Fall Gustl Mollath
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Petra Klekih
Die Rechtanwaeldin
Lobelie
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patagon
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Natascha
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Fall Gustl Mollath
das Eingangsposting lautete :
ich finde, der Fall Mollath bietet Stoff genug für Diskussion in einem separaten Strang, deshalb habe ich einen neuen eröffnet
erfreulicherweise stehen nun die ersten längere Artikel bei SPON und in der Zeit, bin mal gespannt, ob sich auch die gedruckten Ausgaben dem Thema widmen
http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mollath-und-die-hypovereinsbank-weggeraeumt-und-stillgestellt-a-868445.html
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-11/gustl-mollath-psychiatrie-wahn-hypovereinsbank
ich finde, der Fall Mollath bietet Stoff genug für Diskussion in einem separaten Strang, deshalb habe ich einen neuen eröffnet
erfreulicherweise stehen nun die ersten längere Artikel bei SPON und in der Zeit, bin mal gespannt, ob sich auch die gedruckten Ausgaben dem Thema widmen
http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mollath-und-die-hypovereinsbank-weggeraeumt-und-stillgestellt-a-868445.html
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-11/gustl-mollath-psychiatrie-wahn-hypovereinsbank
Natascha- Anzahl der Beiträge : 216
Anmeldedatum : 18.06.12
Dann wollen wir mal hoffen...
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html[...]
Stichwort Gefälligkeitsgutachten: In ihrem Schreiben erwähnen Sie Dr. Leipziger, der damals das Gutachten erstellt hat. Sie wollten das Gutachten an die Landesärztekammer weitergeben. Haben Sie das gemacht? Erwarten Sie Konsequenzen für Herrn Leipziger?
Maria Fick: Ich habe das Gutachten Dr. Leipzigers in sich nicht schlüssig gefunden, bei der Lektüre fielen mir einige Unstimmigkeiten auf. Ich habe in der Bayerischen Landesärztekammer als Menschenrechtsbeauftragte den Fall eingebracht. Wir haben diskutiert, das Gutachten von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen und ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.
Sie bitten in Ihrem Brief die bayrische Justizministerin, den Fall zu prüfen. Haben Sie eine Antwort von der Ministerin erhalten?
Maria Fick: Bisher habe ich von Frau Ministerin Merk keine Nachricht erhalten. Sie hat lediglich versucht, mich im Landtagsplenum zu depotenzieren und mir Allgemeinkompetenz abzusprechen. Zur Position der Menschenrechtsbeauftragten gehören allgemeine medizinische Kompetenz, Mitgefühl und gute gezielte geübte Kommunikation, die ich als langjährige Allgemeinärztin (22 Jahre eigene Praxis + 10 Jahre Kliniktätigkeit), als aktiv Tätige im Bereich der "Ethik in der Medizin" und als ehemalige 1. Vizepräsidentin (1999-2003) der Bayerischen Landesärztekammer zu einem guten Maß besitze.
Sie haben die Ministerin im Interview von Report Mainz gesehen. Wie ist Ihre Meinung zum Auftritt der Ministerin?
Maria Fick: Der Fernsehauftritt war nicht gut für ihr Image in der Position als Justizministerin.
Sie haben an dieser Stelle nochmal die Möglichkeit, ein Wort an die Ministerin zu richten.
Maria Fick: Ich möchte nochmal an die Ministerin Merk appellieren, sich dafür einzusetzen, dem in meinen Augen zu Unrecht untergebrachten Mann ein faires Verfahren zuteilwerden zu lassen.
Wird es von Ihrer Seite weitere Schritte im Fall Mollath geben?
Maria Fick: Ja, ich möchte, dass die Sache Mollath endlich abgeklärt wird, auch unter Berücksichtigung des Prüfberichts der Hypobank von 2003, und dass die erstellten Gutachten auf den Prüfstand kommen. Ich bin sicher, dass sich dann ein anderes Bild ergeben wird, was zur Freilassung von Herrn Mollath führen wird. Es ist selbstverständlich, dass Herr Mollath für seinen langjährigen Freiheitsentzug, der ihm angetan wurde, entschädigt werden muss.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Die Sache mit dem Strafbefehl
klärt sich evt. auf.
Die Justizministerin Beate Merk hat am 8.2.2012 den Landtag "unterrichtet":
http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px9cp/index.pdf
Da streitet sie ab, daß wegen der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung lediglich ein Strafbefehl ergangen sei.
Wegen des angeblichen Diebstahls von Briefen aus dem Briefkasten des Bruders vom 23.11.2002 sei ein Strafbefehl (10 Tagessätze zu je 30,- Euro) ergangen. Gegen den ist Einspruch erhoben worden, und von diesem Vorwurf ist Mollath freigesprochen worden, weil überhaupt kein Diebstahl/Zueignung vorlag.
Jetzt frage ich mich, wie Mollaths Anwalt in die Verfassungsbeschwerde hineinschreiben kann, wegen der Körperverletzung sei ein Strafbefehl über 1000,- Euro ergangen.
Ansonsten ist die Rede der Frau Merk schon ein politisches Kunststückchen.
Die Justizministerin Beate Merk hat am 8.2.2012 den Landtag "unterrichtet":
http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px9cp/index.pdf
Da streitet sie ab, daß wegen der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung lediglich ein Strafbefehl ergangen sei.
Wegen des angeblichen Diebstahls von Briefen aus dem Briefkasten des Bruders vom 23.11.2002 sei ein Strafbefehl (10 Tagessätze zu je 30,- Euro) ergangen. Gegen den ist Einspruch erhoben worden, und von diesem Vorwurf ist Mollath freigesprochen worden, weil überhaupt kein Diebstahl/Zueignung vorlag.
Jetzt frage ich mich, wie Mollaths Anwalt in die Verfassungsbeschwerde hineinschreiben kann, wegen der Körperverletzung sei ein Strafbefehl über 1000,- Euro ergangen.
Ansonsten ist die Rede der Frau Merk schon ein politisches Kunststückchen.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Einspruch, euer Ehren
"Ansonsten ist die Rede der Frau Merk schon ein politisches Kunststückchen. ."
Lobelie
Natürlich wissen die meisten, die dieses "Kompliment" lesen, wie das gemeint ist.
Aber eben nicht alle. Wer das sieht, weiß dass sie versucht sich herauszureden. Aber eben keineswegs überzeugend. Weshalb es natürlich auch ganz und gar kein "Kunststückchen" ist.
Ironie wird halt nicht immer und nicht von allen verstanden.
Außerdem sind Witzchen angesichts der Folgen, die aus solcher Selbstherrlichkeit entstehen können, auch bestimmt nicht immer angebracht.
"Halbgötter in schwarzen Roben" oder so ähnlich, nannte RA Bossi sein Buch. Es sollte zur Pflichtlektüre für alle Juristen erklärt werden und eigentlich müsste jeder angehende Jurist auch beweisen müssen, was Bossi damit gemeint hat.
Denn, liebe Lobelie, es geht nun mal nicht um einen Wettkampf für Juristen vor Gericht unter dem Motto: "Wer ist der Schlauste?" sondern um menschliche Schicksale.
Lobelie
Natürlich wissen die meisten, die dieses "Kompliment" lesen, wie das gemeint ist.
