Kachelmann und kein Ende....
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Kachelmann und kein Ende....
das Eingangsposting lautete :
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Nun, das Landgericht Köln traute diesem Sinneswandel wohl nicht so ganz und bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der es Alice Schwarzer und der EMMA verboten wurde,Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört.
(LG Köln, Az. 28 O 96/12) - http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller (Jörg Kachelmann) habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Zuletzt von stscherer am Fr 15 Jun 2012, 16:13 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Gast- Gast
stscherer
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3499
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Danke für diesen Link aber für die Diskussion hier ist er nicht so hilfreich.Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Zuletzt von stscherer am Sa 21 Jul 2012, 11:48 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : War es nicht wert)
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
stscherer schrieb:
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
@stscherer,
aber ist es nicht so, daß das Vergütungsrecht ein ziemlich kompliziertes Metier ist?
Z.B., wenn man als Laie so was lesen müsste, wie: "Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht", würde man - als Laie - nix verstehen, oder?
Es gibt auch viele Konflikte in diesem Bereich:
OLG-Vorwürfe an Anwälte
Ein Berufsstand unter Generalverdacht
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/olg-vorwuerfe-an-anwaelte-ein-berufsstand-unter-generalverdacht/
Die Meisten in diesem Forum sind Laien des Rechts - ich auch - und für eine Übersetzung aus Juristen- ins Normaldeutsch ewig dankbar.
Dabei ist es kompliziert Rückschlüsse von RVG auf Sachverständigengebühren - das wäre dann JVEG, oder -zu ziehen.
Hier z.B. eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. Februar 2012 (ich weiß aber nicht, wie bindend dies ist):
3. Für die Höhe des erstattungsfähigen Stundensatzes des privaten Sachverständigen ist entsprechend der Grundsatzentscheidung des BGH vom 25. Januar 2007 – VII ZB 74/06 – (NJW 2007, 1532) das JVEG nicht direkt anwendbar. Die Stundensätze des JVEG sind jedoch als Richtlinie anzusehen, auf deren Grundlage der privatrechtlich vereinbarte Stundensatz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen ist. Weicht der Stundensatz um 20% oder mehr vom Stundensatz der entsprechenden Honorargruppe des JVEG ab, bedarf es für die Plausibilitätsprüfung besonderer Darlegungen durch den Anspruchsteller.
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/1097.htm
Daher, man kann die Ungeduld des Profi mit dem Laien verstehen, aber auch wir - die Laien - sind nur Menschen (irgendwie)... Und jede Erklärung eines Sachverhalts seitens eines Profis dem Laien gegenüber führt doch zu der Liquidierung des Analphabetismus, so habe ich es in meinen besten Jahren gelernt - das war aber im gefühlten XIX Jahrhunder.
LG, QV
Lieber QV,...
... Sie haben mit Ihren Anmerkungen vollkommen recht, nur der Link der BRAK beantwortet die hier gestellten Fragen doch wirklich vollständig und auch für Laien verständlich.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Gast- Gast
stscherer
Mal davon abgesehen, dass ich schon die Ansicht vertreten habe, dass man auch als "Gutachter" frei aushandeln kann, haben SIE mitnichten die Frage beantwortet, sie offensichtlich im Zusammenhang mit Lobelies Beitrag nicht mal verstanden.
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Sie sprechen über SICH selbst?Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen,
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Gast- Gast
@ Steffi
Du hast natürlich recht: sowohl Gutachter als auch Rechtsanwälte können ihr Honorar frei aushandeln und sind an die Gebührenordnungen nicht gebunden.
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html
Auch das RVG setzt so gut wie keine Grenzen:
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html
Bei Strafverteidigung, die über Feld-Wald- und Wiesenfälle hinausgehen, war die freie Honorarvereinbarung schon immer der Regelfall - und je besser oder auch nur prominenter der Anwalt, desto mehr konnte der verlangen.
Dasselbe gilt natürlich auch für Gutachter, weshalb der Ansatz von Zipper, aus der privatrechtlich üblichen Honorarvereinbarung von Prof. Rothschild irgendetwas Anrüchiges herauslesen zu können, rein polemischen Charakter hat.
