Stammtisch Libertalia
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Persönlichkeitsrechte im Internet

+9
uvondo
QuoVadis
fab Jack
Gast_0007
patagon
Gast_0005
Gast_0006
Freizeit
Lobelie
13 verfasser

Seite 3 von 6 Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast So 08 Jul 2012, 14:19

das Eingangsposting lautete :

Appropos Majestätsbeleidigung Very Happy


Ich hab da mal ne Fräge:


In verschiedenen Foren treibt sich ein scheinbar liebeshungriger user rum, der den "Weibern" hinterherjagt und mit ihnen flirtet, sie sogar als "Schnucki" bezeichnet. Und diesen Mädels das Herzchen I love you mit seinem Ankerchen durchbohren will. Very Happy
Ausweisen tut er sich mit einem Avatar-Bild mit einem mit Anker durchbohrten Herzchen. I love you
Dieser user hat seinen vollständigen Vornamen nicht angegeben.......und besteht aber darauf eine ganz bestimmte Person zu sein......... scratch
Jetzt habe ich mir überlegt, dass sein Verhalten nicht ganz zu seiner Person passt (schließlich ist er lange Jahre glücklich verheiratet und hat ein Kind) Rolling Eyes ...............und frage mich, ob er´s wirklich ist Question Question .........oder......und so etwas kommt ja recht häufig vor..........sich ein Spassvogel jocolor seines Nicks bemächtigt haben könnte (Nicknapping)......und sich damit im Internet verlustigt. clown clown clown

http://www.stern.de/digital/online/studivz-identitaetsklau-im-online-netzwerk-626560.html

http://www.taz.de/!80227/

http://www.train-und-coach.de/identitaetsdiebstahl-und-nicknapping.html

http://www.n-tv.de/technik/Identitaetsklau-wird-zur-Gefahr-article913313.html

http://privat.hgesser.com/ident/


Dabei stellt sich mir die Frage, WIE ein Nick und hüpfender Forenuser, wenn er weltöffentlich als Realer User anerkannt werden will, seine Personenidentität im Internet beweisen kann?

Ich meine so eine Personenfeststellung im Internet ist ja nicht so einfach, Zeugen schwer aufzubringen!


Würde das was bringen, wenn er seinen Personalausweis in die Foren einstellt, anstatt das herzige verdächtige Avatar-Bildchen?

Fragen über Fragen!

https://libertalia.forumieren.com/t19p60-harry-fahr-schon-mal-den-wagen-vor#2863

Der kleine Nils pirat

Gast
Gast


Nach oben Nach unten


Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Meinungsfreiheit und ihre Grenzen in der dt. Verfassungsgeschichte

Beitrag  Oldoldman Di 10 Jul 2012, 13:13

Obwohl die Diskussion schon etwas früher im Thread angefangen hat, nehme ich mal als Ausgangspunkt dem Beitrag des Schwarzen Peter

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990

und werfe zunächst mal die Entwicklung der Meinungsfreiheit als eine Reihe von Zitaten ein:
Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen
Volkes
vom 27. Dezember 1848
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 21.
Dezember 1848, verkündet als Gesetz:
I. Grundrechte des deutschen Volkes
Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen
den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder
Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken
können.
.....
Artikel 4.
§ 13. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.

Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen verfolgt werden, wird durch Schwurgerichte geurtheilt.

Ein Preßgesetz wird vom Reiche erlassen werden.

Artikel 5.
....
_______
vgl.: http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_des_Deutschen_Volkes_1848__Material_.pdf
In Deutschland wurden Grundrechte erstmals verbindlich in der sogenannten Frankfurter Reichsverfassung 1849 festgehalten. Sie trat jedoch wegen der Weigerung des damaligen preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. nie in Kraft.

Die Reichsverfassung von 1871 enthielt dagegen keine Grundrechte mehr. Erst die Weimarer Verfassung nahm sie als nicht zwingende Zielsetzungen für den Gesetzgeber wieder auf.
_________
vgl.: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unsere-verfassung-das-grundgesetz-teil-i-grundrechte-allgemein_000678.html
Artikel 118. Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.

Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.
___________
vgl.: http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm
Die Grundrechte nach dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949
I. Die Grundrechte
Artikel 1
...
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...
___________
vgl.: http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_des_GG_1949__Material_.pdf

8. SEPTEMBER 1948:Dr. CARLO SCHMID (SPD):
...
Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können……”
_________
Anm.: Hervorhebung Oldoldman
vgl.: Mist, Fundstelle vergessen zu kopieren und im Verlauf leider schon gelöscht
Entscheidend ist, daß die Meinungsfreiheit nach der Weimarer Reichsverfassung unter einer Art beliebiger Gesetzesvorbehalt stand, der die Aushöhlung dieses Grundrechtes gestattete, weshalb das Grundgesetz das Recht der persönlichen Ehre als inhaltsbestimmende Schranke für grundrechtseinschränkende Normen einführte.

Der Begriff der "Ehre", wiewohl auch und gerade unter den Nationalsozialisten häufig gebracht, wird in diesem Zusammenhang nicht schlechthin gebraucht, sondern ausdrücklich als "persönliche Ehre". Darin steckt eine bewußte Abgrenzung von dem Ehrbegriff unter den Nationalsozialisten. Denn dort bezog sich die Ehre, zunächst auf die Rassezugehörigkeit, sie stand nur dem zu, der "deutschen Blutes" war. Im übrigen war sie
"bezogen allein auf das systemgemäße Verhalten gegenüber der Volksgemeinschaft. 'Das Bewußtsein eines jeden, nach dem Artgesetzen und für die Art seines Volkes zu leben, muß die innere Ehre ausmachen ... Und die äußere Ehre sehen wir in dem Bewußtsein der Gemeinschaft, daß der einzelne artgemäß lebt (Reichsleiter Walter Buch 1939)'.
_____
vgl. vgl. Reinhart Koselleck, Geschichtliche Grundbegriffe: Register, S. 62;
http://books.google.de/books?id=hxoTRHYxJf0C&pg=PA62&lpg=PA62&dq=ehrbegriff+im+nationalsozialismus&source=bl&ots=sSIUfaJ_tX&sig=YLvFVOsA4jNl-PeaXRHGBHLbV9U&hl=de&sa=X&ei=Uvb7T4yLAojLswasvJWoBQ&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=ehrbegriff%20im%20nationalsozialismus&f=false
Daraus wurde eine "Systemehre",
neben der für andere Regungen des Ehrbewuußtseins gar kein Raum mehr bleiben konnte.
______
vgl. Reinhart Koselleck, Geschichtliche Grundbegriffe: Register, aaO.
Demgegenüber fußt der im Grundgesetz verwendete Begriff der persönlichen Ehre auf dem Gedanken des sog. normativen Ehrbegriffes, zum Teil aus der Menschenwürde, als dem unfassenderen Begriff abgeleitet wird. Zum anderen Teil geht es bei der Ehre um des Geltungsanspruch des Menschen in seinen sozialen Beziehungen.