Aber eben nicht alle. Wer das sieht, weiß dass sie versucht sich herauszureden. Aber eben keineswegs überzeugend. Weshalb es natürlich auch ganz und gar kein "Kunststückchen" ist.
Ironie wird halt nicht immer und nicht von allen verstanden.
Außerdem sind Witzchen angesichts der Folgen, die aus solcher Selbstherrlichkeit entstehen können, auch bestimmt nicht immer angebracht.
"Halbgötter in schwarzen Roben" oder so ähnlich, nannte RA Bossi sein Buch. Es sollte zur Pflichtlektüre für alle Juristen erklärt werden und eigentlich müsste jeder angehende Jurist auch beweisen müssen, was Bossi damit gemeint hat.
Denn, liebe Lobelie, es geht nun mal nicht um einen Wettkampf für Juristen vor Gericht unter dem Motto: "Wer ist der Schlauste?" sondern um menschliche Schicksale.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
Re: Fall Gustl Mollath
nun gibt es sogar einen ausführlichen Bericht bei Bild Online:
http://www.bild.de/news/inland/urteil/psychatrie-horror-zwangseinweisung-27315860.bild.html
http://www.bild.de/news/inland/urteil/psychatrie-horror-zwangseinweisung-27315860.bild.html
Natascha- Anzahl der Beiträge : 216
Anmeldedatum : 18.06.12
Da BILD
allgemein auf Fehldiagnosen im Bereich der Psychiatrie hinweist, sollte dieser Mann nicht unerwähnt bleiben:
Und dem Chef widerspricht im Klinikalltag sowieso kaum jemand.
http://www.focus.de/wissen/mensch/psychologie/tid-15095/falsche-aerzte-gert-postel-das-kann-auch-eine-dressierte-ziege_aid_423648.htmlPostel berichtet: „Auf die Stelle hatten sich 39 Ärzte beworben, acht kamen in die engere Wahl und mussten vor der Berufungskommission des Ministeriums einen Vortrag halten.“ Postel sprach über „Die pseudologia phantastica – die Lügensucht im Dienste der Ich-Erhöhung – aus der psychoanalytischen Diagnostik am literarischen Beispiel der Figur des Felix Krull“. Und erinnert sich, dass sein Vortrag geradezu glänzte vor Ästhetik, bei dem, was nur er wusste. „Die Psychiatrie ist ein Fach, das von Wortakrobatik lebt“, erklärt Postel. Als Thema seiner Doktorarbeit gab er die „Kognitiv induzierte Verzerrung in der stereotypen Urteilsbildung“ an. „Das ist eine Aneinanderreihung leerer Begriffe.“ Der Vorsitzende habe geantwortet: „Das ist ja interessant, Sie werden sich bei uns sicher wohlfühlen.“ Zwei der Bewerber seien gar habilitiert gewesen. „Und der Postbote hat die Stelle bekommen.“
Postel war unter anderem Weiterbildungsbeauftragter der sächsischen Landesärztekammer im Bereich Psychiatrie, Vorsitzender eines Fachärzteausschusses und Leiter des Maßregelvollzugs. Niemals wurde er kritisiert. „Fragen gilt in diesen Kreisen als Inkompetenz“, erklärt Postel. Er habe sogar Krankheitsbegriffe erfunden, die es nicht gab, so etwa die bipolare Depression dritten Grades – die niemand jemals hinterfragte.
„Keine intellektuelle Herausforderung“
Eine intellektuelle Herausforderung sei diese Arbeit nicht gewesen. „Sie können mittels der psychiatrischen Sprache jede Diagnose begründen und jeweils auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.“ Es gebe nur drei psychiatrische Krankheitsbegriffe: die Psychose, die Depression und die Borderline-Erkrankung. „Bestimmte Symptome unter bestimmte Begriffe zu subsumieren, kann auch jede dressierte Ziege.“ Letztendlich sei auch seine Intuition entscheidend gewesen. „Die Regeln beherrschen, ohne sie zu kennen.“
...
Und dem Chef widerspricht im Klinikalltag sowieso kaum jemand.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Was psychiatrische Gutachten betrifft,
ist auch dieser Link sehr aufschlußreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rosenhan-Experiment
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
moin moin @ all
Lobelie:
"Diese Entwicklung konnte er wohl kaum vorhersehen... Von Michael Kohlhaas würde ich daher nicht reden!"
Unter welchem Aspekt du Michael Kohlhaas verstanden hast, weiß ich nicht, da ich nicht so denke wie du.
Ich gehe nach dem Bauch und lasse Fakten außer acht.
Damit kannst du dich natürlich nicht anfreunden.
Natürlich sprechen die Fakten eindeutug für dein besseres Literaturverständnis.
Du hast recht damit, dass 1. der eine mit Autozubehör und der andere mit Pferden gehandelt hat. Das ist tatsächlich ein gewaltiger Unterschied.
2. War der eine glücklich verheiratet und der andere ist inzwischen.
geschieden.
3. gibt es noch eine ganze Reihe von Unterschieden, die naürlich wahnsinnig wichtig sind für die juristische Würdigung.
Die paar Gemeinsamkeiten wie, dass beiden Unrecht geschehen ist, beide alles versucht haben auf legalem Wege zu ihrem Recht zu kommen und beide damit scheiterten, und beide bei der "Obrigkeit" kein Gehör fanden, das alles spielt spielt ja nun wirklich keine Rolle.
Aber verrate mir bitte einmal wieso es für dich eine Rolle spielt. Was wer im voraus gewusst haben und woher du das so genau wissen willst?
.
"Diese Entwicklung konnte er wohl kaum vorhersehen... Von Michael Kohlhaas würde ich daher nicht reden!"
Unter welchem Aspekt du Michael Kohlhaas verstanden hast, weiß ich nicht, da ich nicht so denke wie du.
Ich gehe nach dem Bauch und lasse Fakten außer acht.
Damit kannst du dich natürlich nicht anfreunden.
Natürlich sprechen die Fakten eindeutug für dein besseres Literaturverständnis.
Du hast recht damit, dass 1. der eine mit Autozubehör und der andere mit Pferden gehandelt hat. Das ist tatsächlich ein gewaltiger Unterschied.
2. War der eine glücklich verheiratet und der andere ist inzwischen.
geschieden.
3. gibt es noch eine ganze Reihe von Unterschieden, die naürlich wahnsinnig wichtig sind für die juristische Würdigung.
Die paar Gemeinsamkeiten wie, dass beiden Unrecht geschehen ist, beide alles versucht haben auf legalem Wege zu ihrem Recht zu kommen und beide damit scheiterten, und beide bei der "Obrigkeit" kein Gehör fanden, das alles spielt spielt ja nun wirklich keine Rolle.
Aber verrate mir bitte einmal wieso es für dich eine Rolle spielt. Was wer im voraus gewusst haben und woher du das so genau wissen willst?
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patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
Pat,
die Sache mit dem Kohlhaas hat sich längst erledigt:
https://libertalia.forumieren.com/t101p20-fall-gustl-mollath#10313
Stringa hatte ihn nur für den Fall herangezogen, daß Mollath Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperveletzung eingelegt hätte. Hat er aber nicht, insoweit ist Anklage erhoben worden. Er hat, i.ü. erfolgreich, gegen einen Strafbefehl wegen Briefdiebstahls Einspruch eingelegt.
