Kachelmann und kein Ende....
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Kachelmann und kein Ende....
das Eingangsposting lautete :
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Nun, das Landgericht Köln traute diesem Sinneswandel wohl nicht so ganz und bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der es Alice Schwarzer und der EMMA verboten wurde,Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört.
(LG Köln, Az. 28 O 96/12) - http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller (Jörg Kachelmann) habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
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Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
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Zuletzt von stscherer am Fr 15 Jun 2012, 16:13 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Sachen gibt's!
@Lobelie
Nach der atem- und sprachlos machenden Horror-Doku ist der Hinweis - alles ist relativ -schon wieder harmlos!
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/dreieinhalb-jahre-haft-wegen-vergewaltigung-1.2914559
Nach der atem- und sprachlos machenden Horror-Doku ist der Hinweis - alles ist relativ -schon wieder harmlos!
Und?"Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" hatten aber Verteidiger und Staatsanwältin für den Niederkrüchtener Freispruch gefordert."
"Mönchengladbach
Dreieinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 19.07.2012
Mönchengladbach (RP). Bereits zum Prozessbeginn vor dem Schöffengericht bestritt der Angeklagte (44) gestern, seine Ex-Freundin und die Mutter einer gemeinsamen Tochter vergewaltigt zu haben. Danach sei es doch immer wieder zu Kontakten mit der 35-Jährigen gekommen, und man habe zahlreiche SMS und E-Mails ausgetauscht, hatte sich der Niederkrüchtener empört. Allerdings habe man nach der Trennung auch immer wieder um die kleine Tochter gestritten. Es gab Zivilprozesse um Umgangsrecht."
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/dreieinhalb-jahre-haft-wegen-vergewaltigung-1.2914559
Wer ist denn da der/die vorläufig Wahnsinnige? ;-)
http://www.derwesten.de/staedte/hattingen/aus-dem-gerichtssaal-ins-standesamt-id6893672.html
BTW und fast pünktlich zum Geburtstag:
Nicht, dass ich Irgendeinen Promidazu auffordern möchte, aber interessant ist es schon ...
oder?
1. Ein Schlag mit der Hand gegen die von einem Pressefotografen vor seinem Gesicht gehaltene Kamera erfüllt nicht ohne weiteres den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs.
http://blog.strafrecht-online.de/2012/07/notwehr-gegen-den-fotografen-einer-grosse-deutsche-boulevard-zeitung/
BTW und fast pünktlich zum Geburtstag:
Nicht, dass ich Irgendeinen Promidazu auffordern möchte, aber interessant ist es schon ...
oder?
1. Ein Schlag mit der Hand gegen die von einem Pressefotografen vor seinem Gesicht gehaltene Kamera erfüllt nicht ohne weiteres den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs.
http://blog.strafrecht-online.de/2012/07/notwehr-gegen-den-fotografen-einer-grosse-deutsche-boulevard-zeitung/
Also ich weiß nicht...
man kann sich doch nicht verloben, wenn man noch verheiratet ist, oder geht das heutzutage?! Und ohne Verlöbnis kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
och Lobelie
.....man kann sich doch nicht verloben, wenn man noch verheiratet ist, oder geht das heutzutage?!
Warum sollte man das NICHT können?
"Verloben" soll angeblich heißen: "Warmhalten und weiter suchen " .....und man braucht dafür weder Unterschrift noch Stempel oder sonst was......
P.S. Für Leute mit Leseverständnisproblemen, die im Nachgang ihre Therapeuten befragen müssen "wie seht ihr das?".....bitte weiterscrollen und sich 'ne Aspirin einwerfen... da kann man wenigstens noch den Arzt und/oder Apotheker befragen...
Gast- Gast
Ungern spiele ich die Spaßbremse...
aber wat mutt dat mutt:
http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/fsr-jura/assets/Sonstige/Arbeitspapier_2_Das_Verl_Abnis.pdf
(11.4.2011)
Aber vielleicht schwindet die herrschende Meinung ja schon angesichts der Vielfalt im Hier und Jetzt...
Die Strafjuristen scheinen es jedenfalls nicht gewußt zu haben. Und im Gesetz steht schließlich auch nichts davon.
Das Verlöbnis eines Verheirateten ist auf der Grundlage der herrschenden Vertragstheorie nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig beziehungsweise rechtshängig ist 4.
http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/fsr-jura/assets/Sonstige/Arbeitspapier_2_Das_Verl_Abnis.pdf
(11.4.2011)
Aber vielleicht schwindet die herrschende Meinung ja schon angesichts der Vielfalt im Hier und Jetzt...
Die Strafjuristen scheinen es jedenfalls nicht gewußt zu haben. Und im Gesetz steht schließlich auch nichts davon.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Lobelie
"aber wat mutt dat mutt:
Das Verlöbnis eines Verheirateten ist auf der Grundlage der herrschenden Vertragstheorie nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig beziehungsweise rechtshängig ist 4."
Genau das sehe ich auch so.
Und im Gegensatz zu OStA GW Patagon unterstellten Vorstellungen, waren es immer nur diese Vertragsbrüche die mich bei solchen Fragenen sprach- und ratlos machten.
Link habe ich jetzt nicht, es ging aber in der Elsenfalle um einen Bundespräsident in wilder Ehe.
Das Verlöbnis eines Verheirateten ist auf der Grundlage der herrschenden Vertragstheorie nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig beziehungsweise rechtshängig ist 4."
Genau das sehe ich auch so.
Und im Gegensatz zu OStA GW Patagon unterstellten Vorstellungen, waren es immer nur diese Vertragsbrüche die mich bei solchen Fragenen sprach- und ratlos machten.
Link habe ich jetzt nicht, es ging aber in der Elsenfalle um einen Bundespräsident in wilder Ehe.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
patagon - meinst DU den?
http://www.amazon.de/Joachim-Gauck-bleibt-EULENSPIEGEL-Poster/dp/B007T6RD94
Der hat doch wieder geheiratet und zur Sicherheit sich selbst......
Gast- Gast
Steffi,
Ja genau ich den habe ich gemeint. Wobei es mir aber dabei eigentlich vollkommen egal ist, wer mit wem und ich bisher eigentlich nichts an seiner Amtsführung auszusetzen habe.
Vamos a ver...
Vamos a ver...
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
Anmeldedatum : 14.06.12
????
Aprilscherz am 20. Juli oder was?
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/kachelmann-ganz-neu-1.654195
Wer kann sich einen Reim darauf machen?
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/kachelmann-ganz-neu-1.654195
Wer kann sich einen Reim darauf machen?
laga- Anzahl der Beiträge : 108
Anmeldedatum : 14.06.12
Ort : am liebsten auf der Insel!
Sehr seltsam,
ich kann mir eigentlich nur vorstellen, daß der Anwalt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kachelmann und seiner Ex gemeint hat, die ja im Spätherbst stattfinden soll, und der Reporter hat nicht richtig hingehört.
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
@Stringa & Laga
Folgender Artikel dürfte die Erklärung sein.
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 20.07.2012
AUS DEM LANDGERICHT: Wie sich der Kachelmann-Prozess im Kopf einer Betroffenen festgesetzt hatte / Vergewaltigung nicht angezeigt
Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Von unserem Mitarbeiter Volker Widdrat
Erneut wird in einem Prozess vor dem Mannheimer Landgericht der Frage nachgegangen, was genau sich an einem bestimmten Tag in einer Wohnung in Schwetzingen abgespielt hat..............
..........Der Angeklagte soll den Vater der Nebenklägerin mit einem Elektroschocker angegriffen haben und mit seinem Auto auf den Geschädigten zugefahren sein. Auch die Mutter sagte, wegen der Kachelmann-Geschichte habe man die Vergewaltigung erst nicht zur Anzeige gebracht.
