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„Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“

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„Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“ Empty „Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“

Beitrag  Oldoldman Mo 22 Okt 2012, 09:46

Da die Causa Kachelmann (aber nicht nur jener Fall) auch die Frage nach Opferschutz bei der Durchführung von Strafverfahren aufwirft, habe ich auch diesen nur kurzen Strang wieder sichtbar gemacht, um Stoff für weitere Diskussionen zu geben.
Das Eingangsposting von Mandela vom 11.08.2010, 15:34 h, lautete:
Fachleute sprechen von einer Gerechtigkeitslücke

Beitrag mandela Heute um 01:50
http://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-600.htm

faz.net
Justiz-Dilemma
Die einzige Zeugin
Es klingt wie Kapitulation - ein prominenter Jurist warnt davor, Vergewaltigungen anzuzeigen. Tatsächlich empfinden viele Opfer den Prozess als Qual, weil sich alles um ihre Glaubwürdigkeit dreht. Die Justiz steht vor einem Dilemma.
Von Julia Schaaf

Sie hat ihren späteren Vergewaltiger im Auto mitgenommen. Er ist in sie verliebt. Sie, knapp Dreißig, eine attraktive Dunkelhaarige, lässt sich zwar mit Geschenken umgarnen, ist aber nicht interessiert. Er begleitet sie in die Wohnung und fällt über sie her. Er hat früher wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis gesessen; der Gutachter hält ihn für gefährlich, ein Fall für die Sicherungsverwahrung - wenn die Anschuldigungen denn stimmen. Aber ihre Aussage ist widersprüchlich. Sie wirkt unsicher und hat Gedächtnislücken. Die Verteidigung versucht, sie zur Kifferin abzustempeln. Alles dreht sich um nebensächliche Details: Hat er ihr nicht dieses Handy geschenkt? Und warum hat sie dann bei der Polizei behauptet, sie habe es selbst gekauft? Mitten in der Hauptverhandlung lehnt sich einer der Richter nach vorne; mit zornigem Blick geht er die Geschädigte an: Dann habe sie also offenbar nicht die Wahrheit gesagt, allen Belehrungen zum Trotz! „Er hat sie so vorgeführt“, sagt die Berliner Opferanwältin Adelaide Stronk. Der Prozess endet mit einem Freispruch.
Entweder es ist alarmierend. Oder ein Armutszeugnis. Da sitzt vergangene Woche ein ehemaliger Generalstaatsanwalt in einer Talkshow, in der es ausgiebig um den Fall Kachelmann und ganz am Rande um die Nöte von Vergewaltigungsopfern in Partnerschaften geht, und sagt: „Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen. Für die Frau ist das eine Tortur. Sie wird durch die Mangel gedreht.“

Aus Angst schrecken viele Frauen vor einer Anzeige zurück

Prompt sprechen Opferschutzverbände von einem falschen Signal. „Das ist das Schlimmste, wenn der Bürger das Vertrauen verliert in Polizei und Justiz“, warnt ein Sprecher des Weißen Rings. Andrea Titz, Oberstaatsanwältin in München und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, stellt klar: Ohne Anzeige keine Strafverfolgung. „Das führt definitiv dazu, dass Vergewaltiger nicht bestraft werden.“ Eine Gesellschaft, die Verbrecher zur Rechenschaft ziehen will, muss sich wünschen, dass Vergewaltigungen angezeigt werden. Am besten jede. Am besten schnell.
Aus Sicht der Opfer ist die Lage anders. „Für einen ganz großen Teil der Frauen ist eine Anzeige keine Option“, sagt Carola Klein von „Lara“, dem Berliner „Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen“. Zu groß sei die Angst, es werde einem nicht geglaubt. Erst kommt die Scham, und am Ende steht man als Lügnerin da.

