazu jetzt etwas zu schreiben.
Aus dem Urteilstenor des LG Mannheim ergibt sich übrigens, worum es in dem Zivilprozess gehen wird - aber es hat mal wieder niemand auf die Nebenentscheidungen geachtet:
Jörg Kachelmann hatte beantragt, die Kosten von Prof. Rothschild und Prof. Köhnken aus der Staatskasse zu zahlen, das Gericht hat diese aber nur insoweit zugesprochen, als die Sachverständigen nicht schon durch JK bezahlt wurden. Dann wollte er noch die Kosten für Prof. Püschel und Dr. Rand, dies lehnte das LG komplett ab.
Da haben wir dann die Sachverständigenkosten, die nun von der ehemaligen NK erstattet werden sollen.
Frage: warum sollte JK mit einem Strafantrag bei der StA Mannheim anfangen, wenn er Geld über das LG Frankfurt einklagen kann?
Über die Erfolgsaussichten der Zivilklage: ich habe keine Ahnung, aber eine Meinung! Und JK wird das angemessen geprüft haben - er jedenfalls hat es definitiv nicht an die Presse geleakt; dies lässt schon Rückschlüsse zu. Ist jemand am 31.10. in Frankfurt?
Gast- Gast
ich üb jetzt aus, was ich gelernt...
Thauris,....
stscherer Heute um 22:52
.der Kachelmann-Strang im cpf ist wieder offen und Sie sind (nach meiner Kenntnis) derzeit dort noch nicht gesperrt. Ihre alte Freundin und neue Feindin ist schon da, ihre Schweizer Kollegin wird schon bald kommen, und die AHT wird auch diskutiert...
stscherer Heute um 22:52
.der Kachelmann-Strang im cpf ist wieder offen und Sie sind (nach meiner Kenntnis) derzeit dort noch nicht gesperrt. Ihre alte Freundin und neue Feindin ist schon da, ihre Schweizer Kollegin wird schon bald kommen, und die AHT wird auch diskutiert...
Gast- Gast
@stscherer
https://libertalia.forumieren.com/t21p40-kachelmann-und-kein-ende#1385
Natürlich werde ich in Frankfurt sein . . .
Natürlich werde ich in Frankfurt sein . . .
Gast_0004- Anzahl der Beiträge : 47
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Antworten
Thauris:
Liebe Thauris, ich sage es nun zum dritten Mal in der Hoffnung, es möge ankommen: ein Zivilgericht bewertet die Beweise unabhängig von der Meinung eines Strafgerichts – und Du kannst mir glauben, daß das LG Mannheim alles getan hat, um die Beweise nicht umfänglich, also auch zu Lasten der Anzeigenerstatterin, auszuwerten. Bei objektiver Würdigung der Beweislage fällt das Messer, Kernstück des Vorwurfs, heraus, und dann liegen nicht nur Lügen im Randbereich, sondern auch im Kernbereich der Ausage vor. Im Prinzip hat sie sich ja nur an das Messer und ihre Todesangst ›erinnert‹, und diese ›Erinnerung‹ wird durch die Beweislage widerlegt. Was bleibt, ist ein Nullum.
Es mag Dir schwerfallen, es einzugestehen, aber Dein Engagement für weibliche Opfer von Sexualstraftaten hat sich definitiv an einem falschen Verfahren festgemacht. Das Kachelmann-Verfahren ist eher ein Musterbeispiel für Falschanschuldigung.
Laga:
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1375
Zu dem Anwalt aus Schwetzingen hatte ich den Link ja gesetzt: danach ist er Fachanwalt für Strafrecht und macht ansonsten Führerscheinsachen.
http://www.kanzlei-zipper.de/rechtsanwaelte/ra-manfred-zipper.html
Das halte ich für bedenklich, denn die Zivilprozeßordnung hält einige Fallstricke bereit, denen ich beispielsweise nicht gewachsen wäre. Aber sein Vorzug dürfte darin bestehen, daß er auch ein Sportsfreund ist bzw. bis vor kurzem war:
http://www.sport-kuriermannheim.de/fussball/verbandsliga/951-rainer-zimmermann-loest-manfred-zipper-als-praesident-ab.html
Daß das, anders als in Mannheim, in Frankfurt am Main nichts zu bedeuten hat, steht auf einem anderen Blatt.