Der Prozess wird am Dienstag, 24. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.
(Hervorhebung v. dale)
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/opfer-bis-zur-bewusstlosigkeit-gewurgt-1.654187
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
Anmeldedatum : 14.06.12
Dale
deinen Artikel habe ich auch gelesen, vielen Dank.
Aber unsere Verwunderung gilt dem von Laga geposteten Artikel, in dem stand, daß der Kachelmann-Prozess wieder aufgerollt würde, und das kann eigentlich nur Quatsch sein.
Aber unsere Verwunderung gilt dem von Laga geposteten Artikel, in dem stand, daß der Kachelmann-Prozess wieder aufgerollt würde, und das kann eigentlich nur Quatsch sein.
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
@Stringa
Diesen, von Dir genannten "Quatsch" hat der Anwalt der Nebenklägerin Hr. M. Zipper in die Welt gesetzt.
anwalt-strafverteidigung.de
Jörg Kachelmann verlangt Schadensersatz
……….Manfred Zipper glaubt auch, „dass das Landgericht Frankfurt für die Sache gar nicht zuständig ist. Auch wenn Herr Kachelmann am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Alles hat sich im Landgerichtsbezirk Mannheim zugetragen.“
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“……..
Geschrieben von Manfred_Zipper am Sonntag, 24. Juni 2012
(Hervorhebungen v. dale)
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.html
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
Anmeldedatum : 14.06.12
Natürlich ist das Quatsch...
man weiß bloß nicht, auf wen er zurückzuführen ist: ob auf den Nebenklageanwalt in dem aktuellen Seidling-Verfahren, der auch die Beklagte Claudia D. vertritt, oder auf den Reporter, der ersichtlich Probleme hat, auch nur die Beziehung stimmig nachzuzeichnen, die den Hintergrund der Vorwürfe bildet:
Nach dieser Darstellung kann wohl niemand das Auf und Ab in dieser Beziehung auch nur einigermaßen chronologisch nachvollziehen; hier der erste Artikel zum Verfahren, aus dem sich ergibt, daß er drei der Kinder lediglich für ein paar Stunden mitgenommen hat:
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/hat-ex-soldat-freundin-mit-dem-tod-gedroht-1.647436
In dem Frankfurter Zivilverfahren geht es um die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen des Klägers Jörg Kachelmann - da wird nicht sein Verfahren neu aufgerollt. Entweder kann er seine Anspruchsgrundlage und die Höhe des geltend gemachten Schadens beweisen oder eben nicht.
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/opfer-bis-zur-bewusstlosigkeit-gewurgt-1.654187Die angehende Lehrerin hatte den 35-Jährigen während ihrer Studienzeit in Heidelberg kennengelernt. Zu Anfang sei er "sehr nett" gewesen. 2004 war sie erstmals schwanger geworden. Ihr Freund sei aus den USA zurückgekommen: "Es war alles wunderbar." Plötzlich sei es zu ersten Eifersuchtsszenen gekommen. Er habe ihr nicht gesagt, dass er noch verheiratet sei und einen Sohn in den USA habe. Die junge Frau "wollte ihm aus dem Weg gehen", trotzdem sei es erneut zu einer Annäherung gekommen. Er habe sich nie um das Kind gekümmert, sondern nur Playstation gespielt und nie finanzielle Unterstützung geleistet.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt hätten sie nicht mehr zusammengewohnt. Eines Tages sei er das erste Mal mit einem Messer in ihrer neuen Wohnung in Plankstadt aufgetaucht. Ein anderes Mal habe er nackt im Treppenhaus randaliert. 2007 war die 29-Jährige ein zweites Mal schwanger geworden, ein Jahr später kam der dritte Sohn. Im Frühjahr 2010 war sie schließlich zum vierten Mal schwanger. Der jüngste Sohn wurde in den USA geboren, wo sie mehrere Wochen bei der Familie des Angeklagten gewohnt hatte.