Darin liegt eine deutliche Abkehr von jenem "Ehrgeschwafel" der wenig ruhmreichen '1000 Jahre im Zeitraffertempo'.

Und der Ehrbegriff des Artikel 5 GG geht historisch deutlich weiter zurück. Er stellt eine Mischung aus dem germanischen Recht (Kränkung des Ehrgefühls) und dem römischen Recht (Angriff auf die rechtlich anerkannte Persönlichkeit in Form der Rufschädigung - infamatio) dar.

vgl.: Maurach Schröder Maiwald, Strafrecht besonderer Teil, Teilband 1, 10, Auflage, S. 260, Rn 4
http://books.google.de/books?id=8eKsftZ5BMoC&pg=PA259&lpg=PA259&dq=Ehrbegriff+im+Recht&source=bl&ots=g_uKKiVjCX&sig=su_kfwcMJns-lECxwl2h_cPwFpY&hl=de&sa=X&ei=HOP7T9GwHIeWswbDysXCBQ&ved=0CEgQ6AEwAA#v=onepage&q=Ehrbegriff%20im%20Recht&f=false

Zugleich wird deutlich, daß es nicht zwingend ist, den Begriff der Ehre in Artikel 5 durch den Begriff der "Würde", der dann inhaltsgleich mit Artikel 1 GG wäre, zu ersetzen, da es im Rahmen der Meinungsfreiheit eben nur um einen Teilaspekt der Menschenwürde geht.

Manchmal lohnt es sich, die 'Leiter' etwas weiter hinauf zu steigen und sich gegebenenfalls ein paar Anbauteile mitzunehmen, um nicht in einem Klischee hängen zu bleiben...

@Peter zu seinem PS:

Der Link zur Plattform nachgeliefert:

http://stscherer.wordpress.com/2012/07/08/fall-kachelmann-das-selbstverletzende-verhalten-der-alice-schwarzer/#comment-1372
Oldoldman
Oldoldman

Anzahl der Beiträge : 1064
Anmeldedatum : 06.06.12
Alter : 65
Ort : Hoch im Norden...

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Nicht alles, was machbar ist, muß auch durchgezogen werden.

Beitrag  Oldoldman Di 10 Jul 2012, 14:09

Schwarzer Peter, 10.06.2012, 11:50 h, schrieb:Mein Tipp wäre, wenn die Entschuldigung nicht angenommen wird, nicht Lobelie mit der Bitte um Vergebung zu folgen, sondern juristisch bis zum stigmatisierenden Exzess durchziehen und diese ganze öffentliche Inszenierung dieser sich beleidigt fühlenden Person mit ihren 'Erzählungen in ihrer juristischen Tresensprache', ihren öffentlich zur Schau gestellten Surrounding, dem taktischen Kakül usw. den Gerichten offenzulegen (auf expliziten Wunsch könnte ich da schnell ein Linksammlung zusammenklicken - auch als PN) ...

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Exzess

Natürlich setzt das ein gewisses Surrounding voraus, aus dem man das betreiben kann ...
____________
vgl.: https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990
So kann man in der Tat reagieren. Das setzt allerdings eine gefüllte Kriegskasse und ein Übermaß an Vergnügungssucht voraus. Und jemanden der - gegen entsprechendes Honorar - die Sache juristisch derart aufarbeitet, daß es ein Richter auch versteht. Der (der Richter) verspürt nach meiner Erfahrung keine Neigung, in Ehrstreitigkeiten irgendwelchen Screenshots und Links aus dem Internet nachzugehen.

Und was die Plattform, das Surrounding, anbelangt:

Dies hier ist bestimmt nicht das Surrounding für derartige Dinge.
Weder, wenn es um jene 'beleidigt fühlende Person' geht, noch, wenn es um andere Personen, insbesondere User dieses Forums, geht. Schon allein aus dem Grunde, daß der Inhaber der Plattform stets als erster (weil real greifbar) in der Kritik steht und mein Bedarf an Vergnügungen dieser Art, die ja bis ins ganz reale Leben reichen, gedeckt ist. Das ist im übrigen ein Gefühl der Bedarfsdeckung, das von einigen anderen Usern dieses Forums aufgrund ganz eigener Erfahrungen geteilt wird. Nicht jeder hat den Drang, sich zum 'Bornemann der Ehrverletzungen' zu machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Winfried_Bornemann

Aber wenn es Dich so sehr reizt, hätte ich einen Tipp für Dich:

Ein Forum erstellen

Und bevor ich es vergesse:
Auch 'sich beleidigt fühlende Personen' sind in der Lage, einmal für ein Thema begeistert, hier Beiträge zu veröffentlichen, über die nachzudenken sich lohnt - völlig unabhängig von den Widersprüchen in der Person, die man erkannt zu haben glaubt.
Oldoldman
Oldoldman

Anzahl der Beiträge : 1064
Anmeldedatum : 06.06.12
Alter : 65
Ort : Hoch im Norden...

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty moin moin

Beitrag  uvondo Di 10 Jul 2012, 14:42

und dann habe ich da noch einen ganz zarten Vorschlag, der mich schon längere Zeit beschäftigt. EINEN komplett link- und wikifreien Strang. Wo man nur seinen Gedanken freien Lauf läßt, wo jeder ungestört und mit eigenen Worten das schreiben kann, was er dann zu einem gestellten Thema zu sagen hätte. Wie gesagt, ohne Link und ohne wiki. Nur das, was man selbst im Kopf hat.
uvondo
uvondo

Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 15:07

uvondo schrieb:und dann habe ich da noch einen ganz zarten Vorschlag, der mich schon längere Zeit beschäftigt. EINEN komplett link- und wikifreien Strang. Wo man nur seinen Gedanken freien Lauf läßt, wo jeder ungestört und mit eigenen Worten das schreiben kann, was er dann zu einem gestellten Thema zu sagen hätte. Wie gesagt, ohne Link und ohne wiki. Nur das, was man selbst im Kopf hat.