Eine andere Frage ist die, ob diese Kosten der Rechtsverteidigung von der Staatskasse und/oder dem Verursacher in voller Höhe zu erstatten sind oder ob nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt werden.
QuoVadis hat ja das Empörung auslösende Urteil des Berliner Kammergerichts zititert (da ging es um die Frau, die aufgrund eines LKA-Schlechtgutachtens wegen Mordes durch Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, zuvor aber einen teuren privaten Gutachter engagiert hatte - der BGH hob die Berliner Entscheidung auf, weil die Richter sich mit dem Privatgutachten nicht eingehend genug auseinandergesetzt hatten. Dann kam ein BKA-Gutachter zum Zuge, der das LKA-Gutachten ebenfalls zerlegte, und so wurde die Frau freigesprochen).
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3504
Auf einem großen Teil ihrer Kosten blieb die Freigesprochene aber sitzen; der Sachverständige hatte seine Rechnungen und den Stundenaufwand auch nicht gerade überzeugend begründet...
Du glaubst also, daß RA Zipper die nicht gedruckte Version des BUNTE-Artikels nicht aus Versehen, sondern bewußt eingestellt und der Schwetzinger Zeitung zugeleitet hat?
Das glaube ich nicht - er bringt damit ja ein Falschzitat, und das bei der beschränkten Reichweite einer Kanzlei-Website. Das wird ihm eher peinlich sein, wenn ihn jemand darauf aufmerksam macht. Im Ländle ist man sparsam - er wird die 3,20 € für den Erwerb der BUNTE gespart haben und die Druckversion vielleicht gar nicht kennen
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/#page_body_main_content_bu_0In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Beispielsweise ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht erlaubt. Eine Vergütungsvereinbarung in Textform muss abgeschlossen werden und darf nicht in der Anwaltsvollmacht enthalten sein. Zu beachten ist auch der Hinweis in der Vergütungsvereinbarung, dass im Falle des Unterliegens die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
§ 49b BRAO Vergütung
(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
(2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinbarungen, durch die der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind unzulässig. Ein Erfolgshonorar im Sinne des Satzes 1 liegt nicht vor, wenn lediglich vereinbart wird, dass sich die gesetzlichen Gebühren ohne weitere Bedingungen erhöhen.
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html
Auch das RVG setzt so gut wie keine Grenzen:
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html
Bei Strafverteidigung, die über Feld-Wald- und Wiesenfälle hinausgehen, war die freie Honorarvereinbarung schon immer der Regelfall - und je besser oder auch nur prominenter der Anwalt, desto mehr konnte der verlangen.
Dasselbe gilt natürlich auch für Gutachter, weshalb der Ansatz von Zipper, aus der privatrechtlich üblichen Honorarvereinbarung von Prof. Rothschild irgendetwas Anrüchiges herauslesen zu können, rein polemischen Charakter hat.
Eine andere Frage ist die, ob diese Kosten der Rechtsverteidigung von der Staatskasse und/oder dem Verursacher in voller Höhe zu erstatten sind oder ob nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt werden.
QuoVadis hat ja das Empörung auslösende Urteil des Berliner Kammergerichts zititert (da ging es um die Frau, die aufgrund eines LKA-Schlechtgutachtens wegen Mordes durch Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, zuvor aber einen teuren privaten Gutachter engagiert hatte - der BGH hob die Berliner Entscheidung auf, weil die Richter sich mit dem Privatgutachten nicht eingehend genug auseinandergesetzt hatten. Dann kam ein BKA-Gutachter zum Zuge, der das LKA-Gutachten ebenfalls zerlegte, und so wurde die Frau freigesprochen).
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3504
Auf einem großen Teil ihrer Kosten blieb die Freigesprochene aber sitzen; der Sachverständige hatte seine Rechnungen und den Stundenaufwand auch nicht gerade überzeugend begründet...
Du glaubst also, daß RA Zipper die nicht gedruckte Version des BUNTE-Artikels nicht aus Versehen, sondern bewußt eingestellt und der Schwetzinger Zeitung zugeleitet hat?
Das glaube ich nicht - er bringt damit ja ein Falschzitat, und das bei der beschränkten Reichweite einer Kanzlei-Website. Das wird ihm eher peinlich sein, wenn ihn jemand darauf aufmerksam macht. Im Ländle ist man sparsam - er wird die 3,20 € für den Erwerb der BUNTE gespart haben und die Druckversion vielleicht gar nicht kennen
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Re: Kachelmann und kein Ende....