In der neuen Wohnung in Schwetzingen soll es dann zum ersten Mal zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. [...] Als er sie das erste Mal missbraucht habe, habe sie "nur denken können, hoffentlich bekommen die Kinder nichts mit". Am nächsten Tag hatte die Frau versucht, ihm zu entkommen, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Der 35-Jährige habe das bemerkt und drei der vier Kinder gegen ihren Willen mitgenommen.
Ich habe es nicht geschafft, mich ihm zu entziehen", sagt die Frau. Erst im Frühjahr 2012 habe sie mit der Flucht ins Frauenhaus den Absprung geschafft. Die erste Vergewaltigung habe sie nicht angezeigt, "weil gerade der Kachelmann-Prozess vorbei war, da wäre Aussage gegen Aussage gestanden". [Juni 2011] Als der Angeklagte sie zum zweiten Mal missbraucht habe, habe sie nur gehofft, "dass ich den Tag überlebe".
[...]
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 20.07.2012
Nach dieser Darstellung kann wohl niemand das Auf und Ab in dieser Beziehung auch nur einigermaßen chronologisch nachvollziehen; hier der erste Artikel zum Verfahren, aus dem sich ergibt, daß er drei der Kinder lediglich für ein paar Stunden mitgenommen hat:
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/hat-ex-soldat-freundin-mit-dem-tod-gedroht-1.647436
In dem Frankfurter Zivilverfahren geht es um die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen des Klägers Jörg Kachelmann - da wird nicht sein Verfahren neu aufgerollt. Entweder kann er seine Anspruchsgrundlage und die Höhe des geltend gemachten Schadens beweisen oder eben nicht.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Danke, Dale, für diesen Fund...
Ein Rechtsanwalt, der einen BUNTE-Bericht von Tanja May auf seine Homepage stellt - das ist wirklich bemerkenswert.
Und in der Einleitung, die von ihm selber stammt, befindet sich gleich ein wundersamer Fehler:
Da konnte RA Birkenstock wohl hellsehen, wenn er schon vor dem Verfahren Gutachter beauftragte...
Und in der Einleitung, die von ihm selber stammt, befindet sich gleich ein wundersamer Fehler:
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.htmlJörg Kachelmann verlangt Schadensersatz
Der von dem Landgericht Mannheim vor einem Jahr von dem Tatvorwurf der Vergewaltigung in besonders schwerem Fall freigesprochene Jörg Kachelmann macht in einer Klage gegen die Mandantin von den Rechtsanwälten Zipper & Collegen bei dem Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatz geltend. Er verlangt von unserer Mandantin die Kosten für Gutachter ersetzt, die sein Rechtsanwalt für ihn beauftragt hat noch vor dem Verfahren.
Da konnte RA Birkenstock wohl hellsehen, wenn er schon vor dem Verfahren Gutachter beauftragte...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Oh, la belle de jour-naille. Mal wieder ..
18.07.2012 OLG Köln attestiert Alice Schwarzer mangelnde Ernsthaftigkeit.
Das Oberlandesgericht Köln hat Alice Schwarzer in drei Parallel-Urteilen vom 03.07.2012 (15 U 200/11, 15 U 201/11 und 15 U 202/11) mangelnde Ernsthaftigkeit attestiert. Die Kölner Frauenrechtlerin hatte in der Bildzeitung und der Sendung „Menschen bei Maischberger“ behauptet, der Moderator Jörg Kachelmann habe 5 bzw. 6 Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.
Das Landgericht hatte ihr sowie der Bildzeitung und Bild.de eine Wiederholung der Äußerungen auf Antrag von HÖCKER bereits mit Urteilen vom 19.10.2011 verboten (Az.: 28 O 125/11, 28 O 124/11 und 28 O 129/11). Frau Schwarzer sowie die Springer-Medien legten gegen die Urteile Berufung ein. Alice Schwarzer hielt dabei an ihrer Auffassung fest, sie habe ihre Aussage im Rahmen einer freiwilligen Richtigstellung gerade gerückt, so dass keine Notwendigkeit mehr bestehe, sie zu einer Unterlassung zu verurteilen.