@uvondo,

Sie scherzen!

Sie denken doch nicht, daß in diesem Forum ein Gedanke sich auch in Träumen trauen würde ohne die Hebamme Wiki in die Welt gesetzt zu werden.

Und wo kämen wir hin, wenn Jeder dem Forum Zugelaufener seine nicht-sanktionierten Gedanken verbreiten würde, ohne Beleg und Alibi, Nachweis und Zitat?

Gedanken sollen frei sein, aber doch nicht dermaßen!

LG, QV

QuoVadis
QuoVadis

Anzahl der Beiträge : 248
Anmeldedatum : 12.06.12

http://de.wikipedia.org/wiki/Mops_%28Hund%29

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @ QV

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 15:21

Gedanken sollen frei sein, aber doch nicht dermaßen!

Ließe man das zu, wäre man ganz schnell wieder im gräßlichen Bereich der Meinungshoheit, und das vertrüge sich gar nicht gut mit den Persönlichkeitsrechten anderer. Auweia! Der Hammer!

Dann doch lieber einen Bauchladen mit ›Suchtreffern‹, die kann der Leser mit Kopf sortieren, im Wege der Tiefenprüfung evaluieren und dann versuchen, sich einen Reim auf diese rätselhafte Welt mit ihren Schabernicks zu machen. Ist ja auch pädagogisch wertvoller. Hut ab!

Ehre, wem Ehre gebührt. Nach Oldys lichtvollen Erläuterungen darf man dieses Wort ja wieder in den Mund nehmen...

Du bist ein Schatz!
Lobelie
Lobelie

Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 15:42

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3005

@Lobelie,

irgendwie müsste auch die Frage der Feinbilder geregelt werden, oder?

Ich schätze, wenn Jedem zwei Feinbilder pro Nase für bestimmte Zeit erlaubt wären, würde es reichen.

Man reiche einen formfreien Antrag bei Oldie ein, z.B.: Hiermit stelle ich, QV, einen Antrag auf 2 (zwei) Feindbilder XYZ und ZYX für einen Monat von ... bis ... . Stempel drauf und los!

Entschuldige, es musste sein... Embarassed

@Lobelie,

mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.


LG, QV
QuoVadis
QuoVadis

Anzahl der Beiträge : 248
Anmeldedatum : 12.06.12

http://de.wikipedia.org/wiki/Mops_%28Hund%29

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Hoch auf der Leiter oben - sitzen die Menschenrechte ...?

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 15:45

Oldoldman:

Zugleich wird deutlich, daß es nicht zwingend ist, den Begriff der Ehre in Artikel 5 durch den Begriff der "Würde", der dann inhaltsgleich mit Artikel 1 GG wäre, zu ersetzen, da es im Rahmen der Meinungsfreiheit eben nur um einen Teilaspekt der Menschenwürde geht.

Manchmal lohnt es sich, die 'Leiter' etwas weiter hinauf zu steigen und sich gegebenenfalls ein paar Anbauteile mitzunehmen, um nicht in einem Klischee hängen zu bleiben...

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2993

Vgl. Schwarzer Peter Posting, 10.07.2012, S. 3, 11:50 h @dale: Es ist da - Das dritte Zimmer (Gabriele Wolff, Haymon-Verlag, Innsbruck 2003)

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#2990
Ich habe überhaupt keine Probleme, deine formaljuristische Sichtweise nachzuvollziehen. Und die Unterscheidung zwischen Würde und persönlicher Ehre können Juristen gern vornehmen.

Nur das Grundgesetz (erste 20 Artikel mit den Grundrechten) hat auch eine stark politische Dimension und seine Artikel sind sozusagen die kleinen nationalen Menschenrechte in Deutschland.

Dann macht es Sinn, auch mal auf die großen internationalen Menschenrechte zu schauen. Die befassen sich aus gutem Grund nicht (mehr) mit der Ehre, oder ist Wikipedia nicht auf dem Punkt ...?
Menschenrechte - Wikipedia:
...
Bürgerliche und politische Rechte

Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)

- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

- Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Man hätte die "persönliche Ehre" somit aus dem Grundgesetz herausnehmen können. Mich würde in dem Zusammenhang sehr interessieren, ob sich Jörg Kachelmann durch die Medienberichterstattung in "seiner persönlichen Ehre" oder Würde verletzt fühlt. Ich halte das für (s)eine Charakterfrage.

Gerade im brodelnden Suppentopf der unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen würde ich eine Zurücknahme der Ehre und Respekteinforderung gegenüber der 'richtigen (Leit)Religion' etc. mit im Gegenzug Betonung der Toleranz für sehr hilfreich halten.

Die Betonung von Sicherheit, Ehre etc. sind aus meiner Sicht erste Hinweise auf die Totalisierung von Systemen. Aber das kann man selbstverständlich auch ganz anders sehen ...

Gast_0007

Anzahl der Beiträge : 553
Anmeldedatum : 16.06.12
Ort : 20.000 Meilen unter dem Meer

http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @ QV

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 16:40

mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.

Wie schon die Alten: Ars longa, vita brevis.
Heutzutage leben wir zwar länger als sie, aber diese Zeitvermehrung ist ein Klacks gegenüber der Vermehrung des Weltwissens. Was tun, sprach Zeus und googelte...

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...
Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?

Lobelie
Lobelie

Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 16:54

Lobelie schrieb:
mit der "Tiefenprüfung" ist es ja so: Die Welt soll relativ groß sein, das uns erlaubte Zeitfenster um die zu erfassen und zu eruieren wiederum relativ klein. Wie kann ich angesichts dieses Umstands eine "Tiefenprüfung" aller Wiki- und Wiki-Weiterführenden-Links schaffen, wenn ich zwischendurch noch essen und schlafen möchte. Man könnte natürlich auf das eine oder das andere zeitweise verzichten.