Steffi schrieb:Mal davon abgesehen, dass ich schon die Ansicht vertreten habe, dass man auch als "Gutachter" frei aushandeln kann, haben SIE mitnichten die Frage beantwortet, sie offensichtlich im Zusammenhang mit Lobelies Beitrag nicht mal verstanden.Sie sprechen über SICH selbst?Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen,
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Ich habe sowohl die Frage verstanden als sie auch beantwortet - nur Sie haben weder meine Antwort noch den Link der BRAK (für Verbraucher) nachvollzogen.
Sie urteilen ständig über andere Menschen (mich eingeschlossen), die sie nicht ein einziges Mal persönlich kennengelernt haben - und sind der Meinung, Sie seien diejenige, die jeden aus der Ferne analysieren kann - Ali 2.0 reloaded.
Apropos Ali: zu der soll ich ja nach Aussage Ihrer kongenialen fünfjährigen Partnerin eine Beziehung wünschen; genau in diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass ich nicht auf ältere Frauen stehe. Fragen Sie doch bei Ali nach - bzgl. des Alters natürlich. Und versuchen Sie nicht ständig, die Eintragungen Anderer in einen Ihnen genehmen (und regelmässig falschen) Zusammenhang zu stellen - oder den tatsächlichen Zusammenhang zu zerstören.
Ich bin übrigens immer noch äusserst belustigt ob der Tatsache, dass im Jahre 2012 wirklich noch jemand die Ansicht vertritt, eine Frau habe mit 35 und ein Mann mit 45 seine besten Jahre hinter sich... oder werden Sie das jetzt wieder als ironische und von mir missverstandene Äusserung darstellen? Verwunderlich wäre dies nicht - würde dies doch durchaus in Ihre übliche, aber auch in die derzeitige Diskussionskultur in diesem Forum passen, schliesslich haben wie hier sogar jemanden, der einem schwarzen Superstar seine Locken vorhält... dem Nichts mit Grammys, Oscar und Golden Globe.
Ach, Eines noch: da ich ja "gebeten" wurde, doch in meinem Blog und/oder bei FB zu schreiben, tue ich dies von Zeit zu Zeit. An beiden Stellen finden Sie eine Kommentarfunktion; nutzen Sie diese nicht, gibt es auch keinen konkreten Bezug zu diesem Forum.
Dabei ist - nur zu Ihrer geflissentlichen Kenntnisnahme - FB eine soziales Netzwerk und deswegen nicht per se böse. Böse wird es dann, wenn man es nicht ehrlich nutzt, sondern unter irgendwelchen Fakes und zu anderem als Äusserungen im sozialen Raum. Und das soll ja nicht nur bei "Unrecht" der Fall sein, wie man hier seit Tagen nachlesen kann.
Schön, dass Frau Gutmensch Ihnen inzwischen meinen Link erklärt hat. Interessant ist dabei in diesem Zusammenhang allerdings die Formulierung einer Strafrechtlerin, dass Rechtsanwälte nicht an Gebührenordnungen gebunden sind, denn es gebe so gut wie keine bzw. nur lockere Grenzen... cool! Dann gibt es demnächst ja auch ein bisschen schwanger und ein bisschen tot.
Gast- Gast
ja ja....wegen fehlender Zeit, ganz kurz
Böse wird es wenn die Nutzer, wie z.B. ein stscherer, Inhalte aus DIESEM Forum auf SEINER FB-Seite verfälscht wiedergibt, also UNEHRLICH agiert um User, die eben NICHT im FB aktiv sind zu diskreditieren!
stscherer:Dabei ist - nur zu Ihrer geflissentlichen Kenntnisnahme - FB eine soziales Netzwerk und deswegen nicht per se böse. Böse wird es dann, wenn man es nicht ehrlich nutzt,
Den Rest beantworte ich Ihnen später ausführlich, bitte fühlen Sie sich nicht gleich wieder beleidigt, wenn man Sie eindeutig widerlegt! Das haben Sie sich selber zuzuschreiben!