Der Umgang mit den Betroffenen ist behutsamer geworden

Dabei hat sich schon vieles verbessert. Jedem Vergewaltigungsopfer steht auf Staatskosten ein Anwalt zu. Bei der Polizei ist es mittlerweile üblich, dass auf Wunsch Beamtinnen die Vernehmung durchführen. Der Umgang mit den Betroffenen ist behutsamer geworden. „Ich glaube, dass sich ein ganz entscheidender Wandel im Bewusstsein vollzogen hat“, sagt die Flensburger Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt. Als sie sich vor zwanzig Jahren erstmals mit Sexualstraftaten befasste, stand auf Ermittlungsakten „angebliche Vergewaltigung“. Der Polizei war gar nicht bewusst, wie viel Misstrauen dem Opfer gegenüber in dieser Formulierung steckte. Heute ersparen in Flensburg Videovernehmungen durch speziell geschulte Kriminalbeamte den Opfern Mehrfachbefragungen. Das ist nicht überall Standard. Und natürlich, Fortbildungen zum Trotz: Befragungstechnik hat etwas mit Einfühlungsvermögen zu tun; Rüpel und Machos gibt es immer. Verteidiger, die im Gerichtssaal plötzlich auf den kurzen Rock des Opfers hinweisen. Manchmal sagen Ermittler einer Geschädigten ins Gesicht, sie sei doch psychisch krank.
Das alles allerdings hat Hansjürgen Karge nicht gemeint, als er bei „Anne Will“ über eine Tochter, die er nicht hat, die Polizei und Vergewaltigungen sprach. „Ich habe nicht über Missstände bei der Justiz geredet“, sagt der einstige Generalstaatsanwalt. „Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“ Karge sagt auch: „Der Staat ist überfordert.“ Und: „Ich habe keine Lösung.“

Das Opfer selbst wird zum wichtigsten Beweismittel

Das Dilemma der Justiz ist ein strukturelles. In den meisten Vergewaltigungsfällen gibt es weder objektive Beweise noch unbeteiligte Zeugen. Nur wenige Frauen lassen sich vom Arzt untersuchen, um Spuren zu sichern. Viele haben längst geduscht. Dadurch wird das Opfer selbst zum wichtigsten Beweismittel. Weil kaum ein Täter geständig ist, steht dann Aussage gegen Aussage. In diesem Fall stellt der Bundesgerichtshof besonders hohe Anforderungen an die Glaubwürdigkeit. Frauen in die Mangel zu nehmen, wie Karge es nennt, hat also System: Details der Tat, kritische Nachfragen, mitunter sogar zum sexuellen Vorleben, gehören zwangsläufig zum Ritual jeder Hauptverhandlung.
Das Drama für die Betroffenen ist, dass viele an gängigen Kriterien wie Konsistenz und Logik scheitern, schon weil sie an einem Trauma leiden. Da das Gehirn in Bedrohungssituationen anders arbeitet, funktioniert anschließend auch das Gedächtnis nicht normal. Der Erinnerung fehlen Details, Schilderungen bleiben unschlüssig. Das verhindert in vielen Fällen, dass Anklage erhoben wird.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 8000 Vergewaltigungen angezeigt
Aber selbst dann bleibt fraglich, ob ein Prozess die seelische Heilung fördert. Es gibt Frauen, die Stärke daraus beziehen, die Schmach des Schweigens abzustreifen und selbst zur Handelnden zu werden. Für andere ist es eine Qual, immer wieder neu ihre Pein durchleben zu müssen. Manchmal wird die Befragung vor Gericht als Kontrollverlust erlebt - wie die Tat selbst. „Dadurch können Traumatisierungen eintreten, die schwerer zu behandeln sind als das ursprüngliche Ereignis“, sagt Beraterin Klein.
In der Fachwelt hat sich deshalb durchgesetzt, dass Betroffene selbst entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen. „Die Frauen sollen wissen, was auf sie zukommt, und die Grundbotschaft ist: Da muss niemand alleine durch“, sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Das Risiko, dass es keine Verurteilung gibt, ist hoch. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 8000 Vergewaltigungen angezeigt. In nicht einmal 1500 Fällen reicht die Beweislage für einen Prozess; gut 1000 Verfahren enden mit einer Verurteilung. Fachleute sprechen von einer Gerechtigkeitslücke. Der bff hat deshalb - lange vor den Vorwürfen gegen Kachelmann - für Anfang September einen Kongress geplant, auf dem Justiz und Polizei, Wissenschaft, Politik und Beratung gemeinsam über mögliche Verbesserungen nachdenken sollen. Die einen fordern verpflichtende Fortbildungen für Richter. Andere halten es für überfällig, die Aussagepsychologie mit Erkenntnissen der Traumaforschung nachzurüsten. Viel wäre schon gewonnen, würden bestehende Opferschutzgesetze konsequenter angewendet.