Hier stehe ich vor einem unliterarischen Rätsel.

Wie schon die Alten: Ars longa, vita brevis.
Heutzutage leben wir zwar länger als sie, aber diese Zeitvermehrung ist ein Klacks gegenüber der Vermehrung des Weltwissens. Was tun, sprach Zeus und googelte...

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...
Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?



...zumal das Wissen auch nur "relativ" sein könnte. Zeit-, Raum und Ideologieabhängig, z. B.

Das Einräumen der Beschränkungen des eigenen Wissens sollte doch nicht unehrenhaft sein.

Das Ratio hülfe ungemein, hörte ich sagen...

Und Meinungen sind unabdingbar, sonst, wie würde ich - Mops im Lesestuhl - mich von anderen Mopsen unterscheiden? affraid

Mein Problem allerdings ist der Versuch der Trennung des Subjektiven vom Objektiven und vice versa, bzw. die Herstellung einer Relation, die noch vertretbar ist.

LG, QV

QuoVadis
QuoVadis

Anzahl der Beiträge : 248
Anmeldedatum : 12.06.12

http://de.wikipedia.org/wiki/Mops_%28Hund%29

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Das Zauberwort

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 17:11

Und Meinungen sind unabdingbar, sonst, wie würde ich - Mops im Lesestuhl - mich von anderen Mopsen unterscheiden? affraid


Da sprichst Du, gelassen, eine große Wahrheit aus: vielleicht geht es bei allem Forschen und Meinen überhaupt nur um das, was ein anderer User gern mit ›Distinktion‹ bezeichnete?

Weshalb es dann zuletzt auch gleichgültig wäre, wie objektiv oder subjektiv Wissen ist.
Lobelie
Lobelie

Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @Lobelie: will dich wirklich nicht ärgern, sondern interessiert fragen ...

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 17:17

Lobelie:

Meinung ohne Wissensbasis ist ein Vorurteil, eine Meinung mit Wissensbasis kann auch falsch sein, keine Meinung zu haben ist auch keine Option, denn man hat sie ja doch meistenteils, sie stellt sich hinterrücks ein, obwohl man das gar nicht will...

Da bleibt nur eine ehrenhafte Möglichkeit: man klopft die Meinung anderer, die weniger skrupulös sind, auf ihre Stichhaltigkeit ab. Und konzentriert sein Wissen-Wollen auf diejenigen Gebiete, die einem wichtig sind.

Oder?

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3016
Dein preisgekröntes drittes Zimmer ist heute bei mir angekommen. Super Zustand, schönes gebundes Buch - kein Paperback.

Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe (am Ende noch (S. 283) der Nachweis auf Literaturzitate von sechs Autoren: Ingeborg Bachmann, Thomas Mann, Rainer Maria Rilke, Hans Wollschläger, Karl May und Arno Schmidt, die ich mal lesen werde):
Seite 4:

Dies ist kein Schlüsselroman, auch wenn manch einem so manches bekannt vorkommen mag. Alle Personen und Ereignisse in diesem Roman sind frei erfunden, wie man überhaupt nur erfinden kann. Es ist immer die Phantasie, die die Schlüssel zu allem bereithält: zur Wirklichkeit ebenso wie zur Liebe und zur Literatur.
Was ist das in deiner o.g. Definition? Ein Vorurteil, eine falsche Meinung, keine Meinung, die du doch hast? Oder klopft du die stichhaltige Meinung anderer ab und konzentrierst dich auf das Wissen-Wollen deiner dir wichtigen Gebiete ...?

Oder einfach nur 'Senf' in dichterischer Freiheit zur Einladung literarischer Vollpfosten zur Lektüre ...?

Gast_0007

Anzahl der Beiträge : 553
Anmeldedatum : 16.06.12
Ort : 20.000 Meilen unter dem Meer

http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @ Schwarzer Peter

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 17:45

Vor Vollpfosten wollte ich mein Buch eigentlich bewahren - aber darauf hat man leider keinen Einfluß...
Lobelie
Lobelie

Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Schwarzer, P.

Beitrag  laga Di 10 Jul 2012, 17:58

Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe

Buchstabenwüste über 278 Seiten? Ich nehme doch an, aus dem Bilderbuch-Lesealter sind Sie hinaus? Und Inhaltsverzeichnis? Sind Sie Inhaltsverzeichnisse in Kriminalromalromanen gewöhnt?
Nun ja, aber Wiki-Texte sind ja auch selten länger als 10 gedruckte Seiten, da können einen bekennenden Nichtbelletristik-Leser 278 Seiten schon mal überfordern?
Aber nett von Ihnen, dass Sie hier Werbung für das Buch machen, wird die Autorin sicher freuen Twisted Evil

laga
laga

Anzahl der Beiträge : 108
Anmeldedatum : 14.06.12
Ort : am liebsten auf der Insel!

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 18:06

laga schrieb:
Es gibt zwar Umschlagtexte, aber bevor die Buchstabenwüste über 278 Seiten los geht kein Vorwort, Einleitung, Inhaltsverzeichnis etc., sondern lediglich ein Statement, das ich vollständig zitiere und zwei Worte hervorhebe

Buchstabenwüste über 278 Seiten? Ich nehme doch an, aus dem Bilderbuch-Lesealter sind Sie hinaus? Und Inhaltsverzeichnis? Sind Sie Inhaltsverzeichnisse in Kriminalromalromanen gewöhnt?
Nun ja, aber Wiki-Texte sind ja auch selten länger als 10 gedruckte Seiten, da können einen bekennenden Nichtbelletristik-Leser 278 Seiten schon mal überfordern?
Aber nett von Ihnen, dass Sie hier Werbung für das Buch machen, wird die Autorin sicher freuen Twisted Evil


Dafür hat aber Wiki Inhaltsverzeichnisse! Gottlob!

Die kann man wie Bücher lesen. Und mehr braucht kein Mensch...

LG, QV

QuoVadis
QuoVadis

Anzahl der Beiträge : 248
Anmeldedatum : 12.06.12

http://de.wikipedia.org/wiki/Mops_%28Hund%29

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty QV

Beitrag  laga Di 10 Jul 2012, 18:13

Laughing Laughing Laughing
laga
laga

Anzahl der Beiträge : 108
Anmeldedatum : 14.06.12
Ort : am liebsten auf der Insel!