Das Oberlandesgericht konnte in Schwarzers "Richtigstellung" jedoch keine ernsthafte Distanzierung von ihren zuvor verbreiteten Falschbehauptungen erblicken. Es folgte damit unserer Auffassung, dass Schwarzers Ausführungen einen untauglichen Versuch darstellten, in süffisanter, der Sache völlig unangemessener Art und Weise nachzutreten.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
Vielleicht meinte ja deiner der Herausgeber zu Werkes zur Litigations-PR es ironisch, dass Frau AS damit zu ihren Ursprüngen zurückkehre. Sie lernt halt (immer) noch. Un nie aus. Dreht sich im Kreis.
Übrigens: Natürlich muss der Kachelmann-Prozess neu aufgerollt werden; damit endlich das mutmaßlich-wahre Opfer gefunden werden kann: mutmaßlich Alice Schwarzer!
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/kachelmann-ganz-neu-1.654195
Zipper zitiert nicht Tanja May!
dale Gestern um 16:57
Diesen, von Dir genannten "Quatsch" hat der Anwalt der Nebenklägerin Hr. M. Zipper in die Welt gesetzt.
https://libertalia.forumieren.com/t21p240-kachelmann-und-kein-ende#3461
Große Klasse, Dale! Jetzt ist mir ein Licht aufgegangen!
Auf der Kanzlei-Homepage von RA Manfred Zipper wird so zitiert [Hervorhebung von mir]:
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.htmlDie Bunte berichtet in der Ausgabe vom 21.06.2012 wie folgt:
[…]
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“
Für sein elf Seiten umfassendes Gutachten verlangt Prof. Rothschild 4908,75 Euro; dazu kommen 2346,50 Euro Spesen. Sein „vereinbarter“ Stundensatz, so steht es auf der Rechung, beträgt 250 Euro.
Die Vergütung von Gerichts-Sachverständigen ist in dem Büchlein „Gebührentabellen für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Sachverständige“ einheitlich geregelt. Darin steht, dass ein Gutachter pro 60 Minuten Arbeit 85 Euro verlangen darf. Auch der zuständige Berufsverband gibt diese Empfehlung aus, damit ein Gutachter gar nicht erst in den Verdacht kommt , er würde nicht neutral arbeiten. Tanja May
Geschrieben von Manfred_Zipper am Sonntag, 24. Juni 2012
Genau das steht NICHT in dem angeblich zitierten veröffentlichten BUNTE-Artikel von Tanja May, 26/12, S. 93: Die letzten Sätze nach »250 Euro« lauten dort:
Deutlich mehr als die für gerichtlich bestellte Gutachter in den Gebührentabellen vorgesehenen 85 Euro pro 60 Minuten Arbeit. Auch der zuständige Berufsverband empfiehlt, nicht mehr zu verlangen.
Und auch die Wiederaufnahme des Strafverfahrens fehlt dort – diese abenteuerliche Version stand nur in der Schwetzinger Zeitung: dazu hatte ich ja, weil mir die Abweichung aufgefallen war, schon etwas etwas gepostet:
RA Zipper und die Medien
Lobelie am Fr 22 Jun 2012, 15:11
https://libertalia.forumieren.com/t21p120-kachelmann-und-kein-ende#1641Da wollte die Schwetzinger Zeitung einmal kreativ sein, als sie den Artikel in der BUNTE abschrieb, und dann kommt sowas bei heraus [Hervorhebung von mir]:http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/jorg-k-versus-claudia-d-1.620459Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. "Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war mit ausschlaggebend dafür, dass er aus der Untersuchungshaft freikam." Laut Zipper ist Claudia D. noch immer in psychologischer Behandlung: "Für sie wäre es eine Horrorvorstellung, Kachelmann nochmals vor Gericht gegenüberstehen zu müssen." jüg
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 22.06.2012
In BUNTE lautet diese Passage:Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns zu einem anderen Ergebnis führt als das Strafverfahren.