Trotz Beweisen werden viele Verfahren eingestellt

Barbara Krahé, Professorin für Sozialpsychologie in Potsdam, sagt: „Es fehlt eine Auseinandersetzung mit stereotypen Vorstellungen von Vergewaltigung.“
Erstes Beispiel: Eine Studentin lernt in ihrer Stammkneipe einen Mann kennen. Man trinkt miteinander, und sie nimmt ihn mit nach Hause. Im Lauf der Nacht wird er gewalttätig. Er fesselt sie. Er schlägt sie. Ein Nachbar, der Lärm gehört hat, wird ihr später raten, Anzeige zu erstatten. Es gibt sogar Beweise, die ihre Aussage stützen. Verletzungen. Das Chaos daheim. Die Frau zeigt schwere Symptome eines Traumas und kann ihr Studium nicht beenden. Trotzdem wird das Verfahren eingestellt. Der mutmaßliche Täter ist ein netter, eloquenter Typ. Spielchen seien das gewesen in jener Nacht, sagt er bei der Vernehmung, freiwillig, einvernehmlich - die Frau habe darauf gestanden. Die Polizei glaubt ihm.

Gängige Klischees erhöhen die Chancen einer Verurteilung

Zweites Beispiel: Die Frau ist beinahe sechzig und schon oft von ihrem Partner geschlagen worden. Man schläft getrennt. Eines Nachts steht er plötzlich in ihrem Zimmer und vergewaltigt sie. Noch im Nachthemd unter Schock rennt sie auf die Straße und fährt im Taxi zur Polizei. Juristisch ist die Sache knifflig, starr vor Schreck hat sie sich nicht einmal gewehrt. Das bringt Anklagen oft zu Fall. Das Gericht verhängt eine Haftstrafe.
Studien belegen, dass die Chancen auf Verurteilung eines Vergewaltigers steigen, je mehr Opfer, Tat und Täter gängigen Klischees entsprechen. Die Sozialpsychologie spricht deshalb von Vergewaltigungsmythen, die auch die Entscheidungen der Profis prägen: Als „richtige Vergewaltigung“ gehe am ehesten durch, wenn ein Unbekannter nachts hinter einem Busch hervorspringt. De facto passieren viele Taten daheim; vielleicht ein Drittel der Täter sind Fremde. Dazu kommen allgemein verbreitete Vorstellungen, die dem Opfer eine Mitschuld geben und den Täter entlasten, à la: Frauen bezichtigen Männer der Vergewaltigung, um sich zu rächen. Wenn Frauen sich zieren, wollen sie trotzdem. Wer einen Mann nach Hause mitnimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der sein Recht einfordert. Und natürlich der Minirock - das Mädel hat doch provoziert!

Die Quote der Falschbeschuldigungen wird maximal auf zehn Prozent geschätzt

In der Kachelmann-Talkshow stellte Moderatorin Will eine Opferanwältin vor, die schon in vielen Fällen „Frauen verteidigt“ habe. „Das war bestimmt ein Versprecher“, sagt die Sozialpsychologin Krahé. „Aber seit wann werden Opfer verteidigt? Die Frauen sind nicht die Angeklagten. Aber die Öffentlichkeit denkt so.“ Die Quote der Falschbeschuldigungen schätzt sie auf maximal zehn Prozent.
Rechtsanwältin Adelaide Stronk muss morgen zu einer Berufungsverhandlung. Eigentlich lief bisher alles ideal. Das Opfer fühlte sich gut behandelt, von der Polizei, vom Gericht. Am Ende des Prozesses stand eine hohe Haftstrafe. Trotzdem zweifelt die junge Frau heute, ob Anzeigen zu empfehlen seien. Das dauere alles so unerträglich lange. Und dann sind da diese Fotos, die der Vergewaltiger machte, nachdem er sie betäubt hatte, Nahaufnahmen ihres Intimbereichs. Sie fragt: „Müssen die jetzt schon wieder alle angucken?“
Text: F.A.S.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E645936ABDDA94F1F85B1DB9415FBD625~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Danke Barbarella, du hast meine karikaturkritik verstanden und aus Maschera’s antwort schliesse ich auch eine sensibilität!
Die gleiche grosse sensibilität habe ich auch in einem beitrag von Oldman direkt an mich lesen können. Danke euch allen!