Zum Thema Psychiatrie ist auch diese Seite sehr interessant:
http://igelin.blog.de/2010/10/13/kognitiv-induzierte-verzerrung-stereotypen-urteilsbildung-9606451/
@ Stringa:
Sooo überzeugend finde ich das Rosenhan-Experiment nicht, jedenfalls nicht bei der Variante, daß Test-Patienten Symptome vortäuschen. Interessanter war die gegenteilige Variante: daß Zweifelsfälle aussortiert wurden, als die Untersucher mit Test-Patienten rechneten.
Denn jedes Krankenhaus wird Wert darauf legen, daß es voll ausgelastet wird.
https://libertalia.forumieren.com/t101p20-fall-gustl-mollath#10313
Stringa hatte ihn nur für den Fall herangezogen, daß Mollath Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperveletzung eingelegt hätte. Hat er aber nicht, insoweit ist Anklage erhoben worden. Er hat, i.ü. erfolgreich, gegen einen Strafbefehl wegen Briefdiebstahls Einspruch eingelegt.
Zum Thema Psychiatrie ist auch diese Seite sehr interessant:
http://igelin.blog.de/2010/10/13/kognitiv-induzierte-verzerrung-stereotypen-urteilsbildung-9606451/
@ Stringa:
Sooo überzeugend finde ich das Rosenhan-Experiment nicht, jedenfalls nicht bei der Variante, daß Test-Patienten Symptome vortäuschen. Interessanter war die gegenteilige Variante: daß Zweifelsfälle aussortiert wurden, als die Untersucher mit Test-Patienten rechneten.
Denn jedes Krankenhaus wird Wert darauf legen, daß es voll ausgelastet wird.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Raine Nervensache...
http://www.heidrun-jakobs-blog.de/2012/11/fall-mollath-justiz-und-politik-geraten-ins-schlingern/
http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/1502
http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/1502
Lustig,
wie vorhersehbar der Leiter des AG Nürnberg in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins und die Kritik von Prof. Henning reagiert.
Ich hatte mir schon gedacht, daß die SZ schlicht seinen Blogeintrag zitiert und so getan hat, als habe sie mit ihm gesprochen.
Nun, die Sache ist ja jetzt geklärt - und Henning hat recht. Entgegen der Schlichtlesart ist es kein Justizskandal wegen Ruhigstellung eines Bankenkritikers, sondern abermals ein Fall, in dem entsprechend der politischen Linie einer Frau unkritisch "geglaubt" wird. Und Sachverständige reihenweise versagen, nachdem sie reihenweise Ferndiagnosen abgegeben haben.
Im Fall Herrmann (der vernünftigerweise in die Schweiz geflohen war, nachdem seine Frau mit solch einer Unterbringungsferndiagnose - dieses Mal vom Forensik-Leiter der Uniklinik München Prof. Dr. Möller auf Zuruf ausgestellt - gewunken hatte), konnte nach jahrelangem Prozessieren dieser Schlechtachter immerhin zu 15.000,- Euro Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtverletzung sowie dem Grunde nach zu Schadensersatz verurteilt werden.
Allerdings nicht wegen Schlechtachtens, sondern weil er die Unterbringungsempfehlung der Ehefrau zugeschickt hatte (Bruch der Verschwiegenheitspflicht). Das ist mir ein Rätsel, daß Gerichte eine Schlechtleistung von Gutachtern nicht ausurteilen wollen.
Da es bei Herrmann um Millionen geht, das Bayerische Oberste Landesgericht aber den Freistaat aus der Haftung entlassen hat und bei Möller nicht so viel zu holen sein wird, ist das Urteil das übliche "Steine statt Brot".
Das letzte, was ich von diesem Verfahren gehört habe, ist, daß das BVerfG damit befaßt wurde (Ende 2011), und daß Herrmann, der finanziell in der Schweiz wieder Fuß gefaßt hat, auch bis zum EGMR gehen wird, um auch den Freistaat verklagen zu können.
Er ist sozusagen die Kachelmann-Version von Mollath.
Ich hatte mir schon gedacht, daß die SZ schlicht seinen Blogeintrag zitiert und so getan hat, als habe sie mit ihm gesprochen.
Nun, die Sache ist ja jetzt geklärt - und Henning hat recht. Entgegen der Schlichtlesart ist es kein Justizskandal wegen Ruhigstellung eines Bankenkritikers, sondern abermals ein Fall, in dem entsprechend der politischen Linie einer Frau unkritisch "geglaubt" wird. Und Sachverständige reihenweise versagen, nachdem sie reihenweise Ferndiagnosen abgegeben haben.
Im Fall Herrmann (der vernünftigerweise in die Schweiz geflohen war, nachdem seine Frau mit solch einer Unterbringungsferndiagnose - dieses Mal vom Forensik-Leiter der Uniklinik München Prof. Dr. Möller auf Zuruf ausgestellt - gewunken hatte), konnte nach jahrelangem Prozessieren dieser Schlechtachter immerhin zu 15.000,- Euro Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtverletzung sowie dem Grunde nach zu Schadensersatz verurteilt werden.
Allerdings nicht wegen Schlechtachtens, sondern weil er die Unterbringungsempfehlung der Ehefrau zugeschickt hatte (Bruch der Verschwiegenheitspflicht). Das ist mir ein Rätsel, daß Gerichte eine Schlechtleistung von Gutachtern nicht ausurteilen wollen.
Da es bei Herrmann um Millionen geht, das Bayerische Oberste Landesgericht aber den Freistaat aus der Haftung entlassen hat und bei Möller nicht so viel zu holen sein wird, ist das Urteil das übliche "Steine statt Brot".
Das letzte, was ich von diesem Verfahren gehört habe, ist, daß das BVerfG damit befaßt wurde (Ende 2011), und daß Herrmann, der finanziell in der Schweiz wieder Fuß gefaßt hat, auch bis zum EGMR gehen wird, um auch den Freistaat verklagen zu können.
Er ist sozusagen die Kachelmann-Version von Mollath.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Nervensache
http://www.internet-law.de/2012/11/fall-mollath-gibt-es-anzeichen-fur-einen-bayernsumpf.html
Nach meiner Ansicht
gehen die Verschwörungstheorien, soweit sie darauf hinauslaufen, da sei ein Bankenkritiker mundtot gemacht worden, fehl. Es handelt sich vielmehr um ein grottenschlechtes Urteil pro Frau contra Mann, dem grottenschlechte Gutachten von sogenannten Sachverständigen die Grundlage gaben.
Und danach versagte mal wieder der BGH (schon die Revisionsbegründung "Verstoß gegen materielles Recht" hätte ausreichen müssen, um die lückenhafte bis nicht vorhandene Beweiswürdigung und die Nicht-Auseinandersetzung mit dem Gutachten zu kippen). Und danach: die Rechtskraft siegt, und Gutachter arbeiten zirkelschlüssig nach Aktenlage. Wobei zu dieser Riege leider auch Kröber gehört.
Und die Politik stellt sich vor eine versagende Justiz, wie gehabt. Daß die Justiz oder auch psychiatrische Gutachter der Selbstkritik ermangeln, weiß man ja. Das ist leider normal.