Ich werde mich erstmal bei MEINEM RA erkundigen ob ich hier FB-Inhalte, die gaaaaanz öffentlich sind, einstellen darf.....
Gast- Gast
Frau Lobelie Gutmensch,
die gar nicht weiß, wie sie an diesen ehrenvollen Nachnamen geraten ist und ob sie ihn überhaupt verdient , hat da eine Nachfrage:
stscherer:
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3522
Nö. Sie geben meinen Beitrag lediglich unzutreffend wieder. Ich sagte zu Steffi:
Zum besseren Verständnis hebe ich die entscheidenden Worte hervor:
Irgendwelche gesetzlichen Obergrenzen hinsichtlich der alternativen freien Vereinbarungen habe ich nicht gefunden. § 3a RGV ist da doch ausgesprochen schwammig, und wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, also die Vorstandskollegen der Anwaltskammer die Angemessenheit des Honorars bewerten sollen, ist da reichlich Luft nach oben.
stscherer:
Schön, dass Frau Gutmensch Ihnen inzwischen meinen Link erklärt hat. Interessant ist dabei in diesem Zusammenhang allerdings die Formulierung einer Strafrechtlerin, dass Rechtsanwälte nicht an Gebührenordnungen gebunden sind, denn es gebe so gut wie keine bzw. nur lockere Grenzen... cool! Dann gibt es demnächst ja auch ein bisschen schwanger und ein bisschen tot.
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3522
Nö. Sie geben meinen Beitrag lediglich unzutreffend wieder. Ich sagte zu Steffi:
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3520Du hast natürlich recht: sowohl Gutachter als auch Rechtsanwälte können ihr Honorar frei aushandeln und sind an die Gebührenordnungen nicht gebunden.
[…]
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
Zum besseren Verständnis hebe ich die entscheidenden Worte hervor:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/#page_body_main_content_bu_0In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Irgendwelche gesetzlichen Obergrenzen hinsichtlich der alternativen freien Vereinbarungen habe ich nicht gefunden. § 3a RGV ist da doch ausgesprochen schwammig, und wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, also die Vorstandskollegen der Anwaltskammer die Angemessenheit des Honorars bewerten sollen, ist da reichlich Luft nach oben.
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html§ 3a
Vergütungsvereinbarung
[...]
(2) Ist eine vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt hat. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Ooooh, Aua temaaaacht?!? - Honi soit qui mal y pense ....
Paßt eigentlich auch irgendwie in den Gehacktes-Strang ;-). Andere haben andere Troll-Probleme ;-). Haben Ali, SUI, Maxikatze, GasGerd ... unter falschen Pseuudonymen BUNTEonline zugemüllt???
http://meedia.de/internet/buntede-schaltet-web-kommentare-ab/2012/07/24.html
http://meedia.de/internet/buntede-schaltet-web-kommentare-ab/2012/07/24.html
Einerseits, andererseits!
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/mv/caffier-versetzt-landespolizisten-1.461728
http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/artikel/sex-vorwuerfe-im-innenministerium.html
http://www.ndz.de/portal/lokales/springe_Freispruch-im-Eldagser-Vergewaltigungsprozess-_arid,445056.html
http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/artikel/sex-vorwuerfe-im-innenministerium.html
http://www.ndz.de/portal/lokales/springe_Freispruch-im-Eldagser-Vergewaltigungsprozess-_arid,445056.html
Noch eine Prozessbegleitung! NK-Begleitung!
What next? Die psychosoziale Begleitung der NK-Vertretung und der psychosoziale Begleiter des (mmtraumatisierten?)NK-Traumatologen?
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Sorry!
Musste eben wieder mal schnell gehen. Inzwischen sind dort all Tagungsstätten/-städte mit den LINKS(PDF und PPP-Datein) unterlegt. (interessant wer wann und wo den Opferbegriff nicht gebacken bekommt, auch Glaubwürdigkeit- und -haftigkeit der Aussage ist so ein Begriffs-Minenfeld...)