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Du Lobelie, mit den Zitaten bin ich jetzt durch ...

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 18:29

Lobelie:

Vor Vollpfosten wollte ich mein Buch eigentlich bewahren - aber darauf hat man leider keinen Einfluß...

https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3032
Na ja, so als Autor weiß man nie, wer sich begeistert ohne flashende Error Flags bis zum Ende (S. 282) durchliest.

Mit deinen Zitaten bin ich durch und somit auf S. 281 gelandet. Jetzt mag ich einer der literarischer Vollpfosten sein, bei dem trotzdem Error Flags flashen. Dieses Zitat auf S. 281 von Arno Schmidt, Aus dem Leben eines Fauns (erstmals erschienen 1953, zitiert nach der Fischer Taschenbuchausgabe, Frankfurt am Main 1973, S. 134, 145) bezieht sich nur auf den einen kursiv gedruckten Satz: Es ist über alle Maaßen entsetzlich, ich zu sein!! Oder verstehe ich deine kryptische Zitierweise falsch ...?

Noch was, weil Steffi sich für die Reinigung der Kakaoflecke aus meinen Hemden interessiert und von deinem Nicht-Hosenanzug so begeistert war: Warum bist du so bescheiden und klärst sie nicht auf, dass du voll auf Farbkontrast zu Gabrielle Chanel st/gehst? I think - You Can Leave Your Hat On ...

http://cocochanelsite.com/gabrielle-chanel/


https://www.youtube.com/watch?v=kDR2fXoHdQw
Vgl. Schwarzer Peter Posting, 10.07.2012, S. 4, 17:17 h @Lobelie: will dich wirklich nicht ärgern, sondern interessiert fragen ...

https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3023

Gast_0007

Anzahl der Beiträge : 553
Anmeldedatum : 16.06.12
Ort : 20.000 Meilen unter dem Meer

http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast Di 10 Jul 2012, 18:43


lol! lol! lol! lol! lol! lol! lol! lol! lol! lol! lol!

Du schwarzes sunny Peterle sunny

du machst das mal bitte vor mit "You can leave your hat on! Very Happy


Und danach machen das die Mädels alle nach,.....versprochen........ Hut ab! Hut ab!


Der kleine Nils pirat

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast Di 10 Jul 2012, 19:19

@schwarzer Peter
Noch was, weil Steffi sich für die Reinigung der Kakaoflecke aus meinen Hemden interessiert und von deinem Nicht-Hosenanzug so begeistert war
Kuß! Ich war nicht nur an den Kakaoflecken auf deinem Hemd interessiert Evil or Very Mad ich hätte sie sogar beseitigt....als bundesdeutsche Hausfrau kann man das aus dem ff...UND ICH habe da keinerlei Berührungsängste Cool

Und mal ganz ehrlich, der Nichthosenanzug mit diesem Jakett mit Paspel ist ein zeitloses phantastisches Kleidungsstück.....guck Dir mal die 'targets' heutzutage an........eigentlich müßtest Du von diesem Nicht-Hosenanzug begeistert sein.... scratch

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty So mein Text ist im Nirwana: deshalb 'n Quickie

Beitrag  Gast_0007 Di 10 Jul 2012, 19:58

Was der kleine Nils quakt "du machst das mal bitte vor mit "You can leave your hat on!" Und danach machen das die Mädels alle nach,.....versprochen........,"

https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3047

kenne ich: Nachmittags am offenen Strand auf Ibiza gevö.gelt, dann haben mich nachts im Pacha gleich vier Feger angequakt: Sind nicht auf den Kopf gefallen die 'anständigen Mädchen'. Die wissen auch ohne Klerus, Alice Schwarzer, Shere Hite & Co., wo ihre Glocken hängen und wie die 'bimmeln'.

http://www.pacha.com/content/club

Aber Bild & Co. klärt jetzt auf, und die eine 'Experimental-Coitologin' gestern bei RTLalli, hat sogar bei mir 'nen leichten Triggerpuls gesetzt. Jetzt frage ich mich: Kann die von mir oder ich von ihr was lernen ...?

http://www.bild.de/unterhaltung/erotik/sex-und-liebe/fifty-shades-of-grey-teil-2-24760516.bild.html
RTL-Extra, 09.07.2012

„50 Shades of Grey“ – der Harry Potter der Erotik

„50 Shades of Grey“ soll weltweit bereits über 10 Millionen mal verkauft worden sein. Auf seinem Weg zum Bestseller-Buch haben sich wohl bereits 37 Länder die Übersetzungsrechte gesichert. Brisanter Inhalt: Studentin Anastasia lässt ihren sexuellen Fantasien freien Lauf und unterwirft sich dem Sadomaso-Milliardär Christian Grey.

EXTRA klärt, was dran ist an diesem Anti-Emanzipations-Dreiteiler und fragt drei selbstbewusste Frauen nach ihrem intimen Kopfkino

Lies mehr über EXTRA | Die aktuellen Themen im Überlick - RTL.de bei www.rtl.de

http://www.rtl.de/cms/news/extra/ueberblick.html
Immer diese Fragen und Antworten im Detailrausch? - Wie schmeckt eine Ananas? Und ist Sex imit jedem Macker gleich ...?
Steffi:

Ich war nicht nur an den Kakaoflecken auf deinem Hemd interessiert. Ich hätte sie sogar beseitigt....als bundesdeutsche Hausfrau kann man das aus dem ff...UND ICH habe da keinerlei Berührungsängste

https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3048
Targets kommen mir nicht an die Wäsche. Für 'Fleckensuchmaschinen' sind meine Hemden zu teuer ...

Hätte von dir eigentlich erwartet, dass du dich mal positionierst zu: ' ..., ob sich Jörg Kachelmann durch die Medienberichterstattung in "seiner persönlichen Ehre" oder Würde verletzt fühlt. Ich halte das für (s)eine Charakterfrage.' Aber das ist für "Autonomiegebiete" zu politisch, oder was ...?
Vgl. Schwarzer Peter Posting, 10.07.2012, S. 3, 15:45 h Hoch auf der Leiter oben - sitzen die Menschenrechte ...?