Es ist zu hoffen, daß wenigstens die Abgeordneten des Bundestages sich dieses Mal nicht überrumpeln lassen und den aktuellen Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien nicht durchwinken.
Und danach versagte mal wieder der BGH (schon die Revisionsbegründung "Verstoß gegen materielles Recht" hätte ausreichen müssen, um die lückenhafte bis nicht vorhandene Beweiswürdigung und die Nicht-Auseinandersetzung mit dem Gutachten zu kippen). Und danach: die Rechtskraft siegt, und Gutachter arbeiten zirkelschlüssig nach Aktenlage. Wobei zu dieser Riege leider auch Kröber gehört.
Und die Politik stellt sich vor eine versagende Justiz, wie gehabt. Daß die Justiz oder auch psychiatrische Gutachter der Selbstkritik ermangeln, weiß man ja. Das ist leider normal.
Es ist zu hoffen, daß wenigstens die Abgeordneten des Bundestages sich dieses Mal nicht überrumpeln lassen und den aktuellen Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien nicht durchwinken.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
moin moin
"Es ist zu hoffen, daß wenigstens die Abgeordneten des Bundestages sich dieses Mal nicht überrumpeln lassen und den aktuellen Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien nicht durchwinken.."
Lobelie
Wie bitte? "Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien"!!!
Sind die inzwischen total irrsinnig geworden?
Was heißt denn das?
Genügt es dass "Gutachter", die den Patienten noch nicht einmal untersucht haben, nach Aktenlage entscheiden können, dass er irgendetwas zu sich nehmen muss?
Wo bitte, wenn solche Pläne auch nur angedacht werden, ist dann noch der Unterschied zu jedwedem Unrechtssystem?
Angefangen bei Dopingmitteln und Hormonbehandlungen bei Sportlern, die oft genug keine Ahnung hatten und Schäden fürs Leben davontrugen; und den Kz der Nazis und den Zwangslagern Stalins und all den anderen Verbrecherstaaten?
Der von der RAnwäldin eingestellte Link der Kanzlei Hoenig spricht mir aus der Seele.
Ich hatte in der Elsenfalle auch schon eben die gleichen Fälle aufmerksam gemacht.
Und ich kann einfach nicht verstehen, wie man unter solchen Umständen überhaupt noch die Dreistigkeit haben kann, weiter auf seinem Fehler zu beharren und das "rechtsstaatlich" zu nennen.
Was muss denn noch alles kommen?
Und wenn dann der absolute Gau eintritt, alles herauskommt und die Verbrechen Verbrechen gewannt werden, dann kann man immer noch sagen "Damals war es rechtens" und deswegen kann es heute nicht verurteilt werden?
Die von Demo immer wieder zitierte Nazijustiz und die später davongekommenen Richter und andere Schreibtischtäter, wurden doch nur deswegen entnazifiziert, weil es 45 einfach nicht genug unbelastete Juristen gab. Die Anständigen waren schon vorher aussortiert worden oder im Krieg umgekommen.
Kerin Wunder wenn es dann in diesem Geiste weiterging. Es kann einem ja nix passieren.
Übrigens, nur nebenbei: habe neulich erfahren, dass man im Jahr 1948 in jeder Apotheke problemlos Heroin kaufen konnte.
Da fragt man sich doch, warum es damals nicht ein ganzes Volk von Junkies gab.
Lobelie
Wie bitte? "Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien"!!!
Sind die inzwischen total irrsinnig geworden?
Was heißt denn das?
Genügt es dass "Gutachter", die den Patienten noch nicht einmal untersucht haben, nach Aktenlage entscheiden können, dass er irgendetwas zu sich nehmen muss?
Wo bitte, wenn solche Pläne auch nur angedacht werden, ist dann noch der Unterschied zu jedwedem Unrechtssystem?
Angefangen bei Dopingmitteln und Hormonbehandlungen bei Sportlern, die oft genug keine Ahnung hatten und Schäden fürs Leben davontrugen; und den Kz der Nazis und den Zwangslagern Stalins und all den anderen Verbrecherstaaten?
Der von der RAnwäldin eingestellte Link der Kanzlei Hoenig spricht mir aus der Seele.
Ich hatte in der Elsenfalle auch schon eben die gleichen Fälle aufmerksam gemacht.
Und ich kann einfach nicht verstehen, wie man unter solchen Umständen überhaupt noch die Dreistigkeit haben kann, weiter auf seinem Fehler zu beharren und das "rechtsstaatlich" zu nennen.
Was muss denn noch alles kommen?
Und wenn dann der absolute Gau eintritt, alles herauskommt und die Verbrechen Verbrechen gewannt werden, dann kann man immer noch sagen "Damals war es rechtens" und deswegen kann es heute nicht verurteilt werden?
Die von Demo immer wieder zitierte Nazijustiz und die später davongekommenen Richter und andere Schreibtischtäter, wurden doch nur deswegen entnazifiziert, weil es 45 einfach nicht genug unbelastete Juristen gab. Die Anständigen waren schon vorher aussortiert worden oder im Krieg umgekommen.
Kerin Wunder wenn es dann in diesem Geiste weiterging. Es kann einem ja nix passieren.
Übrigens, nur nebenbei: habe neulich erfahren, dass man im Jahr 1948 in jeder Apotheke problemlos Heroin kaufen konnte.
Da fragt man sich doch, warum es damals nicht ein ganzes Volk von Junkies gab.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
habe ich noch vergessen:
Wer legt denn aktuell den"Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien" vor?
Welche Partei, welche Lobby, welche Personen sind daran beteiligt?
Das zumindest müsste doch der"Souverän, das Volk" wissen.
Welche Partei, welche Lobby, welche Personen sind daran beteiligt?
Das zumindest müsste doch der"Souverän, das Volk" wissen.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
Zwangsbehandlung
Die gab es schon lange - bis das BVerfG sie im Jahr 2011 für den Bereich der Unterbringung (strafrechtlicher Maßregelvollzug) mangels Rechtsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. Und dann zog der BGH nach und hat es auch Betreuern nicht mehr erlaubt, ihre Zustimmung zur Medikation gegen den natürlichen Willen der Betreuten zu erklären.
Hier ein weiterer Artikel zur Problematik:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51051
[Fenster schließen]
Hier einer der Beschlüsse des BGH vom 20.6.2012 (zum Betreuungsrecht)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&nr=60970&pos=64&anz=614
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51821/Minister-fordert-Gesetz-fuer-Zwangsmedikation-von-psychisch-KrankenMinister fordert Gesetz für Zwangsmedikation von psychisch Kranken
Donnerstag, 27. September 2012
Karlsruhe – Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat gefordert, rasch eine bundesgesetzliche Grundlage für die medikamentöse Zwangsbehandlung von betreuten psychisch kranken Menschen zu schaffen. „Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, sagte der Minister am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe. Es gebe allein in Baden-Württemberg rund 1.000 Fälle einer solchen Zwangsmedikation pro Jahr in psychiatrischen Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen, sagte Stickelberger.
Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2012 entschieden, dass für eine medizinische Zwangsbehandlung von betreuten psychisch kranken Menschen gegenwärtig „keine ausreichende gesetzliche Grundlage“ existiert. Die bisherige Regelung genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Laut BGH fehlt eine Rechtsgrundlage „für die gebotene staatliche Kontrolle“ des Handelns der Betreuer.