Bielefeld hat inzwischen nicht nur die ursprüngliche Einleitung von BARTON zum Anlaß der Tagung online gestellt, sondern den gesamten Tagungsband (42 geshrinkte Seiten !) für UMME/LAU online gestellt (man vergleiche mit dem LITI-Band ;-))))
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Morgen schreibe ich noch was unter "Der barmherzge Strafverteidiger" und dem Klops, den man sich bei der DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG (im Zusammenhang mit dem JK-Prozess) meinte erlauben zu dürfen. Rückert tarumatisiert deutsche Richter?!?!? ;-).
Bald kommt auch noch was zur Staatsanwälte traumatisierendenden Friedrichsen (SPIEGEL). Habe im Moment nicht viel Zeit.
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Bielefeld hat inzwischen nicht nur die ursprüngliche Einleitung von BARTON zum Anlaß der Tagung online gestellt, sondern den gesamten Tagungsband (42 geshrinkte Seiten !) für UMME/LAU online gestellt (man vergleiche mit dem LITI-Band ;-))))
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Morgen schreibe ich noch was unter "Der barmherzge Strafverteidiger" und dem Klops, den man sich bei der DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG (im Zusammenhang mit dem JK-Prozess) meinte erlauben zu dürfen. Rückert tarumatisiert deutsche Richter?!?!? ;-).
Bald kommt auch noch was zur Staatsanwälte traumatisierendenden Friedrichsen (SPIEGEL). Habe im Moment nicht viel Zeit.
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Zum unwissenschaftlichen Vorwort der Alice Schwarzer des neuen kostenpflichtigen Litigationsbuchs
vielleicht dann doch nochmal diese Links.
Von wegen 'guter Hoffnung' auf Umdenken. (Wovon sollte dnen Hoecker leben? ... , wenn es nicht (keine mehr) Uneinsichtige wie AS und die Göttinger Staatsanwältin gäbe;-)))
http://blog.beck.de/2010/06/06/kachelmann-voreilige-anklageerhebung
http://blog.beck.de/2010/10/06/von-no-angels-bis-kachelmann-wie-soll-eine-rechtmaessige-und-sinnvolle-oeffentlichkeitsarbeit-der-staatsanwal#comment-40833
auch Kommentar #15
http://blog.beck.de/2010/05/06/oeffentlichkeitsarbeit-der-ermittlungsbehoerden-vg-wiesbaden-untersagt-aeusserungen-der-staatsanwaltschaft-mu
http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/der-kommentar/brunner-kachelmann-loveparade-der-oeffentliche-vorprozess-was-bleibt-dabei-auf-der-strecke
Von wegen 'guter Hoffnung' auf Umdenken. (Wovon sollte dnen Hoecker leben? ... , wenn es nicht (keine mehr) Uneinsichtige wie AS und die Göttinger Staatsanwältin gäbe;-)))
http://blog.beck.de/2010/06/06/kachelmann-voreilige-anklageerhebung
http://blog.beck.de/2010/10/06/von-no-angels-bis-kachelmann-wie-soll-eine-rechtmaessige-und-sinnvolle-oeffentlichkeitsarbeit-der-staatsanwal#comment-40833
auch Kommentar #15
http://blog.beck.de/2010/05/06/oeffentlichkeitsarbeit-der-ermittlungsbehoerden-vg-wiesbaden-untersagt-aeusserungen-der-staatsanwaltschaft-mu
http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/der-kommentar/brunner-kachelmann-loveparade-der-oeffentliche-vorprozess-was-bleibt-dabei-auf-der-strecke
Noch ein Skandal im Skandal?
http://www.jurablogs.com/de/go/der-barmherzige-strafverteidiger-versus-erbaermliche-erbarmenswuerdige-deutsche
Statt 50 shades of Schmonzes
http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2009/3430/pdf/31_glaubwuerdigkeit_1992.pdf
http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2009/3447/pdf/20_vergewaltigung_1989.pdf
http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2009/3447/pdf/20_vergewaltigung_1989.pdf
Re: Kachelmann und kein Ende....
Nicht ganz Petra Klekih.
Deine eingestellten sehr guten PDF`s umfassen gerade mal gesamt 39 Seiten und der graue „Schmonzes“ mindestens 600 S..
Da kann man also noch was drauflegen, bevor man ne` Leseschwäche bekommt.
und für ALL DIEJENIGEN, die den "Luxus" oder "die Last (?)" haben ihre Meinung (überhaupt)sagen zu können(?)/müssen.