Das ist nun ein ziemlicher Unterschied, den ein Fachanwalt für Strafrecht kennen sollte.
Und sieht man sich die Voraussetzungen an, unter denen eine Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten möglich ist, dann grenzt die Behauptung der Schwetzinger Zeitung an üble Nachrede zum Nachteil von Professor Rothschild [Hervorhebungen von mir]:
§ 362 StPO
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Immerhin, Herr Zipper hat die Bedeutung der rechtsmedizinischen Gutachten verstanden: sie widerlegen das Kernstück des Vorwurfs seiner Mandantin. Und zwar alle vier, nicht nur das von Rothschild, der nur am deutlichsten wurde.
Gestern war Herr Zipper auch im ZDF zu sehen (Bericht ab 3:50). Da muß er noch ein wenig üben, was Medienkompetenz angeht. Interessant war, was er sagte: er bestreitet den Vorwurf der Freiheitsberaubung durch seine Mandantin nämlich nicht damit, daß sie doch nur die reine Wahrheit gesagt habe. Er bestreitet, daß sie keine Freiheitsberaubung gewollt, sondern nur ihr Recht verfolgt habe:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag/video/1668832/hallo-deutschland:-21-Juni-2012
Nun, das ist allerdings leicht zu widerlegen: schon bei der ersten Vernehmung am 9.2. drang sie auf eine Festnahme vor Abflug nach Kanada, im Tagebuch fieberte sie mit, daß man ihn bloß nicht beim Haftprüfungstermin herauslasse, er solle im Knast schmoren, und nach der Vernehmung vom 20.4., als sie ihre Lügen gestehen mußte, galt ihre erste Sorge der Frage, ob man Kachelmann jetzt aus der Haft entlassen werde. Da konnten die Staatsanwälte sie aber beruhigen…
Und jetzt wird es wirklich interessant: Zipper hat ganz offensichtlich die unredigierte Erstfassung des BUNTE-Artikels vom 21.6.2012 erhalten und diese sowohl an die Schwetzinger Zeitung weitergeleitet als auch auf seiner Homepage eingestellt.
Dabei hat er offenbar übersehen, daß bei BURDA vor Veröffentlichung noch einmal Juristen Korrektur gelesen und den Passus mit der Wiederaufnahme und den angeblichen Empfehlungen des Berufsverbandes herausgenommen bzw. korrigiert haben – denn er unterstellt dem ausgewiesenen Fachmann Prof. Dr. Rothschild, er habe sich kaufen lassen und ein falsches Gutachten erstellt.
Da wird Herr Zipper vermutlich Ärger mit Tanja May kriegen – oder auch mit Prof. Rothschild...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Lobelie
Ja, so ist es inzwischen immer....man tut so als ob es ein Fehler war - dabei IST es Absicht, den "Koll. "Rothschild zu diskreditieren........und so wird doch heute hauptsächlich gearbeitet - denn wer "Intrige" schreit wird ganz schnell mal als VT-Theoretiker in die übliche Ecke gestellt!
Was soll auch der Quatsch mit dem "Honorar" und den Empfehlungen? Ich sehe das so, dass ist für den "Neidfaktor" ganz wichtig in dieser Gesellschaft....und soll ganz sicher den "gekauften Prof" darstellen....
Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Was soll auch der Quatsch mit dem "Honorar" und den Empfehlungen? Ich sehe das so, dass ist für den "Neidfaktor" ganz wichtig in dieser Gesellschaft....und soll ganz sicher den "gekauften Prof" darstellen....
Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
FalschSteffi schrieb:Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ebenfalls falsch, in jedem Fall, soweit es den Erstattungsanspruch in einem Zivilverfahren gegen den "Schädiger" betrifft.Steffi schrieb:Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Gast- Gast
stscherer
Ich hoffe, Sie haben meinen Beitrag NICHT auf sich bezogen - das war er auch nicht!
o.k., es ist also eine falsche Sicht meinerseits. Könnten Sie es nicht mal etwas erklären, möglichst so, dass es ALLE verstehen?