[…]
Hier ein weiterer Artikel zur Problematik:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51051
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&anz=614&pos=64&nr=60958&linked=pm&Blank=1Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
________________________________________
Nr. 115/2012
Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine
betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung
Der u.a. für das Betreuungsrecht zuständige XII. Zivilsenat hat in zwei Verfahren entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehlt.
In beiden Verfahren begehrten die Betreuerinnen die Genehmigung einer Zwangsbehandlung der wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwilligungsunfähigen und geschlossen untergebrachten Betroffenen. Diese benötigen wegen ihrer Erkrankung zwar eine medikamentöse Behandlung, lehnen die Behandlung krankheitsbedingt aber ab. Die Anträge der Betreuerinnen blieben vor dem Amtsgericht und dem Landgericht erfolglos. Mit den von den Landgerichten zugelassenen Rechtsbeschwerden verfolgten die Betreuerinnen ihre Anträge auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Zwangsbehandlung weiter. Der XII. Zivilsenat hat beide Rechtsbeschwerden zurückgewiesen.
Im Rahmen des Wirkungskreises der Gesundheitsvorsorge kann einem Betreuer die Befugnis übertragen werden, an Stelle des Betroffenen in dessen ärztliche Behandlung einzuwilligen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats umfasste dies auch die Befugnis, einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betroffenen zu überwinden, wenn der Betroffene geschlossen untergebracht war und das Betreuungsgericht die Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB genehmigt hatte. Hieran hält der Bundesgerichtshof nicht mehr fest. Dies ergibt sich aus Folgendem:
Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei grundlegenden Beschlüssen aus dem Jahr 2011 (BVerfG FamRZ 2011, 1128 und FamRZ 2011, 1927) entschieden, dass die Zwangsbehandlung eines im strafrechtlichen Maßregelvollzug Untergebrachten nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig ist, das die Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimmt. Die weitreichenden Befugnisse der Unterbringungseinrichtung und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung durch Außenstehende setzten den Untergebrachten in eine Situation außerordentlicher Abhängigkeit, in der er besonderen Schutzes auch dagegen bedürfe, dass seine grundrechtlich geschützten Belange etwa aufgrund von Eigeninteressen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter bei nicht aufgabengerechter Personalausstattung oder aufgrund von Betriebsroutinen unzureichend gewürdigt würden.
Diese Vorgaben sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Wesentlichen auf die Zwangsbehandlung im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zu übertragen. Zwar ist der Betreuer im Rahmen seines Wirkungskreises grundsätzlich zur Vertretung des Betroffenen befugt. Besonders gravierende Eingriffe in die Rechte des Betroffenen bedürfen aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einer ausdrücklichen gerichtlichen Genehmigung; insoweit ist die sich aus den §§ 1901, 1902 BGB ergebende Rechtsmacht des Betreuers eingeschränkt. So müssen etwa besonders gefährliche ärztliche Maßnahmen nach § 1904 BGB, eine Sterilisation nach § 1905 BGB, eine geschlossene Unterbringung nach § 1906 BGB und die Aufgabe der Mietwohnung eines Betroffenen nach § 1907 BGB zuvor durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.
Eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die gebotene staatliche Kontrolle des Betreuerhandelns fehlt hingegen hinsichtlich einer Zwangsbehandlung des Betroffenen. Jene muss nach Auffassung des Bundesgerichtshofs inhaltlich den gleichen Anforderungen genügen, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des strafrechtlichen Maßregelvollzugs aufgestellt hat. Die materiellen Vorschriften des Betreuungsrechts, insbesondere § 1906 BGB als Grundlage für eine bloße Freiheitsentziehung, und die Verfahrensvorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) genügen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
Die maßgeblichen Normen lauten wie folgt:
§ 1901 BGB (Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers)
(1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.
…
§ 1902 BGB (Vertretung des Betreuten)
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
§ 1906 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung)
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1. …
2. eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
…
Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12
XII ZB 99/12
AG Ludwigsburg – 8 XVII 58/2012 – Beschluss vom 30. Januar 2012
(veröffentlicht in FamRZ 2012, 739)
LG Stuttgart – 2 T 35/12 – Beschluss vom 16. Februar 2012
(veröffentlicht in BtPrax 2012, 125)
und
XII ZB 130/12
AG Ingolstadt – 17 XVII 78/11 – Beschluss vom 2. Januar 2012
LG Ingolstadt – 13 T 220/12 – Beschluss vom 27. Februar 2012
Karlsruhe, den 17. Juli 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Hier einer der Beschlüsse des BGH vom 20.6.2012 (zum Betreuungsrecht)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&nr=60970&pos=64&anz=614
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Re: Fall Gustl Mollath
heute gibt es im Bayr. Landtag eine Pressekonferenz mit Dr. Gerhard Strate aus Hamburg
http://www.fw-landtag.de/pm-landtagsfraktion/2012/pressekonferenz-gustl-mollaths-anzeige-wegen-steuerhinterziehung-sammelsurium-ohne-beweiswert-oder-anzeige-mit-klaren-fakten/
http://www.fw-landtag.de/pm-landtagsfraktion/2012/pressekonferenz-gustl-mollaths-anzeige-wegen-steuerhinterziehung-sammelsurium-ohne-beweiswert-oder-anzeige-mit-klaren-fakten/
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Re: Fall Gustl Mollath
Stellungnahme Dr. Strate vom 22.11.2012
http://www.fw-landtag.de/uploads/media/Gutachten_Mollath_FREIE_WÄHLER_Strate_Streibl_26.11.2012.pdf
(im Fall Kachelmann war Dr. Strate Gast in der Talkshow von Maybritt Illner am 26.05.11, bei youtube zu finden)
http://www.fw-landtag.de/uploads/media/Gutachten_Mollath_FREIE_WÄHLER_Strate_Streibl_26.11.2012.pdf
(im Fall Kachelmann war Dr. Strate Gast in der Talkshow von Maybritt Illner am 26.05.11, bei youtube zu finden)
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Nachgetragen
RA Dr. Strate hat diese Anzeige untersucht:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf
Hierzu heißt es in der Chronologie allerdings:
Mollath diese Anzeige am 9.12.2003 allen möglichen unzuständigen Instanzen übersandt, offenbar, weil er in der Nürnberger Justiz keinen Widerhall fand und ihm darüberhinaus klar war, daß es für ihn nun ernst wurde.
Hier die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg:
http://www.gustl-for-help.de/download/2004-02-19-Mollath-Anzeige-StAnw.Nbg.-Antwort.pdf
Strate hat natürlich recht mit seiner Bewertung dieser Verfügung.
Leider machen die Freien Wähler einen Fehler: Merk hatte die 106-seitige "Verteidigungsschrift" ein "Sammelsurium" genannt, und nicht diese sechsseitige Strafanzeige. Richtig ist allerdings, daß sie es richtig fand, daß die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen der Anzeige aufgenommen hat.
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf
Hierzu heißt es in der Chronologie allerdings:
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html2003-12-09 Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth. In der Anzeige benennt er konkret die ihm bekannten Vorgänge der Steuerhinterziehung, Schwarzgeldschiebereien und Insidergeschäfte im Umfeld der HVB und der Tätigkeit seiner Frau dort. (Aktenzeichen: 509 Js 182/04)
Er unterfüttert die Anzeige mit detaillierten Angaben über die Vorgänge und einer langen Liste der Beteiligten (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neumann vom gleichen Tag).
Mollath diese Anzeige am 9.12.2003 allen möglichen unzuständigen Instanzen übersandt, offenbar, weil er in der Nürnberger Justiz keinen Widerhall fand und ihm darüberhinaus klar war, daß es für ihn nun ernst wurde.
Hier die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg:
http://www.gustl-for-help.de/download/2004-02-19-Mollath-Anzeige-StAnw.Nbg.-Antwort.pdf
Strate hat natürlich recht mit seiner Bewertung dieser Verfügung.
Leider machen die Freien Wähler einen Fehler: Merk hatte die 106-seitige "Verteidigungsschrift" ein "Sammelsurium" genannt, und nicht diese sechsseitige Strafanzeige. Richtig ist allerdings, daß sie es richtig fand, daß die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen der Anzeige aufgenommen hat.
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RA Dr. jur. h.c. Gerhard Strate liebt bei Rechtsbeugung(?) die Harte ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Strate
http://de.wikipedia.org/wiki/Weichsp%C3%BCler#Nachteile
Was du nicht verstehst/(en willst): Nicht die Politik versagt bei der Kontrolle der Justiz, sondern steuert sie in ihrem Interesse: So 'doof' sind hoch dekorierte Juristen selten, dass sie ihr Handwerk nicht verstehen, sondern sie (Staatsanwaltschaften) sind weisungsgebunden. Aber das hatten wir schon x-mal, soll bloß in deinen Kopf nicht rein, oder ...?
Da kommt auf die Schauspieldemokraten möglicherweise noch die eine oder andere Fassöffnung zu. Wann ist Bundestagswahl ...???
Sueddeutsche.de, 26.11.2012:Ungereimtheiten im Fall Mollath Deckname "Monster"Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Nürnberg
Im Fall Mollath geraten Staatsanwaltschaft und Bayerns Justizministerin Merk immer stärker in Erklärungsnot: Gustl Mollath hatte vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie zahlreiche Hinweise zu Schwarzgeldtransfers bei der Hypo-Vereinsbank gegeben, doch die Justiz lehnte Ermittlungen ab. Zu Unrecht - wie ein Gutachten besagt, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt...."Aus diesen unkonkreten Angaben ergibt sich kein Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde", schrieb die Dezernentin der Nürnberger Staatsanwaltschaft im Februar 2004 - und klappte den Aktendeckel zu. Nach Ansicht von Gerhard Strate ein "pflicht- und rechtswidriges" Verhalten.
Es gebe keinen Zweifel daran, dass Mollaths Schreiben eine Strafanzeige gewesen sei, "die die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu weiteren Ermittlungen hätte veranlassen müssen", schreibt Strate in einem Rechtsgutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Expertise ist geeignet, in der Causa Mollath die bayerische Justiz samt der zuständigen Ministerin Beate Merk (CSU) in noch größere Erklärungsnot zu bringen, als sie es ohnehin schon sind. Mollath ist seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie eingesperrt. Unter anderem wegen seiner angeblich wahnhaft vorgetragenen Schwarzgeldgeschichten.
Der Hamburger Rechtsanwalt Strate, 62, gilt als einer der renommiertesten deutschen Strafverteidiger. Im Fall Mollath haben nun die Freien Wähler Strate beauftragt, ein zentrales Dokument rechtlich zu begutachten: die Strafanzeige Mollaths vom 9. Dezember 2003.
Was die Staatsanwaltschaft damals als unkonkretes Sammelsurium abtat, ist für Strate ein ziemlich konkretes Dokument, angesichts dessen die Ermittler unbedingt hätten tätig werden müssen. Mollath habe detailliert ein "seit den neunziger Jahren installiertes Vermögensübertragungssystem geschildert", mit dem reichen HVB-Kunden ermöglicht wurde, Geld in die Schweiz zu transferieren.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/ungereimtheiten-im-fall-mollath-deckname-monster-1.1532644Ungereimtheiten im Fall MollathStrate hat nachgezählt: In seiner Anzeige nannte Mollath Namen und Adressen von 24 HVB-Kunden, die allein seine damalige Ehefrau, eine HVB-Vermögensberaterin, diesbezüglich betreut habe. Ferner listete Mollath auf einer "Zeugen- und Täterliste" 39 Namen und Adressen auf, plus weitere sieben in der Schweiz. Dazu nannte er elf Personen, die für eine namentlich genannte Investment Services GmbH arbeiteten. Fast alle von seiner Frau betreuten HVB-Kunden hätten über diese Gesellschaft Vermögensanlagen getätigt und es wäre möglich, so Mollath weiter, über die Kundenlisten der Gesellschaft auch die Inhaber Schweizer Schwarzgeldkonten ausfindig zu machen. Und nicht nur das.
Akten vernichtet - juristisch alles ganz korrekt..."Die Glaubhaftigkeit der Darstellung wird maßgeblich durch ihre Detailliertheit und innere Schlüssigkeit bestimmt", urteilt Strate. So verlangt es das Gesetz, so lauten die einschlägigen Rechtskommentare, so war es nach Strates Überzeugung auch bei der Mollath-Anzeige. Und so sagte es kürzlich auch der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller.
Der am Fall ansonsten unbeteiligte Jurist hatte in der SZ gerügt, Mollath habe konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und Schweizer Konten gemacht: "Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können." Der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe wären begründet gewesen. Die Staatsanwältin, die Ermittlungen ablehnte, könnte sich nach Auffassung des Regensburger Hochschullehrers sogar "möglicherweise der Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt" schuldig gemacht haben. Diese Einschätzung wies der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich umgehend zurück: Es habe sich "kein Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung" ergeben....http://www.sueddeutsche.de/bayern/ungereimtheiten-im-fall-mollath-deckname-monster-1.1532644-2
http://www.fw-landtag.de/pm-landtagsfraktion/2012/pressekonferenz-gustl-mollaths-anzeige-wegen-steuerhinterziehung-sammelsurium-ohne-beweiswert-oder-anzeige-mit-klaren-fakten/Augsburger Allgemeine, 26.11.2012:München Fall Gustl Mollath: Kritik an bayerischer Justiz wächstNach der jahrelangen Zwangsunterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie gerät die bayerische Justiz immer stärker in die Kritik....Im Fall der jahrelangen Zwangsunterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in einem psychiatrischen Krankenhaus hatte ein Rechtsanwalt Strafanzeige gestellt. Der Jurist Rainer Schmid reichte bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und möglicher anderer Delikte ein....Der Zeitung zufolge hat auch die sächsische "Arbeitsgruppe Recht und Psychiatriemissbrauch" Anzeige gegen Justizministerin Beate Merk (CSU) erstattet. Die Gruppe sehe unter anderem den Verdacht der Strafvereitelung im Amt und Duldung der Rechtsbeugung....http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Gustl-Mollath-Kritik-an-bayerischer-Justiz-waechst-id22904146.html
Versuch mal, ob es Jenor zum Weichspülen der Justiz jetzt nicht im Sonderangebot für dich gibt:Lobelie:
Nach meiner Ansicht
gehen die Verschwörungstheorien, soweit sie darauf hinauslaufen, da sei ein Bankenkritiker mundtot gemacht worden, fehl. Es handelt sich vielmehr um ein grottenschlechtes Urteil pro Frau contra Mann, dem grottenschlechte Gutachten von sogenannten Sachverständigen die Grundlage gaben.