Deine eingestellten sehr guten PDF`s umfassen gerade mal gesamt 39 Seiten und der graue „Schmonzes“ mindestens 600 S..
Da kann man also noch was drauflegen, bevor man ne` Leseschwäche bekommt.
Kritische Wissenschaft – critical science
Der neue Antifeminismus – Ilse Lenz nimmt Bestand auf (Juli 8, 2012)
Durch Zufall ist mir die Bearbeitung des Kachelmann-Falles durch Ilse Lenz, Besetzerin des Lehrstuhls für Soziologie, Soziale Ungleichheit und Geschlecht an der Ruhr-Universität Bochum in die Hände gefallen. Das “Werk” veröffentlicht in den Blättern für deutsche und internationale Politik, also in einer Zeitschrift, die man getrost als ideologisch links der Mitte aufgestellt, einordnen kann, ist ein seltsames “Werk”……………………………..
http://sciencefiles.org/2012/07/08/der-neue-antifeminismus-ilse-lenz-nimmt-bestand-auf/
und für ALL DIEJENIGEN, die den "Luxus" oder "die Last (?)" haben ihre Meinung (überhaupt)sagen zu können(?)/müssen.
Kritische Wissenschaft – critical science
Wer Meinungsfreiheit einschränkt, schafft sie ab (Juli 28, 2011)
……..Es gibt nur Meinungsfreiheit, wer sie einschränken will, schafft sie daher ab.
Zu dieser Erkenntnis zu gelangen, ist eigentlich nicht schwierig. Jeder, der sich einen Moment lang überlegt, welche Meinungen ihm nicht passen und welche Meinungen er aus dem Kanon der Meinungspluralität ausschließen würde, um sich dann zu überlegen, welche Meinung, diejenigen wohl ausschließen würden, die er ausschließen würde, wird schnell merken, dass er sowohl Ausschließender als auch Ausgeschlossener ist. Und von hier zu der Erkenntnis zu kommen, dass eine Einschränkung der Meinungsfreiheit der Durchsetzung spezifischer Interessen und de-Legitimierung anderer Interessen dient und faktisch die Abschaffung der Meinungsfreiheit darstellt, ist nun wirklich nicht schwierig – sollte man meinen.
http://sciencefiles.org/2011/07/28/wer-meinungsfreiheit-einschrankt-schafft-sie-ab/
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Dale
"Wer Meinungsfreiheit einschränkt, schafft sie ab (Juli 28, 2011)"
Meine Rede
Meine Rede
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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@Pat
Pat, hast aber hoffentlich auch den ganzen Artikel und wenn möglich die Kommentare auch gelesen?
Hast`e gell, …kenn Dich doch
Besonders gut gefallen hat mir u. a. folgender Kommentar:
Andreas sagt:
Juli 29, 2011 um 9:48 vormittags
…….Meinungen haben unterschiedliches Gewicht und unterschiedliche Bedeutung, je nachdem wer etwas sagt und unter welchen Umständen.
Pat., Du hast ja heute sinngemäss und richtigerweise auch schon in die Richtung argumentiert.
Weisst Du, ich denke einfach nach wie vor, dass das Problömchen „User stscherer versus Thauris “ zum Problem aufgebauscht wurde/wird und meiner Einschätzung nach „stscherer“ u. U. gar keine soooo guten Karten haben würde o. hat, wenn man (und in einem tatsächlichen Rechtsstreit wäre das bestimmt der Fall) sich das „gaaaanz“ genau anschauen würde. Damit meine ich die Protokolle der unterschiedlichen Forendisskusionen mit seinen Einlassungen bzw. Provokationen.
Was ich damit sagen will Pat, ist, dass man sicher nicht beleidigen lassen muss, weder im RL noch im Net, aber dass man auch nicht wegen allem und jedem beleidigt sein muss/kann/darf.
Jeder Fall oder Verdacht (i. Falle einer Beleidigung und überhaupt) ist EINZELN und im KONTEXT zu betrachten und zu prüfen.
Hast`e gell, …kenn Dich doch
Besonders gut gefallen hat mir u. a. folgender Kommentar:
Andreas sagt:
Juli 29, 2011 um 9:48 vormittags
…….Meinungen haben unterschiedliches Gewicht und unterschiedliche Bedeutung, je nachdem wer etwas sagt und unter welchen Umständen.