Meinen Sie damit, dass ALLE Rechtsanwälte den gleichen "Stundensatz" nehmen oder gibt es da qualitative Unterschiede? ( Gilt übrigens auch für Ärzte,Gutachter...)
Ein Jurist z.B. , frisch von der Uni, gerade ein halbes Jahr im Berufsleben kann doch eigentlich nicht so gut sein wie ein "alter Hase".....?
Meine Ansicht ist da schon, wer qualitativ bessere Arbeit leistet, sollte auch den entsprechenden "Wert" haben......
o.k., es ist also eine falsche Sicht meinerseits. Könnten Sie es nicht mal etwas erklären, möglichst so, dass es ALLE verstehen?
Meinen Sie damit, dass ALLE Rechtsanwälte den gleichen "Stundensatz" nehmen oder gibt es da qualitative Unterschiede? ( Gilt übrigens auch für Ärzte,Gutachter...)
Ein Jurist z.B. , frisch von der Uni, gerade ein halbes Jahr im Berufsleben kann doch eigentlich nicht so gut sein wie ein "alter Hase".....?
Meine Ansicht ist da schon, wer qualitativ bessere Arbeit leistet, sollte auch den entsprechenden "Wert" haben......
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Gast- Gast
stscherer
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3499
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Danke für diesen Link aber für die Diskussion hier ist er nicht so hilfreich.Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Zuletzt von stscherer am Sa 21 Jul 2012, 11:48 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : War es nicht wert)
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
stscherer schrieb:
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
@stscherer,
aber ist es nicht so, daß das Vergütungsrecht ein ziemlich kompliziertes Metier ist?
Z.B., wenn man als Laie so was lesen müsste, wie: "Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht", würde man - als Laie - nix verstehen, oder?
Es gibt auch viele Konflikte in diesem Bereich:
OLG-Vorwürfe an Anwälte
Ein Berufsstand unter Generalverdacht
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/olg-vorwuerfe-an-anwaelte-ein-berufsstand-unter-generalverdacht/
Die Meisten in diesem Forum sind Laien des Rechts - ich auch - und für eine Übersetzung aus Juristen- ins Normaldeutsch ewig dankbar.
Dabei ist es kompliziert Rückschlüsse von RVG auf Sachverständigengebühren - das wäre dann JVEG, oder -zu ziehen.
Hier z.B. eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. Februar 2012 (ich weiß aber nicht, wie bindend dies ist):
3. Für die Höhe des erstattungsfähigen Stundensatzes des privaten Sachverständigen ist entsprechend der Grundsatzentscheidung des BGH vom 25. Januar 2007 – VII ZB 74/06 – (NJW 2007, 1532) das JVEG nicht direkt anwendbar. Die Stundensätze des JVEG sind jedoch als Richtlinie anzusehen, auf deren Grundlage der privatrechtlich vereinbarte Stundensatz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen ist. Weicht der Stundensatz um 20% oder mehr vom Stundensatz der entsprechenden Honorargruppe des JVEG ab, bedarf es für die Plausibilitätsprüfung besonderer Darlegungen durch den Anspruchsteller.
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/1097.htm
Daher, man kann die Ungeduld des Profi mit dem Laien verstehen, aber auch wir - die Laien - sind nur Menschen (irgendwie)... Und jede Erklärung eines Sachverhalts seitens eines Profis dem Laien gegenüber führt doch zu der Liquidierung des Analphabetismus, so habe ich es in meinen besten Jahren gelernt - das war aber im gefühlten XIX Jahrhunder.
LG, QV
Lieber QV,...
... Sie haben mit Ihren Anmerkungen vollkommen recht, nur der Link der BRAK beantwortet die hier gestellten Fragen doch wirklich vollständig und auch für Laien verständlich.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Gast- Gast
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