Und danach versagte mal wieder der BGH (schon die Revisionsbegründung "Verstoß gegen materielles Recht" hätte ausreichen müssen, um die lückenhafte bis nicht vorhandene Beweiswürdigung und die Nicht-Auseinandersetzung mit dem Gutachten zu kippen). Und danach: die Rechtskraft siegt, und Gutachter arbeiten zirkelschlüssig nach Aktenlage. Wobei zu dieser Riege leider auch Kröber gehört.
Und die Politik stellt sich vor eine versagende Justiz, wie gehabt. Daß die Justiz oder auch psychiatrische Gutachter der Selbstkritik ermangeln, weiß man ja. Das ist leider normal.
Es ist zu hoffen, daß wenigstens die Abgeordneten des Bundestages sich dieses Mal nicht überrumpeln lassen und den aktuellen Gesetzentwurf zur Zwangsmedikation in Psychiatrien nicht durchwinken.
https://libertalia.forumieren.com/t101p20-fall-gustl-mollath#10392
http://de.wikipedia.org/wiki/Weichsp%C3%BCler#Nachteile
Was du nicht verstehst/(en willst): Nicht die Politik versagt bei der Kontrolle der Justiz, sondern steuert sie in ihrem Interesse: So 'doof' sind hoch dekorierte Juristen selten, dass sie ihr Handwerk nicht verstehen, sondern sie (Staatsanwaltschaften) sind weisungsgebunden. Aber das hatten wir schon x-mal, soll bloß in deinen Kopf nicht rein, oder ...?
Was mich überrascht, dass nach RA Johann Schwenn (Causa Kachelmann, Burda/Welte-Komplex) jetzt mit Dr. jur. h.c. Gerhard Strate sich der zweite renommierte Anwalt so klar (als Pannen, Pech und Pleiten der Justiz nicht denkbar) positioniert.Schwarzer Peter Posting, 16.11.2012, S. 37, 13:27 h @Lobelie: Verwechselst du Staatsanwälte und Strafverteidiger? - "Fix-und-Foxi-Steuerung" der Justiz ...?https://libertalia.forumieren.com/t93p720-kachelmann-und-kein-ende-teil-2#10011Ach so, wir haben hier leider keinen kritischen Sozialwissenschaftler mit Verstand. Die wissen alle, dass in jedem System - ich wiederhole: in jedem System - versucht wird, abweichend Denkenden entweder als kriminell oder psychisch krank darzustellen.Ulrich Wickert: "Wir sind ein korruptes Land und eine Bananenrepublik" & Prof. Hans-Joachim Selenz zu den an den Ministerpräsidenten gebundene Staatsanwaltschaften:
*** gelöscht ***
https://www.youtube.com/watch?v=hZWFD0AwIlo
*** Alternativer Link ***
Ulrich Wickert - Wir sind ein korruptes Land und eine Bananenrepublik.mp4
https://www.youtube.com/watch?v=6eaMYi3uLXE
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wickert#Publikationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Selenz
*** Unbedingt ansehen: Video mit
*** Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ...! ***
Anm.: EdeKa-Prinzip: Ende der Karriere …!
http://www.hans-joachim-selenz.de/
Weiterhin gibt es in jedem System immer den Versuch der Macht, die Justiz (und die Medien, ...) auch außerhalb der offiziellen Wege zu steuern. Die Qualität der Systeme manifestiert sich daran, wie sie mit diesen Versuchen umgehen (und sie ggf. abstellen) ...
Da kommt auf die Schauspieldemokraten möglicherweise noch die eine oder andere Fassöffnung zu. Wann ist Bundestagswahl ...???
@Lobelie
Es wird immer enger... für die Justizministerin ...
und bescheuerter (Da sind wieder journalistische Spitzenkräfte am Werk... Fälle für die Schweizer Psychiatrie?) in der Journaille - wie gehabt.
http://bazonline.ch/ausland/Freitags-mit-einem-Geldkoffer-nach-Zuerich/story/19036167
Kachelmann-Verteidiger
Verfasser des Gutachtens ist der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, der zuletzt Jörg Kachelmann verteidigte. [1. stimmt es nicht und 2. als hätte er danach nichst mehr zu tun gehabt, wenn er denn Verteidiger gewesen wäre - 'zuletzt' - der FREISPRUCH mit SChwenn/Combé war 31.05.2011 !!!]
Er hat Mollaths Anzeige von 2003 auf ihre Glaubwürdigkeit hin untersucht und kommt zum Schluss, dass diese durchaus gegeben ist. Das betreffende Papier hat es in sich.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article111507715/Rechtsexperte-wirft-Staatsanwaltschaft-Versagen-im-Fall-Mollath-vor.html
und bescheuerter (Da sind wieder journalistische Spitzenkräfte am Werk... Fälle für die Schweizer Psychiatrie?) in der Journaille - wie gehabt.
http://bazonline.ch/ausland/Freitags-mit-einem-Geldkoffer-nach-Zuerich/story/19036167
Kachelmann-Verteidiger
Verfasser des Gutachtens ist der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, der zuletzt Jörg Kachelmann verteidigte. [1. stimmt es nicht und 2. als hätte er danach nichst mehr zu tun gehabt, wenn er denn Verteidiger gewesen wäre - 'zuletzt' - der FREISPRUCH mit SChwenn/Combé war 31.05.2011 !!!]
Er hat Mollaths Anzeige von 2003 auf ihre Glaubwürdigkeit hin untersucht und kommt zum Schluss, dass diese durchaus gegeben ist. Das betreffende Papier hat es in sich.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article111507715/Rechtsexperte-wirft-Staatsanwaltschaft-Versagen-im-Fall-Mollath-vor.html
Auslöser war Mollaths Ehe-Aus
Auslöser der ganzen Angelegenheit war das Scheitern von Mollaths Ehe. Er soll 2001 seine damalige Frau - eine Mitarbeiterin der HVB angegriffen und misshandelt, und sie 2002 für kurze Zeit in der früheren Wohnung festgehalten haben. Im Sommer 2003 war Mollath dann in Nürnberg wegen Körperverletzung angeklagt worden.
Seine eigene Anzeige hatte Mollath erst erstattet, als der Rosenkrieg mit seiner Frau in vollem Gange und er bereits von der Nürnberger Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung angeklagt war.
Dennoch hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen, sagte Strate. "Für mich ist es empörend, dass diese Strafanzeige wie ein nullum (nicht vorhanden) behandelt wurde." Mollath hatte in der Anzeige seine Frau, mehrere andere Mitarbeiter der HVB und 24 Kunden namentlich benannt. "Auch eine Anzeige von jemand, der als schwierig gilt, muss ordentlich geprüft werden", sagte dazu der Freie-Wähler-Abgeordnete Florian Streib
http://www.infranken.de/ueberregional/Fall-Mollath-Nuernberger-Justiz-in-der-Kritik;art55462,358756
Lobelie schrieb:RA Dr. Strate hat diese Anzeige untersucht:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf
Hierzu heißt es in der Chronologie allerdings:http://www.gustl-for-help.de/chronos.html2003-12-09 Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth. In der Anzeige benennt er konkret die ihm bekannten Vorgänge der Steuerhinterziehung, Schwarzgeldschiebereien und Insidergeschäfte im Umfeld der HVB und der Tätigkeit seiner Frau dort. (Aktenzeichen: 509 Js 182/04)
Er unterfüttert die Anzeige mit detaillierten Angaben über die Vorgänge und einer langen Liste der Beteiligten (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neumann vom gleichen Tag).