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3009

Gast_0007

Anzahl der Beiträge : 553
Anmeldedatum : 16.06.12
Ort : 20.000 Meilen unter dem Meer

http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty kleine Verwechslung.....?

Beitrag  Gast Di 10 Jul 2012, 20:24

Targets kommen mir nicht an die Wäsche. Für 'Fleckensuchmaschinen' sind meine Hemden zu teuer ...
https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3049

Das hätte mich jetzt auch gewundert wenn es anders wäre.... Rolling Eyes 'targets' = "Zielobjekte" sind für die Kakaofleckenbeseitigung selbstverständlich völlig ungeeignet Wink
Und als "Fleckensuchmaschinen" hätte man die auf keinen Fall bezeichnen können /sollen......Du weißt ja, die Würde uns so.....und Fachpersonal nennt man ja auch anders.... drunken
Hätte von dir eigentlich erwartet, dass du dich mal positionierst zu: ' ..., ob sich Jörg Kachelmann durch die Medienberichterstattung in "seiner persönlichen Ehre" oder Würde verletzt fühlt. Ich halte das für (s)eine Charakterfrage.'
Na ja, Jörg Kachelmann fühlt sich in seiner Eitelkeit sicher verletzt und natürlich auch 'vorgeführt'...aber ob er über "Ehre" und/oder "Würde" nachdenkt ?...hm...ich denke, dazu ist er zu leger und er ist ein Medien -'Heini' /Profi......nirgendwo ist die Gesellschaft so verlogen und verquer wie dort.....wer da "einsteigt" und dort bleiben will, muß irgendwann 'ne Entscheidung treffen. Entweder mit der Meute oder ganz und gar außerhalb....er wollte vielleicht weder "Fisch noch Fleisch" und man hat ihm gezeigt, wie es gehen kann wenn man aus einer vermeintlich sicheren Position zum "Abtreter der Nation" werden kann......

Aber das ist für "Autonomiegebiete" zu politisch, oder was ...?
"politisch"? Nö...ich seh da gar nix politisches dran........höchstens etwas, dass mit "Macht" zu tun hat, die man bewußt oder auch aus vorauseilendem Gehorsam mißbrauchen kann......vielleicht nach dem Motto....'mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt'....?

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Ist ja richtig,

Beitrag  Lobelie Di 10 Jul 2012, 22:33

daß ›Fifty Shades of Grey‹ nicht im ›Literarischen Reißwolf‹ verhackstückt wird, da das Werk eher zur Internet-Thematik paßt. Für Schwarzer Peter ist das Buch allerdings absolut nicht geeignet: wie ich einer Rezi im SPIEGEL heute entnahm, muß man eine Buchstabenwüste von 100 Seiten durchschreiten, bis es zur ersten Sex-Szene kommt. Und das ganz sicher ohne Navigationshilfe...

Verwarnung!

Schwarzer Peter:

Dieses Zitat auf S. 281 von Arno Schmidt, Aus dem Leben eines Fauns (erstmals erschienen 1953, zitiert nach der Fischer Taschenbuchausgabe, Frankfurt am Main 1973, S. 134, 145) bezieht sich nur auf den einen kursiv gedruckten Satz: Es ist über alle Maaßen entsetzlich, ich zu sein!! Oder verstehe ich deine kryptische Zitierweise falsch ...?

Nun etwas aus dem Schatzkästlein meiner Erfahrungen: nicht alles, was einem kryptisch erscheint, ist es auch. Bei altmodischem Gebrauch einer altmodischen Konzentration erschließt sich dem Leser, daß auf S. 283 Zitatnachweise gelistet sind. Dort finden sich zwei Arno-Schmidt-Zitate aus dem ›Faun‹, die sich im Roman-Text (das ist alles ab S. 5 - S. 282) auf den Seiten 274 und 281 befinden.
Da man in einem Buch nicht scrollen kann und auch keinen Link findet, der einen sofort an die Fundstelle bringt, empfiehlt es sich, die alte Kulturtechnik des Blätterns zu verwenden. Die funktioniert nach einigen Übungsminuten sowohl mit als auch ohne Anfeuchten des Zeigefingers.
Die betreffenden Seiten werden ermittelt, indem man die Seitenzahlen unten rechts konzentriert verfolgt.

Zur Kennzeichnung von Zitaten wurde für letztere die Kursivschrift gewählt, ein übliches Verfahren, das sogar bei Wordpress.com noch Verwendung findet. Auf diese Weise findet man auf S. 274 ein längeres und auf S. 281 ein kurzes Zitat von Arno Schmidt, das aus diesem einen Satz besteht, der die Ich-Figur im Roman plötzlich »wie ein Tier« anspringt, weil sie ihn früher immer überlesen hat.

Nun bestand die Problematik, daß dieser Satz auch im Schmidt-Roman graphisch herausgehoben ist, unter anderem durch Verwendung von Kursivschrift. Also bemerkt auch die Ich-Figur diese typographische Hervorhebung - die von Schmidt ja bewußt gewählt wurde. Jetzt erst, nachdem die Ich-Figur die Tiefen seines Lebens durchlebt hat, kommt die Botschaft des Autors Schmidt beim Roman-Leser, der sich bislang nur auf den frech-aggressiven Oberflächen-Sound der Ich-Figur im ›Faun‹ eingelassen hat, so richtig an.

Eine Zuständigkeit für die Kryptologie besteht nach alldem hoffentlich nicht mehr.

Gleichwohl noch ein Tip aus dem Schatzkästlein meiner Erfahrungen: man sollte bei einem Krimi nicht mit dem Ende beginnen - auch wenn viele Autoren es anders als dunnemals Agatha Christie halten, die die Auflösung gern ganz am Schluß brachte.

Laughing



Lobelie
Lobelie

Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  QuoVadis Di 10 Jul 2012, 22:42

Lobelie schrieb:daß ›Fifty Shades of Grey‹ nicht im ›Literarischen Reißwolf‹ verhackstückt wird, da das Werk eher zur Internet-Thematik paßt. Für Schwarzer Peter ist das Buch allerdings absolut nicht geeignet: wie ich einer Rezi im SPIEGEL heute entnahm, muß man eine Buchstabenwüste von 100 Seiten durchschreiten, bis es zur ersten Sex-Szene kommt. Und das ganz sicher ohne Navigationshilfe...