Laga:
Das wird in BUNTE vom Anwalt der Beklagten gestreut, um Mitleid zu erregen:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-verklagt-ex-geliebte-auf-schadenersatz_aid_33266.html
Er spielt auf der Klaviatur, die die Beklagte schon im Juni 2011 in BUNTE angeschlagen hat. Ich persönlich glaube das nicht. Der Killefit-Betrag, den sie locker bezahlen kann – sie hat doch durch BUNTE und Rechteverkauf an die Filmemacher mindestens 100.000,- eingenommen - , hat für beide Seiten symbolischen Charakter.
Wichtig wäre es für den Kläger, dieses Verfahren zu gewinnen. Denn dann hätte selbst die StA Mannheim Probleme, ein Verfahren gegen Claudia D. einzustellen – wie sollte sie die unabhängige Würdigung eines unbeteiligten Gerichts ignorieren können?
Soweit ich das verfolgt habe, waren die Münchner Anwälte ihre Vertreter in dem presserechtlichen Verfahren und offensichtlich von BURDA bestellt und bezahlt: die BUNTE hat ihren anti-Kachelmann-Zeuginnen doch das Rundum-Sorglos-Paket geschnürt, also auch die Übernahme von Kosten bei Rechtsstreitigkeiten wegen der Interviews garantiert.
Nils:
Klar. Die StA Mannheim kann nur vor Gerichten in ihrem Bezirk anklagen. Da die Strafgewalt des Amtsgerichts (bis zu vier Jahren) ausreicht, wäre aber wohl das AG die erste Instanz. Aber soweit sind wir noch lange nicht...
Warum die Beklagte an die Presse ging: natürlich mag sie mit BUNTE einen Exklusiv-Vertrag eingegangen sein. Aber ob der sie verpflichten kann, nun jegliche neue Wendung in Artikel umzusetzen? So ein Vertrag wäre m. E. sittenwidrig. Man stelle sich vor, es werde eines Tages nolens-volens doch gegen sie ermittelt: müßte sie das dann auch BUNTE offenbaren?
Das erscheint mir unvorstellbar, und daher halte ich ihren neuerlichen Gang an die Presse für freiwillig. Glaube aber, daß ein Zivilgericht, das üblicherweise von Presse-TamTam verschont bleibt, not amused ist, wenn so etwas geschieht.
Überhaupt, diese Zivilisten: sie halten das Zivilrecht für die Krone des Rechts und Strafrechtler für Juristen minderer Güte (im Fall Wörz hat ja ein Zivilgericht die vorurteilsbeladene Würdigung der DNA-Gutachten durch die Strafrechtler zerpflückt und den Weg zur Wiederaufnahme geebnet). Ich kann mir schon vorstellen, daß Zivilrechtler darauf erpicht sind, die intellektuelle Minderleistung der Mannheimer Strafjuristen zu zerlegen. Falls sie die zeitlichen Kapazitäten haben. Die Überlastung ist allerdings überall hoch...
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1374Seufz - vielleicht ist mir da meine Logik im Weg, aber muss eine vorsätzliche Freiheitsberaubung nicht erst einmal bewiesen sein, bevor man Schadensersatzansprüche geltend machen kann?
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen heisst definitiv nicht, dass eine Falschbeschuldigung stattgefunden hat, und die wäre die Voraussetzung für eine vorsätzliche Freiheitsberaubung, die wiederum Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wäre.