Pat., Du hast ja heute sinngemäss und richtigerweise auch schon in die Richtung argumentiert.
moin moin uvo und all
patagon Heute um 10:14
https://libertalia.forumieren.com/t68-der-tag-an-dem-jurgen-mollemann-starb#4447
Weisst Du, ich denke einfach nach wie vor, dass das Problömchen „User stscherer versus Thauris “ zum Problem aufgebauscht wurde/wird und meiner Einschätzung nach „stscherer“ u. U. gar keine soooo guten Karten haben würde o. hat, wenn man (und in einem tatsächlichen Rechtsstreit wäre das bestimmt der Fall) sich das „gaaaanz“ genau anschauen würde. Damit meine ich die Protokolle der unterschiedlichen Forendisskusionen mit seinen Einlassungen bzw. Provokationen.
§ 199
Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
http://dejure.org/gesetze/StGB/199.htm
Der Polizeibeamte hat „wohl den Tag über zu lange (…) in der Sonne gestanden oder hat ganz einfach dort mitgefeiert“
http://blog.strafrecht-online.de/tag/ueble-nachrede/
“Arschloch”-Urteil wird aufgehoben
http://www.jurablogs.com/de/arschloch-urteil-aufgehoben
Bezeichnung als Dummschwätzer nicht zwingend eine Beleidigung
http://www.rechtsindex.de/strafrecht/432-bezeichnung-als-dummschwaetzer-nicht-zwingend-eine-beleidigung
Was ich damit sagen will Pat, ist, dass man sicher nicht beleidigen lassen muss, weder im RL noch im Net, aber dass man auch nicht wegen allem und jedem beleidigt sein muss/kann/darf.
Jeder Fall oder Verdacht (i. Falle einer Beleidigung und überhaupt) ist EINZELN und im KONTEXT zu betrachten und zu prüfen.
Zuletzt von dale am Mo 30 Jul 2012, 12:08 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : "tatsächlicher Rechtsstreit" eingefügt.)
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
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Dale,
Hoffentlich bist du nicht allzu sehr enttäuscht, wenn ich einräumen muss, dass ich viel zu bequem bin um lange trockene Texte ganz zu lesen. Habe ich auch hier nicht getan.
Es ging mir dabei auch vor allem darum, mal auf den Unterschied hinzuweisen, zwischen Beleidigung und Verleumdung, Erpressunge usw.
Da ich praktische Beispiele akademischen Texten vorziehe, hier noch einmal was genau ich damit meine.
Ich hätte es lächerlich gefunden, wenn Möllemann sich gegen eine Beschimpfung, wie: "M du bist ein A. loch" gewehrt hätte. Warum sollte jemand dafür bestraft werden?
Ganz anders die Hetzkampagnen in der Presse wie in den von mir eingestellten Videos die beide Politiker letzten Endes das Leben gekostet haben.
Auch wenn mir C. Wulff nicht sympathisch war. Was mit ihm veranstaltet wurde, ging auch genau in die Richtung.
Es gab im Fall M. überhaupt keine Beweise, trotzdem wurde pausenlos in der Presse über irgendwelche unsauberen Geschäfte spekuliert. (Inzwischen weiß man, es war sein eigenes privates Geld mit dem er die Broschüren bezahlt hat).
Uwe Barschel sollte abgeblich in Waffenschiebungen verwickelt gewesen sein. Auch hier genau das Gegenteil. Er ließ sich NICHT darauf ein.
Das was diesen Leuten geschehen ist, ist im wahrsten Sinn des Wortes RUFMORD.
Und Rufmord ist kein Kavaliersdelikt und hat auch mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Journalisten werden für ihre Artikel bezahlt (entweder von den Medien oder von anderen Interessierten), sie müssten dann allerdings auch für die Folgen einstehen.
Diese Thauris ./. Scherer Sache ist ein Witz und ich meine, einem derartigen Unsinn sollte kein Gericht eine Plattform bieten.
Es ging mir dabei auch vor allem darum, mal auf den Unterschied hinzuweisen, zwischen Beleidigung und Verleumdung, Erpressunge usw.