Ich fand schon, wenn eine frau mit zum teil von körper gerissenen kleidern, mit einem messer in der schulter steckend, blut bis zum boden tropfend und einer kleinen blutlache zwischen ihren beinen dargestellt wird und mit einem text versehen wird:
„ Wie? Vergewaltigt???
Das können Sie vielleicht denen in Mannheim erzählen…
HIER brauchen sie BEWEISE und kein Soap-Theater“!!
Dann sind da schon grenzen überschritten worden – in meinen augen.
An ende danke ich jedoch auch Oldman für diese karikatur (und für die anderen nat.), ist dadurch nat. auch einiges (zuerst überzeichnet und dann) geklärt worden.

Wenn manchmal so viel blödsinn gepostet wird, dann ist es schon unerträglich:
„Richtige vergewaltigungen finden typischerweise im krieg statt“.
„Wenn die anzeigeerstatterin eine psychische störung hat, dann täuscht sie die anschuldigungen höchstwahrscheinlich nur vor“.
„ Weil im nachbargarten gartenzwerge stehen, lügt sie wohl auch... weil sie ein reihenhaus hat…“.
Da fehlte nichts an dümmsten klischees… ausser der minirock (oder war das „Strickkleid“ DER minirock in den köpfen der verurteiler?).


Maschera:

Nur mal ein extremes beispiel aus der jüngsten zeit zu honoraren:

85-Jährige kämpft um Entschädigung
Lehman-Opfer aus Hannover soll 23.000 Euro an Anwalt zahlen

23.000 Euro Honorar hat ein Anwalt eingestrichen, der eine 85-Jährige im Streit um eine Entschädigung nach der Lehman-Pleite vertrat. Weil sich die Seniorin gegen die hohe Anwaltsrechnung wehrt, sieht sie sich nun strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt – der Anwalt hat sie wegen Prozessbetrugs angezeigt.

…Die 85-Jährige ging auf das Angebot ein. Der Anwalt will mit ihr eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen haben. Darin beansprucht er Einigungsgebühren, die das gesetzlich vorgeschriebene Honorar um das bis zu 14,79-Fache übersteigen. Bei Durchsetzung des gesamten Anspruchs von 60.000 Euro Schadensersatz hätte ihm nach seiner Berechnung die Hälfte des Betrages zugestanden. Strittig ist, ob die Seniorin die Vereinbarung selbst unterschrieben hatte. Zu einer Klage gegen die Sparkasse kam es dann erst gar nicht. Als in Hannover die ersten Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher ausfielen, verglich sich das Geldinstitut mit den meisten Lehman-Anlegern. Ursula I. erhielt 45.000 Euro, die auf das Konto des Anwalts überwiesen wurden, der als Treuhänder auftrat. Darüber hinaus überwies die Sparkasse ihm 75 Prozent und damit rund 2800 Euro seiner gesetzlich festgesetzten Anwaltsgebühren. Dass der Anwalt diese Zahlung von der Sparkasse erhalten hat, soll er der Seniorin bis zum Ende des Mandats verschwiegen haben.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Lehman-Opfer-aus-Hannover-soll-23.000-Euro-an-Anwalt-zahlen
und
20 minuten online
Horrende Anwaltshonorare
Auch Kachelmanns Anwaltskosten sorgten im Verwaltungsrat für kritische Fragen. Ein Insider geht vorsichtig geschätzt von bisherigen Anwaltshonoraren in der Höhe von 300 000 Franken aus.
Allein seine in Deutschland angeheuerten Staranwälte Ralf Höcker und Reinhard Birkenstock verrechen täglich 4000 respektive 5000 Euro. Hinzu kommen zwei Anwälte in Zürich.
http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/28379343
Da wird doch niemand glauben, dass kachelmanns anwälte ihm nur täglich den maulkorb aufsetzen und den knebel in den hals stecken… Da werden täglich pro kachelmann artikel lanciert, da wird beeinflusst und gekauft. Da macht allein herr kachelmann schon dampf – auch mit maulkorb…
Ein sehr asymmetrischer kampf!

Zu den ganz neuen täglichen Kachelmann-suchwort-spitzenreitern „die rechtsanwaeldin“ aber auch „Rita’s“ und der totalen nichtauffindbarkeit unseres forums (nur bei suchwort: "kachelmann") können sich insider mit kopf gedanken machen.
Der Strang mit den Postings 1 - 15 findet sich unter:

„Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“
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