Mollath diese Anzeige am 9.12.2003 allen möglichen unzuständigen Instanzen übersandt, offenbar, weil er in der Nürnberger Justiz keinen Widerhall fand und ihm darüberhinaus klar war, daß es für ihn nun ernst wurde.
Hier die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg:
http://www.gustl-for-help.de/download/2004-02-19-Mollath-Anzeige-StAnw.Nbg.-Antwort.pdf
Strate hat natürlich recht mit seiner Bewertung dieser Verfügung.
Leider machen die Freien Wähler einen Fehler: Merk hatte die 106-seitige "Verteidigungsschrift" ein "Sammelsurium" genannt, und nicht diese sechsseitige Strafanzeige. Richtig ist allerdings, daß sie es richtig fand, daß die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen der Anzeige aufgenommen hat.
Wenn du´s einmal fertigbringen könntest, Schwarzer Peter,
auf negative Kommentare Richtung Lobelie zu verzichten, könnte man dich ja auch mal wieder ernst nehmen.
Ich denke auch, daß hier gesteuert wurde, nicht von Anfang an, aber genau wie bei Kachelmann Trittbrettfahrer dafür gesorgt haben, nicht daß der Mann anfangs in der Psychiatrie verschwand, aber daß er solange drinblieb, bzw. bleibt.
Und die Reaktion im Bayrischen Landtag zeigt schon ganz klar, daß es hier was zum Vertuschen gibt.
Aber Herrgott, Schwarzer, laß doch einmal, ein einziges Mal, Lobelie aus deinen Kommentaren weg.
Hast du keine eigene Meinung mehr außer als Kontrast zu Lobelie ?
Ich denke auch, daß hier gesteuert wurde, nicht von Anfang an, aber genau wie bei Kachelmann Trittbrettfahrer dafür gesorgt haben, nicht daß der Mann anfangs in der Psychiatrie verschwand, aber daß er solange drinblieb, bzw. bleibt.
Und die Reaktion im Bayrischen Landtag zeigt schon ganz klar, daß es hier was zum Vertuschen gibt.
Aber Herrgott, Schwarzer, laß doch einmal, ein einziges Mal, Lobelie aus deinen Kommentaren weg.
Hast du keine eigene Meinung mehr außer als Kontrast zu Lobelie ?
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
Noch was zur Ursachenforschung
nämlich diese ›Richterpersönlichkeit‹ (die übrigens aus BaWü stammt)
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/auf-absprachen-liess-sich-der-richter-nicht-ein-1.943248
Hier kann man nachlesen, wie er sich im Fall Mollath verhalten hat:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706
Hinzu kommt ein Pflichtverteidiger, der schon am 15.6.2005 wegen gestörten Vertrauensverhältnisses seine Entpflichtung beantragt hatte, die Staatsanwaltschaft war dem Antrag beigetreten, im Urteil von 2006 wird er aber immer noch als Verteidiger aufgeführt. Da kann man sich vorstellen, wie engagiert die Verteidigung war. Da kann man nicht davon ausgehen, daß ein Befangenheitsantrag gestellt wurde.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/auf-absprachen-liess-sich-der-richter-nicht-ein-1.943248
Hier kann man nachlesen, wie er sich im Fall Mollath verhalten hat:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706-2Zweites Gespräch mit Otto Brixner, es ist der Tag, an dem mehrere große Medien über den Fall berichten. Brixner unterbricht jetzt nicht mehr. Kann er sich an den Beschwerdebrief erinnern? Nein, sagt er. Es werde ihm darin vorgeworfen, er habe sich im Prozess wie ein "Diktator" aufgeführt, er habe Mollath angeschrien und ständig unterbrochen. "Ich habe den Herrn Mollath meiner Meinung nach ordnungsgemäß behandelt." Gab es oft Kritik an seiner Verhandlungsführung? "Die einen sagen so, die anderen so." Will er den Schöffen Westenrieder wegen dessen Beschreibung anzeigen, wie er dies zunächst in Erwägung gezogen hatte? Nein, das habe er verworfen. Nimmt er sich die Kritik zu Herzen? "Das Urteil ist längst bestätigt, ich weiß nicht, was das Ganze soll."
Am selben Tag meldet sich eine Spanierin bei der SZ: Concepcion Vila Ambrosio, eine Altenpflegehelferin aus Nürnberg. Sie habe den Brief geschrieben, erzählt sie, weil sie dieser Prozess bewegt habe wie kaum etwas anderes. Sie habe Mollath damals nur flüchtig gekannt, auf Friedensdemonstrationen habe man sich gesehen. Sie stehe zu allem, was sie geschrieben habe - weil sie es so furchtbar finde, "dass so etwas in Deutschland möglich ist".
2006 ist in den Nürnberger Nachrichten ein kurzer Bericht über das Mollath-Verfahren erschienen. "Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie", notiert die Autorin. Brixner wird zitiert mit den Worten: "Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus."
Hinzu kommt ein Pflichtverteidiger, der schon am 15.6.2005 wegen gestörten Vertrauensverhältnisses seine Entpflichtung beantragt hatte, die Staatsanwaltschaft war dem Antrag beigetreten, im Urteil von 2006 wird er aber immer noch als Verteidiger aufgeführt. Da kann man sich vorstellen, wie engagiert die Verteidigung war. Da kann man nicht davon ausgehen, daß ein Befangenheitsantrag gestellt wurde.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Stringa
Betrachte die negativen Kommentare von "Scharzer Peter" nicht wirklich ernsthaft. Ist nicht gut für den Kreislauf und verhärtet die Lachmuskeln.
Wer selber und absichtlich die Karte "Schwarzen Peter" zieht und auch noch zwanghaft stolz darauf ist, hat es nicht leicht im Leben. Solche Individuen leben nur noch von der ununterbrochenen Aufmerksamkeit und den täglichen Mahlzeiten.
Er hat doch für ihn persönlich auch positive Eigenschaften. Schau mal: Alles was er kann macht er doch mit Links.
Ist dir das bei ihm noch nie aufgefallen?
Wer selber und absichtlich die Karte "Schwarzen Peter" zieht und auch noch zwanghaft stolz darauf ist, hat es nicht leicht im Leben. Solche Individuen leben nur noch von der ununterbrochenen Aufmerksamkeit und den täglichen Mahlzeiten.
Er hat doch für ihn persönlich auch positive Eigenschaften. Schau mal: Alles was er kann macht er doch mit Links.
Ist dir das bei ihm noch nie aufgefallen?
Freizeit- Anzahl der Beiträge : 575
Anmeldedatum : 12.06.12
Ort : Weltweit überall bei Multi-/Kulturellen Leuten
Wunderbar, Freizeit !
Danke für die kleine Erheiterung
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
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