Da ich praktische Beispiele akademischen Texten vorziehe, hier noch einmal was genau ich damit meine.
Ich hätte es lächerlich gefunden, wenn Möllemann sich gegen eine Beschimpfung, wie: "M du bist ein A. loch" gewehrt hätte. Warum sollte jemand dafür bestraft werden?
Ganz anders die Hetzkampagnen in der Presse wie in den von mir eingestellten Videos die beide Politiker letzten Endes das Leben gekostet haben.
Auch wenn mir C. Wulff nicht sympathisch war. Was mit ihm veranstaltet wurde, ging auch genau in die Richtung.
Es gab im Fall M. überhaupt keine Beweise, trotzdem wurde pausenlos in der Presse über irgendwelche unsauberen Geschäfte spekuliert. (Inzwischen weiß man, es war sein eigenes privates Geld mit dem er die Broschüren bezahlt hat).
Uwe Barschel sollte abgeblich in Waffenschiebungen verwickelt gewesen sein. Auch hier genau das Gegenteil. Er ließ sich NICHT darauf ein.
Das was diesen Leuten geschehen ist, ist im wahrsten Sinn des Wortes RUFMORD.
Und Rufmord ist kein Kavaliersdelikt und hat auch mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Journalisten werden für ihre Artikel bezahlt (entweder von den Medien oder von anderen Interessierten), sie müssten dann allerdings auch für die Folgen einstehen.
Diese Thauris ./. Scherer Sache ist ein Witz und ich meine, einem derartigen Unsinn sollte kein Gericht eine Plattform bieten.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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@Pat
Nö Pat, ich bin doch nicht entäuscht, weil Du keine langen, trockenen Texte lesen magst, hast doch gesehen, dass ich Dich schon durchschaut habe.
Ansonsten bin ich, was Du und ich heute angesprochen haben, absolut Deiner Meinung.
Da passt kein Papier dazwischen!
Sagt man doch so,.... oder ähnlich
und
Ansonsten bin ich, was Du und ich heute angesprochen haben, absolut Deiner Meinung.
Da passt kein Papier dazwischen!
Sagt man doch so,.... oder ähnlich
und
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
Anmeldedatum : 14.06.12
dale, honey ..,.
i love you anyway.
Finde deine Beträge auch dann gut und unterhaltsam, wenn ich im Einzelfall ganz anderer Meinung sein sollte.
Das weißt du doch ganz genau
Finde deine Beträge auch dann gut und unterhaltsam, wenn ich im Einzelfall ganz anderer Meinung sein sollte.
Das weißt du doch ganz genau
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
Manchmal ist das mit der Täterinnenschaft und Tatherrinschaft so ein Problem ...
Wurde er jetzt von 6 oder von 5 FRAUEN vergewaltigt?
Ist auch wichtig für die Statistik .... - in Afrika!
http://www.berliner-kurier.de/panorama/nigeria-mann-von-5-ehefrauen-zu-tode-vergewaltigt,7169224,16711506.html
http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/aktuelles/weltspiegel/Mann-von-sechs-Frauen-zu-Tode-vergewaltigt;art1003205,5613642
Dabei fällt mir auf, dass es den Klassiker von Claus Roxin immer noch nicht in gendergerechter Fassung gibt!
http://www.amazon.de/T%C3%A4terschaft-Tatherrschaft-Claus-Roxin/dp/3899491947
Fassungslos!
Ist auch wichtig für die Statistik .... - in Afrika!
http://www.berliner-kurier.de/panorama/nigeria-mann-von-5-ehefrauen-zu-tode-vergewaltigt,7169224,16711506.html
http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/aktuelles/weltspiegel/Mann-von-sechs-Frauen-zu-Tode-vergewaltigt;art1003205,5613642
Dabei fällt mir auf, dass es den Klassiker von Claus Roxin immer noch nicht in gendergerechter Fassung gibt!
http://www.amazon.de/T%C3%A4terschaft-Tatherrschaft-Claus-Roxin/dp/3899491947
Fassungslos!
Tatherrschaft
Herrschaftszeiten - die sollen doch nicht auch noch gegendert werden... Oder die herrlichen Zeiten? Nein, das wollen wir einfach nicht!
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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