Verwarnung!

Schwarzer Peter:

Dieses Zitat auf S. 281 von Arno Schmidt, Aus dem Leben eines Fauns (erstmals erschienen 1953, zitiert nach der Fischer Taschenbuchausgabe, Frankfurt am Main 1973, S. 134, 145) bezieht sich nur auf den einen kursiv gedruckten Satz: Es ist über alle Maaßen entsetzlich, ich zu sein!! Oder verstehe ich deine kryptische Zitierweise falsch ...?

Nun etwas aus dem Schatzkästlein meiner Erfahrungen: nicht alles, was einem kryptisch erscheint, ist es auch. Bei altmodischem Gebrauch einer altmodischen Konzentration erschließt sich dem Leser, daß auf S. 283 Zitatnachweise gelistet sind. Dort finden sich zwei Arno-Schmidt-Zitate aus dem ›Faun‹, die sich im Roman-Text (das ist alles ab S. 5 - S. 282) auf den Seiten 274 und 281 befinden.
Da man in einem Buch nicht scrollen kann und auch keinen Link findet, der einen sofort an die Fundstelle bringt, empfiehlt es sich, die alte Kulturtechnik des Blätterns zu verwenden. Die funktioniert nach einigen Übungsminuten sowohl mit als auch ohne Anfeuchten des Zeigefingers.
Die betreffenden Seiten werden ermittelt, indem man die Seitenzahlen unten rechts konzentriert verfolgt.

Zur Kennzeichnung von Zitaten wurde für letztere die Kursivschrift gewählt, ein übliches Verfahren, das sogar bei Wordpress.com noch Verwendung findet. Auf diese Weise findet man auf S. 274 ein längeres und auf S. 281 ein kurzes Zitat von Arno Schmidt, das aus diesem einen Satz besteht, der die Ich-Figur im Roman plötzlich »wie ein Tier« anspringt, weil er ihn früher immer überlesen hat.

Nun bestand die Problematik, daß dieser Satz auch im Schmidt-Roman graphisch herausgehoben ist, unter anderem durch Verwendung von Kursivschrift. Also bemerkt auch die Ich-Figur diese typographische Hervorhebung - die von Schmidt ja bewußt gewählt wurde. Jetzt erst, nachdem die Ich-Figur die Tiefen seines Lebens durchlebt hat, kommt die Botschaft des Autors Schmidt beim Roman-Leser, der sich bislang nur auf den frech-aggressiven Oberflächen-Sound der Ich-Figur im ›Faun‹ eingelassen hat, so richtig an.

Eine Zuständigkeit für die Kryptologie besteht nach alldem hoffentlich nicht mehr.

Gleichwohl noch ein Tip aus dem Schatzkästlein meiner Erfahrungen: man sollte bei einem Krimi nicht mit dem Ende beginnen - auch wenn viele Autoren es anders als dunnemals Agatha Christie halten, die die Auflösung gern ganz am Schluß brachte.

Laughing




@Lobelie,

vielen Dank für Deine freundliche Anleitung zu der wundersamen Welt des Buchlesens.

Ich werde sie ausdrucken und einrahmen.

Nach akribischem Studieren der Buchlesensanleitung, hoffe ich, daß meine schon jetzt sich steigende Tendenz zum ersten Halbbuch potenziert bounce und ich zum nächsten Schritt übergehen kann und mir ein Buch, vielleicht erst nur die Hälfte, anschaue.

What a Face

LG, QV

QuoVadis
QuoVadis

Anzahl der Beiträge : 248
Anmeldedatum : 12.06.12

http://de.wikipedia.org/wiki/Mops_%28Hund%29

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gast Mi 11 Jul 2012, 01:00


Meine mir gestellten Fragen blieben eigentlich tw. unbeantwortet (obwohl ich bei vielen Beiträgen auch sehr viel Wissenswertes gelernt habe), auch habe ich meine Fragen nicht explizit im Ausgangsposting benannt und die da wären:
(Nebenhinweis an demo: Guck mal bei Ehre/Ehrverletzungen und EUGM in Bezug darauf bei Google nach, dazu lässt sich vieles finden.)

Kann man einen Nick beleidigen?

Wie weist ein user sich persönlich(Identität) aus?


Im österreichischen Net fand ich dies:

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell6a.htm


Kann jemand beleidigt werden, dessen Identität nicht bekannt ist?

Unter Umständen kommt es hier darauf an, ob der Beleidigte unter seinem wahren Namen auftritt oder unter einem regelmäßig verwendeten Pseudonym, unter dem er im Forum bereits bekannt ist, also eine gewisse Identität aufgebaut hat, sodass er von den regelmäßigen Chat-Teilnehmern unter diesem Namen identifiziert wird. Auch wenn seine wahre Identität dem Publikum nicht bekannt ist, wird ihm doch die Verwendung des Nick-Namens durch die Beleidigung verleidet. Handelt es sich dagegen um einen spontanen Nicknamen, der nur das eine Mal verwendet wurde, ist eine Zuordnung auch zu einer virtuellen Person nicht möglich und damit diese "Person" mangels Identifizierbarkeit nicht beleidigungsfähig.


Der Link ist auch sonst sehr interessant!



Dann habe ich noch den Link:


