Witz, komm raus, du bist umstellt...
+10
uvondo
laga
Petra Klekih
Gast_0006
Die Rechtanwaeldin
stringa
fab Jack
Penny
Freizeit
QuoVadis
14 verfasser
Seite 4 von 4
Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
Witz, komm raus, du bist umstellt...
das Eingangsposting lautete :
Mann, auch Frau und Kind, sogar vielleicht Hund und Katze, kennt verschiedene Arten von Witzen:
http://www.stupidedia.org/stupi/Witz
Der beliebteste ist natürlich der, der einem selbst gefällt.
Der typische Libertalia-Witz ist anscheinend in den Weiten des Webs oder Netzes noch unbekannt. Siehe die Aufzählung in Stupipedia (Link oben), in der alles aufgeführt ist, was sich unter "Witz" firmiert oder als "Witz" durch die Gegend läuft. Nur kein Libertalia-Witz.
Dieser Zustand ist unakzeptabel!
Libertalia hat das Recht ihren Namen als eine spezielle Gattung des Witzes verewigt zu sehen!
Hoffnungsvoll, QV
Mann, auch Frau und Kind, sogar vielleicht Hund und Katze, kennt verschiedene Arten von Witzen:
http://www.stupidedia.org/stupi/Witz
Der beliebteste ist natürlich der, der einem selbst gefällt.
Der typische Libertalia-Witz ist anscheinend in den Weiten des Webs oder Netzes noch unbekannt. Siehe die Aufzählung in Stupipedia (Link oben), in der alles aufgeführt ist, was sich unter "Witz" firmiert oder als "Witz" durch die Gegend läuft. Nur kein Libertalia-Witz.
Dieser Zustand ist unakzeptabel!
Libertalia hat das Recht ihren Namen als eine spezielle Gattung des Witzes verewigt zu sehen!
Hoffnungsvoll, QV
Wir können alles außer Hochdeutsch
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reiserecht-kundin-bucht-bordeaux-statt-porto-a-855762.html#spCommentsBoxPagerStuttgart - Eine Buchung ist auch dann gültig, wenn die Mitarbeiterin eines Reiseunternehmens den Zielort wegen undeutlicher Aussprache des Kunden falsch verstanden hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter ihn richtig versteht, urteilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte eine Kundin einen Flug nach Porto buchen wollen. Die Mitarbeiterin des Reiseunternehmens buchte jedoch einen Flug nach Bordeaux und forderte vor Gericht den Reisepreis ein. Die aus Sachsen stammende Beklagte habe den Zielort zu undeutlich genannt.
Vor der verbindlichen Buchung habe sie zweimal in korrekter hochdeutscher Sprache die Flugroute genannt, erklärte die Mitarbeiterin. Insofern sei ein wirksamer Vertrag mit dem Reiseziel Bordeaux zustande gekommen. Dieser Auffassung folgte das Gericht. Die Kundin musste den Reisepreis in Höhe von 294 Euro zahlen.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
Ähnliche Themen
» Der Thresen dieser Welt - 2. Generation
» Sound around the world
» Kachelmann und kein Ende....
» Der Thresen dieser Welt
» Politik und Medien - wer herrscht ?
» Sound around the world
» Kachelmann und kein Ende....
» Der Thresen dieser Welt
» Politik und Medien - wer herrscht ?
Seite 4 von 4
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten