Kachelmann und kein Ende....
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Kachelmann und kein Ende....
das Eingangsposting lautete :
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Nun, das Landgericht Köln traute diesem Sinneswandel wohl nicht so ganz und bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der es Alice Schwarzer und der EMMA verboten wurde,Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört.
(LG Köln, Az. 28 O 96/12) - http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller (Jörg Kachelmann) habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
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Zuletzt von stscherer am Fr 15 Jun 2012, 16:13 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
@Stringa & Laga
Folgender Artikel dürfte die Erklärung sein.
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 20.07.2012
AUS DEM LANDGERICHT: Wie sich der Kachelmann-Prozess im Kopf einer Betroffenen festgesetzt hatte / Vergewaltigung nicht angezeigt
Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Von unserem Mitarbeiter Volker Widdrat
Erneut wird in einem Prozess vor dem Mannheimer Landgericht der Frage nachgegangen, was genau sich an einem bestimmten Tag in einer Wohnung in Schwetzingen abgespielt hat..............
..........Der Angeklagte soll den Vater der Nebenklägerin mit einem Elektroschocker angegriffen haben und mit seinem Auto auf den Geschädigten zugefahren sein. Auch die Mutter sagte, wegen der Kachelmann-Geschichte habe man die Vergewaltigung erst nicht zur Anzeige gebracht.
Der Prozess wird am Dienstag, 24. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.
(Hervorhebung v. dale)
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/opfer-bis-zur-bewusstlosigkeit-gewurgt-1.654187
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
Anmeldedatum : 14.06.12
Dale
deinen Artikel habe ich auch gelesen, vielen Dank.
Aber unsere Verwunderung gilt dem von Laga geposteten Artikel, in dem stand, daß der Kachelmann-Prozess wieder aufgerollt würde, und das kann eigentlich nur Quatsch sein.
Aber unsere Verwunderung gilt dem von Laga geposteten Artikel, in dem stand, daß der Kachelmann-Prozess wieder aufgerollt würde, und das kann eigentlich nur Quatsch sein.
stringa- Anzahl der Beiträge : 1646
Anmeldedatum : 22.06.12
@Stringa
Diesen, von Dir genannten "Quatsch" hat der Anwalt der Nebenklägerin Hr. M. Zipper in die Welt gesetzt.
anwalt-strafverteidigung.de
Jörg Kachelmann verlangt Schadensersatz
……….Manfred Zipper glaubt auch, „dass das Landgericht Frankfurt für die Sache gar nicht zuständig ist. Auch wenn Herr Kachelmann am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Alles hat sich im Landgerichtsbezirk Mannheim zugetragen.“
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“……..
Geschrieben von Manfred_Zipper am Sonntag, 24. Juni 2012
(Hervorhebungen v. dale)
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.html
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
Anmeldedatum : 14.06.12
Natürlich ist das Quatsch...
man weiß bloß nicht, auf wen er zurückzuführen ist: ob auf den Nebenklageanwalt in dem aktuellen Seidling-Verfahren, der auch die Beklagte Claudia D. vertritt, oder auf den Reporter, der ersichtlich Probleme hat, auch nur die Beziehung stimmig nachzuzeichnen, die den Hintergrund der Vorwürfe bildet:
Nach dieser Darstellung kann wohl niemand das Auf und Ab in dieser Beziehung auch nur einigermaßen chronologisch nachvollziehen; hier der erste Artikel zum Verfahren, aus dem sich ergibt, daß er drei der Kinder lediglich für ein paar Stunden mitgenommen hat:
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/hat-ex-soldat-freundin-mit-dem-tod-gedroht-1.647436
In dem Frankfurter Zivilverfahren geht es um die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen des Klägers Jörg Kachelmann - da wird nicht sein Verfahren neu aufgerollt. Entweder kann er seine Anspruchsgrundlage und die Höhe des geltend gemachten Schadens beweisen oder eben nicht.
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/opfer-bis-zur-bewusstlosigkeit-gewurgt-1.654187Die angehende Lehrerin hatte den 35-Jährigen während ihrer Studienzeit in Heidelberg kennengelernt. Zu Anfang sei er "sehr nett" gewesen. 2004 war sie erstmals schwanger geworden. Ihr Freund sei aus den USA zurückgekommen: "Es war alles wunderbar." Plötzlich sei es zu ersten Eifersuchtsszenen gekommen. Er habe ihr nicht gesagt, dass er noch verheiratet sei und einen Sohn in den USA habe. Die junge Frau "wollte ihm aus dem Weg gehen", trotzdem sei es erneut zu einer Annäherung gekommen. Er habe sich nie um das Kind gekümmert, sondern nur Playstation gespielt und nie finanzielle Unterstützung geleistet.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt hätten sie nicht mehr zusammengewohnt. Eines Tages sei er das erste Mal mit einem Messer in ihrer neuen Wohnung in Plankstadt aufgetaucht. Ein anderes Mal habe er nackt im Treppenhaus randaliert. 2007 war die 29-Jährige ein zweites Mal schwanger geworden, ein Jahr später kam der dritte Sohn. Im Frühjahr 2010 war sie schließlich zum vierten Mal schwanger. Der jüngste Sohn wurde in den USA geboren, wo sie mehrere Wochen bei der Familie des Angeklagten gewohnt hatte.
In der neuen Wohnung in Schwetzingen soll es dann zum ersten Mal zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. [...] Als er sie das erste Mal missbraucht habe, habe sie "nur denken können, hoffentlich bekommen die Kinder nichts mit". Am nächsten Tag hatte die Frau versucht, ihm zu entkommen, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Der 35-Jährige habe das bemerkt und drei der vier Kinder gegen ihren Willen mitgenommen.
Ich habe es nicht geschafft, mich ihm zu entziehen", sagt die Frau. Erst im Frühjahr 2012 habe sie mit der Flucht ins Frauenhaus den Absprung geschafft. Die erste Vergewaltigung habe sie nicht angezeigt, "weil gerade der Kachelmann-Prozess vorbei war, da wäre Aussage gegen Aussage gestanden". [Juni 2011] Als der Angeklagte sie zum zweiten Mal missbraucht habe, habe sie nur gehofft, "dass ich den Tag überlebe".
[...]
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 20.07.2012
Nach dieser Darstellung kann wohl niemand das Auf und Ab in dieser Beziehung auch nur einigermaßen chronologisch nachvollziehen; hier der erste Artikel zum Verfahren, aus dem sich ergibt, daß er drei der Kinder lediglich für ein paar Stunden mitgenommen hat:
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/hat-ex-soldat-freundin-mit-dem-tod-gedroht-1.647436
In dem Frankfurter Zivilverfahren geht es um die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen des Klägers Jörg Kachelmann - da wird nicht sein Verfahren neu aufgerollt. Entweder kann er seine Anspruchsgrundlage und die Höhe des geltend gemachten Schadens beweisen oder eben nicht.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Danke, Dale, für diesen Fund...
Ein Rechtsanwalt, der einen BUNTE-Bericht von Tanja May auf seine Homepage stellt - das ist wirklich bemerkenswert.
Und in der Einleitung, die von ihm selber stammt, befindet sich gleich ein wundersamer Fehler:
Da konnte RA Birkenstock wohl hellsehen, wenn er schon vor dem Verfahren Gutachter beauftragte...
Und in der Einleitung, die von ihm selber stammt, befindet sich gleich ein wundersamer Fehler:
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.htmlJörg Kachelmann verlangt Schadensersatz
Der von dem Landgericht Mannheim vor einem Jahr von dem Tatvorwurf der Vergewaltigung in besonders schwerem Fall freigesprochene Jörg Kachelmann macht in einer Klage gegen die Mandantin von den Rechtsanwälten Zipper & Collegen bei dem Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatz geltend. Er verlangt von unserer Mandantin die Kosten für Gutachter ersetzt, die sein Rechtsanwalt für ihn beauftragt hat noch vor dem Verfahren.
Da konnte RA Birkenstock wohl hellsehen, wenn er schon vor dem Verfahren Gutachter beauftragte...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Oh, la belle de jour-naille. Mal wieder ..
18.07.2012 OLG Köln attestiert Alice Schwarzer mangelnde Ernsthaftigkeit.
Das Oberlandesgericht Köln hat Alice Schwarzer in drei Parallel-Urteilen vom 03.07.2012 (15 U 200/11, 15 U 201/11 und 15 U 202/11) mangelnde Ernsthaftigkeit attestiert. Die Kölner Frauenrechtlerin hatte in der Bildzeitung und der Sendung „Menschen bei Maischberger“ behauptet, der Moderator Jörg Kachelmann habe 5 bzw. 6 Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.
Das Landgericht hatte ihr sowie der Bildzeitung und Bild.de eine Wiederholung der Äußerungen auf Antrag von HÖCKER bereits mit Urteilen vom 19.10.2011 verboten (Az.: 28 O 125/11, 28 O 124/11 und 28 O 129/11). Frau Schwarzer sowie die Springer-Medien legten gegen die Urteile Berufung ein. Alice Schwarzer hielt dabei an ihrer Auffassung fest, sie habe ihre Aussage im Rahmen einer freiwilligen Richtigstellung gerade gerückt, so dass keine Notwendigkeit mehr bestehe, sie zu einer Unterlassung zu verurteilen.
Das Oberlandesgericht konnte in Schwarzers "Richtigstellung" jedoch keine ernsthafte Distanzierung von ihren zuvor verbreiteten Falschbehauptungen erblicken. Es folgte damit unserer Auffassung, dass Schwarzers Ausführungen einen untauglichen Versuch darstellten, in süffisanter, der Sache völlig unangemessener Art und Weise nachzutreten.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
Vielleicht meinte ja deiner der Herausgeber zu Werkes zur Litigations-PR es ironisch, dass Frau AS damit zu ihren Ursprüngen zurückkehre. Sie lernt halt (immer) noch. Un nie aus. Dreht sich im Kreis.
Übrigens: Natürlich muss der Kachelmann-Prozess neu aufgerollt werden; damit endlich das mutmaßlich-wahre Opfer gefunden werden kann: mutmaßlich Alice Schwarzer!
http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/kachelmann-ganz-neu-1.654195
Zipper zitiert nicht Tanja May!
dale Gestern um 16:57
Diesen, von Dir genannten "Quatsch" hat der Anwalt der Nebenklägerin Hr. M. Zipper in die Welt gesetzt.
https://libertalia.forumieren.com/t21p240-kachelmann-und-kein-ende#3461
Große Klasse, Dale! Jetzt ist mir ein Licht aufgegangen!
Auf der Kanzlei-Homepage von RA Manfred Zipper wird so zitiert [Hervorhebung von mir]:
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.htmlDie Bunte berichtet in der Ausgabe vom 21.06.2012 wie folgt:
[…]
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“
Für sein elf Seiten umfassendes Gutachten verlangt Prof. Rothschild 4908,75 Euro; dazu kommen 2346,50 Euro Spesen. Sein „vereinbarter“ Stundensatz, so steht es auf der Rechung, beträgt 250 Euro.
Die Vergütung von Gerichts-Sachverständigen ist in dem Büchlein „Gebührentabellen für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Sachverständige“ einheitlich geregelt. Darin steht, dass ein Gutachter pro 60 Minuten Arbeit 85 Euro verlangen darf. Auch der zuständige Berufsverband gibt diese Empfehlung aus, damit ein Gutachter gar nicht erst in den Verdacht kommt , er würde nicht neutral arbeiten. Tanja May
Geschrieben von Manfred_Zipper am Sonntag, 24. Juni 2012
Genau das steht NICHT in dem angeblich zitierten veröffentlichten BUNTE-Artikel von Tanja May, 26/12, S. 93: Die letzten Sätze nach »250 Euro« lauten dort:
Deutlich mehr als die für gerichtlich bestellte Gutachter in den Gebührentabellen vorgesehenen 85 Euro pro 60 Minuten Arbeit. Auch der zuständige Berufsverband empfiehlt, nicht mehr zu verlangen.
Und auch die Wiederaufnahme des Strafverfahrens fehlt dort – diese abenteuerliche Version stand nur in der Schwetzinger Zeitung: dazu hatte ich ja, weil mir die Abweichung aufgefallen war, schon etwas etwas gepostet:
RA Zipper und die Medien
Lobelie am Fr 22 Jun 2012, 15:11
https://libertalia.forumieren.com/t21p120-kachelmann-und-kein-ende#1641Da wollte die Schwetzinger Zeitung einmal kreativ sein, als sie den Artikel in der BUNTE abschrieb, und dann kommt sowas bei heraus [Hervorhebung von mir]:http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/jorg-k-versus-claudia-d-1.620459Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. "Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war mit ausschlaggebend dafür, dass er aus der Untersuchungshaft freikam." Laut Zipper ist Claudia D. noch immer in psychologischer Behandlung: "Für sie wäre es eine Horrorvorstellung, Kachelmann nochmals vor Gericht gegenüberstehen zu müssen." jüg
© Schwetzinger Zeitung, Freitag, 22.06.2012
In BUNTE lautet diese Passage:Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns zu einem anderen Ergebnis führt als das Strafverfahren.
Das ist nun ein ziemlicher Unterschied, den ein Fachanwalt für Strafrecht kennen sollte.
Und sieht man sich die Voraussetzungen an, unter denen eine Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten möglich ist, dann grenzt die Behauptung der Schwetzinger Zeitung an üble Nachrede zum Nachteil von Professor Rothschild [Hervorhebungen von mir]:
§ 362 StPO
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Immerhin, Herr Zipper hat die Bedeutung der rechtsmedizinischen Gutachten verstanden: sie widerlegen das Kernstück des Vorwurfs seiner Mandantin. Und zwar alle vier, nicht nur das von Rothschild, der nur am deutlichsten wurde.
Gestern war Herr Zipper auch im ZDF zu sehen (Bericht ab 3:50). Da muß er noch ein wenig üben, was Medienkompetenz angeht. Interessant war, was er sagte: er bestreitet den Vorwurf der Freiheitsberaubung durch seine Mandantin nämlich nicht damit, daß sie doch nur die reine Wahrheit gesagt habe. Er bestreitet, daß sie keine Freiheitsberaubung gewollt, sondern nur ihr Recht verfolgt habe:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag/video/1668832/hallo-deutschland:-21-Juni-2012
Nun, das ist allerdings leicht zu widerlegen: schon bei der ersten Vernehmung am 9.2. drang sie auf eine Festnahme vor Abflug nach Kanada, im Tagebuch fieberte sie mit, daß man ihn bloß nicht beim Haftprüfungstermin herauslasse, er solle im Knast schmoren, und nach der Vernehmung vom 20.4., als sie ihre Lügen gestehen mußte, galt ihre erste Sorge der Frage, ob man Kachelmann jetzt aus der Haft entlassen werde. Da konnten die Staatsanwälte sie aber beruhigen…
Und jetzt wird es wirklich interessant: Zipper hat ganz offensichtlich die unredigierte Erstfassung des BUNTE-Artikels vom 21.6.2012 erhalten und diese sowohl an die Schwetzinger Zeitung weitergeleitet als auch auf seiner Homepage eingestellt.
Dabei hat er offenbar übersehen, daß bei BURDA vor Veröffentlichung noch einmal Juristen Korrektur gelesen und den Passus mit der Wiederaufnahme und den angeblichen Empfehlungen des Berufsverbandes herausgenommen bzw. korrigiert haben – denn er unterstellt dem ausgewiesenen Fachmann Prof. Dr. Rothschild, er habe sich kaufen lassen und ein falsches Gutachten erstellt.
Da wird Herr Zipper vermutlich Ärger mit Tanja May kriegen – oder auch mit Prof. Rothschild...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Lobelie
Ja, so ist es inzwischen immer....man tut so als ob es ein Fehler war - dabei IST es Absicht, den "Koll. "Rothschild zu diskreditieren........und so wird doch heute hauptsächlich gearbeitet - denn wer "Intrige" schreit wird ganz schnell mal als VT-Theoretiker in die übliche Ecke gestellt!
Was soll auch der Quatsch mit dem "Honorar" und den Empfehlungen? Ich sehe das so, dass ist für den "Neidfaktor" ganz wichtig in dieser Gesellschaft....und soll ganz sicher den "gekauften Prof" darstellen....
Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Was soll auch der Quatsch mit dem "Honorar" und den Empfehlungen? Ich sehe das so, dass ist für den "Neidfaktor" ganz wichtig in dieser Gesellschaft....und soll ganz sicher den "gekauften Prof" darstellen....
Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
FalschSteffi schrieb:Rechtsanwälte können doch auch nehmen, was sie wollen, oder?
Ebenfalls falsch, in jedem Fall, soweit es den Erstattungsanspruch in einem Zivilverfahren gegen den "Schädiger" betrifft.Steffi schrieb:Ich bin immer davon ausgegangen, dass es die Möglichkeit für JEDEN Menschen gibt, NEIN zu sagen wenn man sich etwas oder einen ganz bestimmten "Fachmann" nicht leisten kann.......auch wenn es auch die andere Seite gibt - dass jemand ein Honorar verlangt, dass eventuell überhöht ist, aber das muß doch jeder selber prüfen..........aber die Entscheidung muß letztendlich der "Auftraggeber" treffen. Auch DAS ist 'Freiheit' - oder sehe ich das falsch?
Gast- Gast
stscherer
Ich hoffe, Sie haben meinen Beitrag NICHT auf sich bezogen - das war er auch nicht!
o.k., es ist also eine falsche Sicht meinerseits. Könnten Sie es nicht mal etwas erklären, möglichst so, dass es ALLE verstehen?
Meinen Sie damit, dass ALLE Rechtsanwälte den gleichen "Stundensatz" nehmen oder gibt es da qualitative Unterschiede? ( Gilt übrigens auch für Ärzte,Gutachter...)
Ein Jurist z.B. , frisch von der Uni, gerade ein halbes Jahr im Berufsleben kann doch eigentlich nicht so gut sein wie ein "alter Hase".....?
Meine Ansicht ist da schon, wer qualitativ bessere Arbeit leistet, sollte auch den entsprechenden "Wert" haben......
o.k., es ist also eine falsche Sicht meinerseits. Könnten Sie es nicht mal etwas erklären, möglichst so, dass es ALLE verstehen?
Meinen Sie damit, dass ALLE Rechtsanwälte den gleichen "Stundensatz" nehmen oder gibt es da qualitative Unterschiede? ( Gilt übrigens auch für Ärzte,Gutachter...)
Ein Jurist z.B. , frisch von der Uni, gerade ein halbes Jahr im Berufsleben kann doch eigentlich nicht so gut sein wie ein "alter Hase".....?
Meine Ansicht ist da schon, wer qualitativ bessere Arbeit leistet, sollte auch den entsprechenden "Wert" haben......
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Gast- Gast
stscherer
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3499
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Welchen Beitrag bzw. welchen Ihrer Anwürfe meinen Sie gerade?
Den Beitrag, auf den Sie geantwortet haben
Danke für diesen Link aber für die Diskussion hier ist er nicht so hilfreich.Ihr Wissen über Anwaltsvergütung und Erstattungsfähigkeit können Sie erweitern
Ich werde da wohl doch Lobelie und Oldie fragen müssen und meine Bitte war dahingehend formuliert, dass jeder die Antwort verstehen kann - trockenes Juristendeutsch ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Entschuldigung......
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Zuletzt von stscherer am Sa 21 Jul 2012, 11:48 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : War es nicht wert)
Gast- Gast
Re: Kachelmann und kein Ende....
stscherer schrieb:
Sie sollten den Link einfach lesen.
Aber für Sie die Zusammenfassung:
Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem RVG.*
Anwaltsgebühren können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgehandelt werden.
Erstattungsfähig durch die Gegenseite im Rahmen einer Erstattungspflicht sind nur die erforderlichen Gebühren nach dem RVG.
Schaffen Sie jetzt den Rückschluss auf die Sachverständigengebühren selbst?
*Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu der Zeit, als Sie noch in Ihren besten Jahren waren, hiess das nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
@stscherer,
aber ist es nicht so, daß das Vergütungsrecht ein ziemlich kompliziertes Metier ist?
Z.B., wenn man als Laie so was lesen müsste, wie: "Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht", würde man - als Laie - nix verstehen, oder?
Es gibt auch viele Konflikte in diesem Bereich:
OLG-Vorwürfe an Anwälte
Ein Berufsstand unter Generalverdacht
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/olg-vorwuerfe-an-anwaelte-ein-berufsstand-unter-generalverdacht/
Die Meisten in diesem Forum sind Laien des Rechts - ich auch - und für eine Übersetzung aus Juristen- ins Normaldeutsch ewig dankbar.
Dabei ist es kompliziert Rückschlüsse von RVG auf Sachverständigengebühren - das wäre dann JVEG, oder -zu ziehen.
Hier z.B. eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. Februar 2012 (ich weiß aber nicht, wie bindend dies ist):
3. Für die Höhe des erstattungsfähigen Stundensatzes des privaten Sachverständigen ist entsprechend der Grundsatzentscheidung des BGH vom 25. Januar 2007 – VII ZB 74/06 – (NJW 2007, 1532) das JVEG nicht direkt anwendbar. Die Stundensätze des JVEG sind jedoch als Richtlinie anzusehen, auf deren Grundlage der privatrechtlich vereinbarte Stundensatz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen ist. Weicht der Stundensatz um 20% oder mehr vom Stundensatz der entsprechenden Honorargruppe des JVEG ab, bedarf es für die Plausibilitätsprüfung besonderer Darlegungen durch den Anspruchsteller.
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/1097.htm
Daher, man kann die Ungeduld des Profi mit dem Laien verstehen, aber auch wir - die Laien - sind nur Menschen (irgendwie)... Und jede Erklärung eines Sachverhalts seitens eines Profis dem Laien gegenüber führt doch zu der Liquidierung des Analphabetismus, so habe ich es in meinen besten Jahren gelernt - das war aber im gefühlten XIX Jahrhunder.
LG, QV
Lieber QV,...
... Sie haben mit Ihren Anmerkungen vollkommen recht, nur der Link der BRAK beantwortet die hier gestellten Fragen doch wirklich vollständig und auch für Laien verständlich.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Und auch der Rückschluss auf die Sachverständigengebühren ist eigentlich sehr einfach: der Sachverständige, der als Privatgutachter für einen Auftraggeber tätig wird, der kann das Honorar weitgehend frei aushandeln, sein Auftraggeber erhält das Honorar aber nur dann von einem Gegner ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war und wenn das Honorar angemessen - was dann im Zweifel an den Gebührenordnungen gemessen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen, inzwischen ein wenig kürzer antworte. Sie sind damit natürlich nicht gemeint.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Gast- Gast
stscherer
Mal davon abgesehen, dass ich schon die Ansicht vertreten habe, dass man auch als "Gutachter" frei aushandeln kann, haben SIE mitnichten die Frage beantwortet, sie offensichtlich im Zusammenhang mit Lobelies Beitrag nicht mal verstanden.
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Sie sprechen über SICH selbst?Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen,
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Gast- Gast
@ Steffi
Du hast natürlich recht: sowohl Gutachter als auch Rechtsanwälte können ihr Honorar frei aushandeln und sind an die Gebührenordnungen nicht gebunden.
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html
Auch das RVG setzt so gut wie keine Grenzen:
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html
Bei Strafverteidigung, die über Feld-Wald- und Wiesenfälle hinausgehen, war die freie Honorarvereinbarung schon immer der Regelfall - und je besser oder auch nur prominenter der Anwalt, desto mehr konnte der verlangen.
Dasselbe gilt natürlich auch für Gutachter, weshalb der Ansatz von Zipper, aus der privatrechtlich üblichen Honorarvereinbarung von Prof. Rothschild irgendetwas Anrüchiges herauslesen zu können, rein polemischen Charakter hat.
Eine andere Frage ist die, ob diese Kosten der Rechtsverteidigung von der Staatskasse und/oder dem Verursacher in voller Höhe zu erstatten sind oder ob nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt werden.
QuoVadis hat ja das Empörung auslösende Urteil des Berliner Kammergerichts zititert (da ging es um die Frau, die aufgrund eines LKA-Schlechtgutachtens wegen Mordes durch Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, zuvor aber einen teuren privaten Gutachter engagiert hatte - der BGH hob die Berliner Entscheidung auf, weil die Richter sich mit dem Privatgutachten nicht eingehend genug auseinandergesetzt hatten. Dann kam ein BKA-Gutachter zum Zuge, der das LKA-Gutachten ebenfalls zerlegte, und so wurde die Frau freigesprochen).
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3504
Auf einem großen Teil ihrer Kosten blieb die Freigesprochene aber sitzen; der Sachverständige hatte seine Rechnungen und den Stundenaufwand auch nicht gerade überzeugend begründet...
Du glaubst also, daß RA Zipper die nicht gedruckte Version des BUNTE-Artikels nicht aus Versehen, sondern bewußt eingestellt und der Schwetzinger Zeitung zugeleitet hat?
Das glaube ich nicht - er bringt damit ja ein Falschzitat, und das bei der beschränkten Reichweite einer Kanzlei-Website. Das wird ihm eher peinlich sein, wenn ihn jemand darauf aufmerksam macht. Im Ländle ist man sparsam - er wird die 3,20 € für den Erwerb der BUNTE gespart haben und die Druckversion vielleicht gar nicht kennen
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/#page_body_main_content_bu_0In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Beispielsweise ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht erlaubt. Eine Vergütungsvereinbarung in Textform muss abgeschlossen werden und darf nicht in der Anwaltsvollmacht enthalten sein. Zu beachten ist auch der Hinweis in der Vergütungsvereinbarung, dass im Falle des Unterliegens die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
§ 49b BRAO Vergütung
(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
(2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinbarungen, durch die der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind unzulässig. Ein Erfolgshonorar im Sinne des Satzes 1 liegt nicht vor, wenn lediglich vereinbart wird, dass sich die gesetzlichen Gebühren ohne weitere Bedingungen erhöhen.
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html
Auch das RVG setzt so gut wie keine Grenzen:
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html
Bei Strafverteidigung, die über Feld-Wald- und Wiesenfälle hinausgehen, war die freie Honorarvereinbarung schon immer der Regelfall - und je besser oder auch nur prominenter der Anwalt, desto mehr konnte der verlangen.
Dasselbe gilt natürlich auch für Gutachter, weshalb der Ansatz von Zipper, aus der privatrechtlich üblichen Honorarvereinbarung von Prof. Rothschild irgendetwas Anrüchiges herauslesen zu können, rein polemischen Charakter hat.
Eine andere Frage ist die, ob diese Kosten der Rechtsverteidigung von der Staatskasse und/oder dem Verursacher in voller Höhe zu erstatten sind oder ob nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt werden.
QuoVadis hat ja das Empörung auslösende Urteil des Berliner Kammergerichts zititert (da ging es um die Frau, die aufgrund eines LKA-Schlechtgutachtens wegen Mordes durch Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, zuvor aber einen teuren privaten Gutachter engagiert hatte - der BGH hob die Berliner Entscheidung auf, weil die Richter sich mit dem Privatgutachten nicht eingehend genug auseinandergesetzt hatten. Dann kam ein BKA-Gutachter zum Zuge, der das LKA-Gutachten ebenfalls zerlegte, und so wurde die Frau freigesprochen).
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3504
Auf einem großen Teil ihrer Kosten blieb die Freigesprochene aber sitzen; der Sachverständige hatte seine Rechnungen und den Stundenaufwand auch nicht gerade überzeugend begründet...
Du glaubst also, daß RA Zipper die nicht gedruckte Version des BUNTE-Artikels nicht aus Versehen, sondern bewußt eingestellt und der Schwetzinger Zeitung zugeleitet hat?
Das glaube ich nicht - er bringt damit ja ein Falschzitat, und das bei der beschränkten Reichweite einer Kanzlei-Website. Das wird ihm eher peinlich sein, wenn ihn jemand darauf aufmerksam macht. Im Ländle ist man sparsam - er wird die 3,20 € für den Erwerb der BUNTE gespart haben und die Druckversion vielleicht gar nicht kennen
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Re: Kachelmann und kein Ende....
Steffi schrieb:Mal davon abgesehen, dass ich schon die Ansicht vertreten habe, dass man auch als "Gutachter" frei aushandeln kann, haben SIE mitnichten die Frage beantwortet, sie offensichtlich im Zusammenhang mit Lobelies Beitrag nicht mal verstanden.Sie sprechen über SICH selbst?Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zusätzen helfen; bitte haben Sie Verständnis, wenn ich bei bestimmten Gutmenschen, die meinen, über jeden abwertend urteilen müssen,
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt abwertend "beurteilt", IHRE Aktionen aber sehr wohl zur Kenntnis erhalten.
Wenn Sie hier in diesem Forum völlig zusammenhanglos "raushauen", "nur mal zur Info: mit älteren Frauen treffe ich mich nicht", sollten Sie sich doch nicht wundern wenn Sie eine passende Antwort bekommen......und dafür, dass SIE persönlich Probleme mit den "besten Jahren eines Menschen" haben, können Sie doch wohl nicht mich verantwortlich machen.....
Das ist nämlich aus verschiedener Sicht eine ganz spannendes Thema und hat nicht nur etwas mit persönlich "gefühlten" verletzten Eitelkeiten zu tun außer SIE machen es dazu !
Ich habe sowohl die Frage verstanden als sie auch beantwortet - nur Sie haben weder meine Antwort noch den Link der BRAK (für Verbraucher) nachvollzogen.
Sie urteilen ständig über andere Menschen (mich eingeschlossen), die sie nicht ein einziges Mal persönlich kennengelernt haben - und sind der Meinung, Sie seien diejenige, die jeden aus der Ferne analysieren kann - Ali 2.0 reloaded.
Apropos Ali: zu der soll ich ja nach Aussage Ihrer kongenialen fünfjährigen Partnerin eine Beziehung wünschen; genau in diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass ich nicht auf ältere Frauen stehe. Fragen Sie doch bei Ali nach - bzgl. des Alters natürlich. Und versuchen Sie nicht ständig, die Eintragungen Anderer in einen Ihnen genehmen (und regelmässig falschen) Zusammenhang zu stellen - oder den tatsächlichen Zusammenhang zu zerstören.
Ich bin übrigens immer noch äusserst belustigt ob der Tatsache, dass im Jahre 2012 wirklich noch jemand die Ansicht vertritt, eine Frau habe mit 35 und ein Mann mit 45 seine besten Jahre hinter sich... oder werden Sie das jetzt wieder als ironische und von mir missverstandene Äusserung darstellen? Verwunderlich wäre dies nicht - würde dies doch durchaus in Ihre übliche, aber auch in die derzeitige Diskussionskultur in diesem Forum passen, schliesslich haben wie hier sogar jemanden, der einem schwarzen Superstar seine Locken vorhält... dem Nichts mit Grammys, Oscar und Golden Globe.
Ach, Eines noch: da ich ja "gebeten" wurde, doch in meinem Blog und/oder bei FB zu schreiben, tue ich dies von Zeit zu Zeit. An beiden Stellen finden Sie eine Kommentarfunktion; nutzen Sie diese nicht, gibt es auch keinen konkreten Bezug zu diesem Forum.
Dabei ist - nur zu Ihrer geflissentlichen Kenntnisnahme - FB eine soziales Netzwerk und deswegen nicht per se böse. Böse wird es dann, wenn man es nicht ehrlich nutzt, sondern unter irgendwelchen Fakes und zu anderem als Äusserungen im sozialen Raum. Und das soll ja nicht nur bei "Unrecht" der Fall sein, wie man hier seit Tagen nachlesen kann.
Schön, dass Frau Gutmensch Ihnen inzwischen meinen Link erklärt hat. Interessant ist dabei in diesem Zusammenhang allerdings die Formulierung einer Strafrechtlerin, dass Rechtsanwälte nicht an Gebührenordnungen gebunden sind, denn es gebe so gut wie keine bzw. nur lockere Grenzen... cool! Dann gibt es demnächst ja auch ein bisschen schwanger und ein bisschen tot.
Gast- Gast
ja ja....wegen fehlender Zeit, ganz kurz
Böse wird es wenn die Nutzer, wie z.B. ein stscherer, Inhalte aus DIESEM Forum auf SEINER FB-Seite verfälscht wiedergibt, also UNEHRLICH agiert um User, die eben NICHT im FB aktiv sind zu diskreditieren!
stscherer:Dabei ist - nur zu Ihrer geflissentlichen Kenntnisnahme - FB eine soziales Netzwerk und deswegen nicht per se böse. Böse wird es dann, wenn man es nicht ehrlich nutzt,
Den Rest beantworte ich Ihnen später ausführlich, bitte fühlen Sie sich nicht gleich wieder beleidigt, wenn man Sie eindeutig widerlegt! Das haben Sie sich selber zuzuschreiben!
Ich werde mich erstmal bei MEINEM RA erkundigen ob ich hier FB-Inhalte, die gaaaaanz öffentlich sind, einstellen darf.....
Gast- Gast
Frau Lobelie Gutmensch,
die gar nicht weiß, wie sie an diesen ehrenvollen Nachnamen geraten ist und ob sie ihn überhaupt verdient , hat da eine Nachfrage:
stscherer:
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3522
Nö. Sie geben meinen Beitrag lediglich unzutreffend wieder. Ich sagte zu Steffi:
Zum besseren Verständnis hebe ich die entscheidenden Worte hervor:
Irgendwelche gesetzlichen Obergrenzen hinsichtlich der alternativen freien Vereinbarungen habe ich nicht gefunden. § 3a RGV ist da doch ausgesprochen schwammig, und wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, also die Vorstandskollegen der Anwaltskammer die Angemessenheit des Honorars bewerten sollen, ist da reichlich Luft nach oben.
stscherer:
Schön, dass Frau Gutmensch Ihnen inzwischen meinen Link erklärt hat. Interessant ist dabei in diesem Zusammenhang allerdings die Formulierung einer Strafrechtlerin, dass Rechtsanwälte nicht an Gebührenordnungen gebunden sind, denn es gebe so gut wie keine bzw. nur lockere Grenzen... cool! Dann gibt es demnächst ja auch ein bisschen schwanger und ein bisschen tot.
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3522
Nö. Sie geben meinen Beitrag lediglich unzutreffend wieder. Ich sagte zu Steffi:
https://libertalia.forumieren.com/t21p260-kachelmann-und-kein-ende#3520Du hast natürlich recht: sowohl Gutachter als auch Rechtsanwälte können ihr Honorar frei aushandeln und sind an die Gebührenordnungen nicht gebunden.
[…]
Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei sehr locker und enthalten keine Obergrenzen - man sorgt sich eher, daß Anwälte Dumpingpreise nehmen könnten:
Zum besseren Verständnis hebe ich die entscheidenden Worte hervor:
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/#page_body_main_content_bu_0In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Irgendwelche gesetzlichen Obergrenzen hinsichtlich der alternativen freien Vereinbarungen habe ich nicht gefunden. § 3a RGV ist da doch ausgesprochen schwammig, und wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, also die Vorstandskollegen der Anwaltskammer die Angemessenheit des Honorars bewerten sollen, ist da reichlich Luft nach oben.
http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html§ 3a
Vergütungsvereinbarung
[...]
(2) Ist eine vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 festgesetzt hat. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Ooooh, Aua temaaaacht?!? - Honi soit qui mal y pense ....
Paßt eigentlich auch irgendwie in den Gehacktes-Strang ;-). Andere haben andere Troll-Probleme ;-). Haben Ali, SUI, Maxikatze, GasGerd ... unter falschen Pseuudonymen BUNTEonline zugemüllt???
http://meedia.de/internet/buntede-schaltet-web-kommentare-ab/2012/07/24.html
http://meedia.de/internet/buntede-schaltet-web-kommentare-ab/2012/07/24.html
Einerseits, andererseits!
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/mv/caffier-versetzt-landespolizisten-1.461728
http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/artikel/sex-vorwuerfe-im-innenministerium.html
http://www.ndz.de/portal/lokales/springe_Freispruch-im-Eldagser-Vergewaltigungsprozess-_arid,445056.html
http://www.svz.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/artikel/sex-vorwuerfe-im-innenministerium.html
http://www.ndz.de/portal/lokales/springe_Freispruch-im-Eldagser-Vergewaltigungsprozess-_arid,445056.html
Noch eine Prozessbegleitung! NK-Begleitung!
What next? Die psychosoziale Begleitung der NK-Vertretung und der psychosoziale Begleiter des (mmtraumatisierten?)NK-Traumatologen?
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Sorry!
Musste eben wieder mal schnell gehen. Inzwischen sind dort all Tagungsstätten/-städte mit den LINKS(PDF und PPP-Datein) unterlegt. (interessant wer wann und wo den Opferbegriff nicht gebacken bekommt, auch Glaubwürdigkeit- und -haftigkeit der Aussage ist so ein Begriffs-Minenfeld...)
Bielefeld hat inzwischen nicht nur die ursprüngliche Einleitung von BARTON zum Anlaß der Tagung online gestellt, sondern den gesamten Tagungsband (42 geshrinkte Seiten !) für UMME/LAU online gestellt (man vergleiche mit dem LITI-Band ;-))))
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Morgen schreibe ich noch was unter "Der barmherzge Strafverteidiger" und dem Klops, den man sich bei der DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG (im Zusammenhang mit dem JK-Prozess) meinte erlauben zu dürfen. Rückert tarumatisiert deutsche Richter?!?!? ;-).
Bald kommt auch noch was zur Staatsanwälte traumatisierendenden Friedrichsen (SPIEGEL). Habe im Moment nicht viel Zeit.
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Bielefeld hat inzwischen nicht nur die ursprüngliche Einleitung von BARTON zum Anlaß der Tagung online gestellt, sondern den gesamten Tagungsband (42 geshrinkte Seiten !) für UMME/LAU online gestellt (man vergleiche mit dem LITI-Band ;-))))
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Morgen schreibe ich noch was unter "Der barmherzge Strafverteidiger" und dem Klops, den man sich bei der DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG (im Zusammenhang mit dem JK-Prozess) meinte erlauben zu dürfen. Rückert tarumatisiert deutsche Richter?!?!? ;-).
Bald kommt auch noch was zur Staatsanwälte traumatisierendenden Friedrichsen (SPIEGEL). Habe im Moment nicht viel Zeit.
http://www.jurablogs.com/de/go/psychosoziale-prozessbegleitung-opfer-sexual-gewalttaten
Zum unwissenschaftlichen Vorwort der Alice Schwarzer des neuen kostenpflichtigen Litigationsbuchs
vielleicht dann doch nochmal diese Links.
Von wegen 'guter Hoffnung' auf Umdenken. (Wovon sollte dnen Hoecker leben? ... , wenn es nicht (keine mehr) Uneinsichtige wie AS und die Göttinger Staatsanwältin gäbe;-)))
http://blog.beck.de/2010/06/06/kachelmann-voreilige-anklageerhebung
http://blog.beck.de/2010/10/06/von-no-angels-bis-kachelmann-wie-soll-eine-rechtmaessige-und-sinnvolle-oeffentlichkeitsarbeit-der-staatsanwal#comment-40833
auch Kommentar #15
http://blog.beck.de/2010/05/06/oeffentlichkeitsarbeit-der-ermittlungsbehoerden-vg-wiesbaden-untersagt-aeusserungen-der-staatsanwaltschaft-mu
http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/der-kommentar/brunner-kachelmann-loveparade-der-oeffentliche-vorprozess-was-bleibt-dabei-auf-der-strecke
Von wegen 'guter Hoffnung' auf Umdenken. (Wovon sollte dnen Hoecker leben? ... , wenn es nicht (keine mehr) Uneinsichtige wie AS und die Göttinger Staatsanwältin gäbe;-)))
http://blog.beck.de/2010/06/06/kachelmann-voreilige-anklageerhebung
http://blog.beck.de/2010/10/06/von-no-angels-bis-kachelmann-wie-soll-eine-rechtmaessige-und-sinnvolle-oeffentlichkeitsarbeit-der-staatsanwal#comment-40833
auch Kommentar #15
http://blog.beck.de/2010/05/06/oeffentlichkeitsarbeit-der-ermittlungsbehoerden-vg-wiesbaden-untersagt-aeusserungen-der-staatsanwaltschaft-mu
http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/der-kommentar/brunner-kachelmann-loveparade-der-oeffentliche-vorprozess-was-bleibt-dabei-auf-der-strecke
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