Liebe Thauris, ich sage es nun zum dritten Mal in der Hoffnung, es möge ankommen: ein Zivilgericht bewertet die Beweise unabhängig von der Meinung eines Strafgerichts – und Du kannst mir glauben, daß das LG Mannheim alles getan hat, um die Beweise nicht umfänglich, also auch zu Lasten der Anzeigenerstatterin, auszuwerten. Bei objektiver Würdigung der Beweislage fällt das Messer, Kernstück des Vorwurfs, heraus, und dann liegen nicht nur Lügen im Randbereich, sondern auch im Kernbereich der Ausage vor. Im Prinzip hat sie sich ja nur an das Messer und ihre Todesangst ›erinnert‹, und diese ›Erinnerung‹ wird durch die Beweislage widerlegt. Was bleibt, ist ein Nullum.
Es mag Dir schwerfallen, es einzugestehen, aber Dein Engagement für weibliche Opfer von Sexualstraftaten hat sich definitiv an einem falschen Verfahren festgemacht. Das Kachelmann-Verfahren ist eher ein Musterbeispiel für Falschanschuldigung.
Laga:
Zum Anwalt der Beklagten: Es scheint sich um jemanden zu handeln, der eine der eine der üblichen Kleinstadt- Kanzleien betreibt- also nicht NUR auf Strafrecht spezialisiert ist, oder?
Ich meine, vor einiger Zeit mal gelesen zu haben, dass sie von einer großen Münchner Anwaltskanzlei vertreten würde , die als Staranwälte bezeichnet wurden. Leider weiß ich nicht mehr wo.
War das nun nur ein Gerücht? Oder hat sie die Kanzlei gewechselt?
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1375
Zu dem Anwalt aus Schwetzingen hatte ich den Link ja gesetzt: danach ist er Fachanwalt für Strafrecht und macht ansonsten Führerscheinsachen.
http://www.kanzlei-zipper.de/rechtsanwaelte/ra-manfred-zipper.html
Das halte ich für bedenklich, denn die Zivilprozeßordnung hält einige Fallstricke bereit, denen ich beispielsweise nicht gewachsen wäre. Aber sein Vorzug dürfte darin bestehen, daß er auch ein Sportsfreund ist bzw. bis vor kurzem war:
http://www.sport-kuriermannheim.de/fussball/verbandsliga/951-rainer-zimmermann-loest-manfred-zipper-als-praesident-ab.html
Daß das, anders als in Mannheim, in Frankfurt am Main nichts zu bedeuten hat, steht auf einem anderen Blatt.
Laga:
https://libertalia.forumieren.com/t21p20-kachelmann-und-kein-ende#1376Aber sollte er diesen Prozess gewinnen, hätte das doch sicherlich Auswirkungen auf weitere Zivilprozesse, die er gegen die Beklagte oder sonstwen in dieser Sache führen könnte?
Das wird in BUNTE vom Anwalt der Beklagten gestreut, um Mitleid zu erregen:
Zipper sagte BUNTE, seine Mandantin sei zwar „mittlerweile einigermaßen gefasst, aber nach wie vor in Therapie“. Sie befürchte, dass Kachelmann „immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt“. Er sei jedoch davon überzeugt, dass die Zivilklage keine Aussicht auf Erfolg habe.
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-verklagt-ex-geliebte-auf-schadenersatz_aid_33266.html
Er spielt auf der Klaviatur, die die Beklagte schon im Juni 2011 in BUNTE angeschlagen hat. Ich persönlich glaube das nicht. Der Killefit-Betrag, den sie locker bezahlen kann – sie hat doch durch BUNTE und Rechteverkauf an die Filmemacher mindestens 100.000,- eingenommen - , hat für beide Seiten symbolischen Charakter.
Wichtig wäre es für den Kläger, dieses Verfahren zu gewinnen. Denn dann hätte selbst die StA Mannheim Probleme, ein Verfahren gegen Claudia D. einzustellen – wie sollte sie die unabhängige Würdigung eines unbeteiligten Gerichts ignorieren können?
Soweit ich das verfolgt habe, waren die Münchner Anwälte ihre Vertreter in dem presserechtlichen Verfahren und offensichtlich von BURDA bestellt und bezahlt: die BUNTE hat ihren anti-Kachelmann-Zeuginnen doch das Rundum-Sorglos-Paket geschnürt, also auch die Übernahme von Kosten bei Rechtsstreitigkeiten wegen der Interviews garantiert.
Nils:
https://libertalia.forumieren.com/t21p40-kachelmann-und-kein-ende#1381Wenn dieser Fall eintreten würde und das Ganze käme vor Gericht, wäre dann wieder das Landgericht Mannheim zuständig?
Klar. Die StA Mannheim kann nur vor Gerichten in ihrem Bezirk anklagen. Da die Strafgewalt des Amtsgerichts (bis zu vier Jahren) ausreicht, wäre aber wohl das AG die erste Instanz. Aber soweit sind wir noch lange nicht...
Warum die Beklagte an die Presse ging: natürlich mag sie mit BUNTE einen Exklusiv-Vertrag eingegangen sein. Aber ob der sie verpflichten kann, nun jegliche neue Wendung in Artikel umzusetzen? So ein Vertrag wäre m. E. sittenwidrig. Man stelle sich vor, es werde eines Tages nolens-volens doch gegen sie ermittelt: müßte sie das dann auch BUNTE offenbaren?
Das erscheint mir unvorstellbar, und daher halte ich ihren neuerlichen Gang an die Presse für freiwillig. Glaube aber, daß ein Zivilgericht, das üblicherweise von Presse-TamTam verschont bleibt, not amused ist, wenn so etwas geschieht.
Überhaupt, diese Zivilisten: sie halten das Zivilrecht für die Krone des Rechts und Strafrechtler für Juristen minderer Güte (im Fall Wörz hat ja ein Zivilgericht die vorurteilsbeladene Würdigung der DNA-Gutachten durch die Strafrechtler zerpflückt und den Weg zur Wiederaufnahme geebnet). Ich kann mir schon vorstellen, daß Zivilrechtler darauf erpicht sind, die intellektuelle Minderleistung der Mannheimer Strafjuristen zu zerlegen. Falls sie die zeitlichen Kapazitäten haben. Die Überlastung ist allerdings überall hoch...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
@Lobelie: Haste versehentlich 'ne Wahrheitsdroge verschluckt, kannst aber ...
... trotz Udo Jürgens noch nicht die richtigen Fragen stellen und Antworten geben ...?
https://www.youtube.com/watch?v=5QoIj8UvcWE&feature=related
Warum nur, warum - muss in Mannheim der Rechtsstaat vergehen ...?Lobelei:
Liebe Thauris, ich sage es nun zum dritten Mal in der Hoffnung, es möge ankommen: ein Zivilgericht bewertet die Beweise unabhängig von der Meinung eines Strafgerichts – und Du kannst mir glauben, daß das LG Mannheim alles getan hat, um die Beweise nicht umfänglich, also auch zu Lasten der Anzeigenerstatterin, auszuwerten. Bei objektiver Würdigung der Beweislage fällt das Messer, Kernstück des Vorwurfs, heraus, und dann liegen nicht nur Lügen im Randbereich, sondern auch im Kernbereich der Ausage vor. Im Prinzip hat sie sich ja nur an das Messer und ihre Todesangst ›erinnert‹, und diese ›Erinnerung‹ wird durch die Beweislage widerlegt. Was bleibt, ist ein Nullum.
Es mag Dir schwerfallen, es einzugestehen, aber Dein Engagement für weibliche Opfer von Sexualstraftaten hat sich definitiv an einem falschen Verfahren festgemacht. Das Kachelmann-Verfahren ist eher ein Musterbeispiel für Falschanschuldigung.
https://libertalia.forumieren.com/t21p40-kachelmann-und-kein-ende#1390
https://www.youtube.com/watch?v=5QoIj8UvcWE&feature=related
Gibt's auf der Pirateninsel auch Esoteriker, die Flaschenpost sammeln ...?
Läßt das auch Rückschlüsse zu den Kanalkontakten der Prozessparteien zu? Und Sabine W. hat von der BUNTEN mal wieder aus 'weißer Kasse' Kohle bekommen, oder alle Infos pro bono ...?stscherer:...Oh, kennen Sie inzwischen das Urteil? Und vor allen Dingen die schriftliche Urteilsbegründung? Oder woher stammt Ihr Spezialwissen?...Aus dem Urteilstenor des LG Mannheim ergibt sich übrigens, worum es in dem Zivilprozess gehen wird - aber es hat mal wieder niemand auf die Nebenentscheidungen geachtet:
Jörg Kachelmann hatte beantragt, die Kosten von Prof. Rothschild und Prof. Köhnken aus der Staatskasse zu zahlen, das Gericht hat diese aber nur insoweit zugesprochen, als die Sachverständigen nicht schon durch JK bezahlt wurden. Dann wollte er noch die Kosten für Prof. Püschel und Dr. Rand, dies lehnte das LG komplett ab.
Da haben wir dann die Sachverständigenkosten, die nun von der ehemaligen NK erstattet werden sollen.
Frage: warum sollte JK mit einem Strafantrag bei der StA Mannheim anfangen, wenn er Geld über das LG Frankfurt einklagen kann?
Über die Erfolgsaussichten der Zivilklage: ich habe keine Ahnung, aber eine Meinung! Und JK wird das angemessen geprüft haben - er jedenfalls hat es definitiv nicht an die Presse geleakt; dies lässt schon Rückschlüsse zu. Ist jemand am 31.10. in Frankfurt?
https://libertalia.forumieren.com/t21p40-kachelmann-und-kein-ende#1385
Ach, 'ne Meinung hab' ich auch: Am 31.10.2012 ist medialer Terz im LG Frankfurt - mit Luusmeitli ...?
https://libertalia.forumieren.com/t21p40-kachelmann-und-kein-ende#1388
Wann beginnt die Frankfurter Buchmesse, auf der das Buch von Jörg Kachelmann Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz vorgestellt werden soll? - 10. bis 14. Oktober 2012 ...?
http://www.buchmesse.de/de/fbm/
http://www.amazon.de/Recht-Gerechtigkeit-Ein-M%C3%A4rchen-Provinz/dp/345320025X
Re: Kachelmann und kein Ende....
stscherer schrieb:der Kachelmann-Strang im cpf ist wieder offen und Sie sind (nach meiner Kenntnis) derzeit dort noch nicht gesperrt. Ihre alte Freundin und neue Feindin ist schon da, ihre Schweizer Kollegin wird schon bald kommen, und die AHT wird auch diskutiert...
Vielen herzlichen Dank für den Hinweis, aber ich dachte es wäre inzwischen klar, dass mich das cpf schon lange nicht mehr interessiert. Den Traffic müssen sich die Bräunlinge woanders beschaffen
Ansonsten:
Zitat Thauris: Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen heisst definitiv nicht, dass eine Falschbeschuldigung stattgefunden hat, und die wäre die Voraussetzung für eine vorsätzliche Freiheitsberaubung, die wiederum Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wäre.
Oh, kennen Sie inzwischen das Urteil? Und vor allen Dingen die schriftliche Urteilsbegründung? Oder woher stammt Ihr Spezialwissen?
Selbstverständlich gehe ich weiterhin wie alle anderen, so auch Sie, von der mündlichen Urteilsbegründung aus.
Zuletzt von Thauris am Do 21 Jun 2012, 07:16 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
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