http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_03.html



Selbstverständlich ist das Internet ein Medium, mittels dem auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werden kann. Wer im Internet vorsätzlich einen anderen beleidigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Beleidigung im juristischen Sinne ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung.
Dabei ist selbstverständlich nicht jede kritische Äußerung einem Dritten gegenüber eine tatbestandsmäßige Beleidigung, mag die Äußerung vom Betroffenen auch als noch so kränkend empfunden worden sein. So können wenig schmeichelhafte Tatsachenbehauptungen über einen Dritten, die der Wahrheit entsprechen, nie als Beleidigung bestraft werden. Auch negative Werturteile sind dann keine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch, wenn sich diese Werturteile auf ein "ehrminderndes Verhalten" des Betroffenen beziehen und in diesem Sinne richtig und auch angemessen sind.
Ob eine abwertende Äußerung möglicherweise als Wahrnehmung berechtigter Interessen oder im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Der Tatbestand der Beleidigung kann durch einen Dritten in seiner Ehre verletzenden Äußerungen oder Darstellungen auf der eigenen Homepage ebenso erfüllt werden wie durch entsprechende Schmähungen, die sich in einer an einen anderen gerichteten E-Mail befinden.
Als besonders kritisch im Hinblick auf Beleidigungen haben sich darüber hinaus im Internet Gästebücher und vor allem Foren herausgestellt. Die vermeintliche Anonymität, die das Internet vor allem in Foren bietet, verleitet hier so manch einen Zeitgenossen zu Äußerungen, die zweifelsfrei beleidigend sind und die er wahrscheinlich nie getätigt hätte, wenn er der betroffenen Person persönlich gegenüber gestanden wäre.
Ein interessanten Beschluß hat in diesem Zusammenhang das OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06) gefällt. Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie "Betrüger von Firma XY" oder "Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY" im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das OLG Koblenz fest, dass "in der öffentlichen Auseinandersetzung ... auch Kritik hingenommen werden (muss), die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht."


Der Tatbestand der einfachen Beleidigung wird allerdings von den Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nicht als so genanntes Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt
. Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens ist vielmehr bei der einfachen Beleidigung ein Strafantrag des Betroffenen. Nachdem die Allgemeinheit von einer einfachen Beleidigung kaum oder gar nicht betroffen ist, sollte man sich als Strafantragsteller allerdings nicht wundern, wenn das beantragte Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses nicht weiter verfolgt, sondern eingestellt wird. Maßgeblich für eine solche Einstellungsentscheidung wird neben den konkreten Umständen der Tat die Schwere der Beleidigung und auch eine einschlägige Vorbelastung des Täters sein.
Nahe bei der Beleidigung angesiedelt sind die Straftatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn man über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, den anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Der Tatbestand der Verleumdung ist dadurch gekennzeichnet, dass man wider besseren Wissens über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet, welche ihn der Missachtung anderer aussetzt. Im Gegensatz zur üblen Nachrede muss der Täter einer Verleumdung also positiv wissen, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.



Wichtig finde ich dabei auch, wenn Konter- und Interaktionen stattgefunden haben sollten, müssten diese berücksichtigt werden. Manchmal weiß man auch nicht und lässt sich rückwirkend nicht mehr ganz feststellen, wer angefangen hat.


Deswegen muss man auch nicht vor einer rechtlichen Beleidigungsfähigkeit Sorge haben. Ob Realuser oder getarnter Nick (man weiß es ja nicht)(Alles eine Frage der Beweisfähigkeit und Wichtigkeit) in Konter- und Interaktion mit einem Nick, sie sind beide rechtlich gleichgestellt.
Eines weiß ich jetzt, ich habe nachgefragt Very Happy ein user, der hinter der Tastatur sitzt und Beiträge schreibt und sich mit diesem Nick verbindet, ist keine KUNSTFIGUR, sondern ein REALER USER.


Der kleine Nils pirat





Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty kleiner Nils

Beitrag  Gast Mi 11 Jul 2012, 06:45

Deswegen muss man auch nicht vor einer rechtlichen Beleidigungsfähigkeit Sorge haben. Ob Realuser oder getarnter Nick (man weiß es ja nicht)(Alles eine Frage der Beweisfähigkeit und Wichtigkeit) in Konter- und Interaktion mit einem Nick, sie sind beide rechtlich gleichgestellt.
Eines weiß ich jetzt, ich habe nachgefragt ein user, der hinter der Tastatur sitzt und Beiträge schreibt und sich mit diesem Nick verbindet, ist keine KUNSTFIGUR, sondern ein REALER USER.
Also kann man sagen, dass ein Nick beleidigungsfähig ist ?! Dann kann aber ein Nick sich auch entschuldigen und diese Entschuldigung gilt genau so als ob es der reale User gemacht hätte?
Wie ist dann eigentlich zu verfahren , wenn der sich beleidigt (fühlende) User eine Entschuldigung nicht annimmt bzw. gar nicht annehmen will? Was kann oder sollte ein Nick incl. dem realen Nutzer sonst nocht tun können?

P.S. Du siehst, die Fragen hören nicht auf.... Rolling Eyes

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty @Der kleine Nils: Kennst du moderne Ghostwriter 'schauspieldemokratischer Funktionseliten' ...?

Beitrag  Gast_0007 Mi 11 Jul 2012, 07:59

Der kleine Nils:

(Nebenhinweis an demo: Guck mal bei Ehre/Ehrverletzungen und EUGM in Bezug darauf bei Google nach, dazu lässt sich vieles finden.)

https://libertalia.forumieren.com/t50p60-personlichkeitsrechte-im-internet#3058
Mein Thema war, ob der Begriff der (persönlichen) Ehre ins Deutsche Grundgesetz gehört.
Vgl. Schwarzer Peter Posting, 10.07.2012, S. 3, 15:45 h Hoch auf der großen Leiter - sitzen die Menschenrechte oben ...?

https://libertalia.forumieren.com/t50p40-personlichkeitsrechte-im-internet#3009
Und meine Einschätzung ist: Noch in Jahrhunderten wird zumindest in Teilen des Auslands die "Deutsche Ehre" mit dem Holocaust verknüpft bleiden, deshalb würde jeder moderne Ghostwriter für 'schauspieldemokratische Funktionseliten' in Deutschland den Begriff der Ehre vermeiden.

Das ist lediglich meine Meinung. Es gibt sicher auch andere - vielleicht in den Ecken der "Kraftmeyerei", wenn ich mal Helmut Schmidt (SPD) aus dem Hinterkopf (SPD-Parteitag ...?) hoffentlich wörtlich richtig und gedanklich sehr erweitert zitieren darf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust

Gast_0007

Anzahl der Beiträge : 553
Anmeldedatum : 16.06.12
Ort : 20.000 Meilen unter dem Meer

http://de.wikipedia.org/wiki/U-Boot

Nach oben Nach unten

Persönlichkeitsrechte im Internet - Seite 3 Empty Re: Persönlichkeitsrechte im Internet

Beitrag  Gesponserte Inhalte


Gesponserte Inhalte


Nach oben Nach unten

Seite 3 von 6 Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten