Kachelmann und kein Ende....
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Kachelmann und kein Ende....
das Eingangsposting lautete :
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 2)
Den dritten Teil mit den Postings ab 1995 (ab 04.12.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 3)
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei!
Vor dem LG Köln lies sie ihren Rechtsanwalt am 5. April 2012 Folgendes vortragen:
Nun, das Landgericht Köln traute diesem Sinneswandel wohl nicht so ganz und bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der es Alice Schwarzer und der EMMA verboten wurde,Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört.
(LG Köln, Az. 28 O 96/12) - http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller (Jörg Kachelmann) habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen
Das gibt sicherlich Stoff zu neuen Diskussionen...
Ergänzung:
Und nun gibt es ja auch noch das Buch zum Fall, die einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und hier natürlich die Diskussionen zu den einstweiligen Verfügungen zum Buch zum Fall und zum Buch zum Fall....
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 978 (15.06.2012 bis 17.10.2012) findet der geneigte Leser
HIER (Teil 1)
Den zweiten Teil mit den Postings 979 bis 1994 (17.10.2012 bis 04.12.2012) findet der geneigte Leser
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Zuletzt von stscherer am Fr 15 Jun 2012, 16:13 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
BaWü: Mappus und die Festplatte ..
Die können doch ALLES, da in BaWü - außer Hochdeutsch.
Gab's da nicht auch 'nen Spezie, der Festplatten restaurieren konnte ? ;-))))
Ich hab da so was in Erinnerung....
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:en-bw-deal-mappus-schredderaktion-wahrscheinlich-rechtswidrig/70081116.html
Gab's da nicht auch 'nen Spezie, der Festplatten restaurieren konnte ? ;-))))
Ich hab da so was in Erinnerung....
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:en-bw-deal-mappus-schredderaktion-wahrscheinlich-rechtswidrig/70081116.html
Zum Zivilverfahren JK ./. Claudia D.
gibt es ja so einige Meinungsäußerungen, und das Internet ist geduldig. Manche Seitenbetreiber, denen es nicht auf Qualitätspostings, sondern auf Tendenzpostings ankommt, lassen auch inhaltlich falsche und orthographisch entgleiste Kommentare wie die vom stschererFan F. G. B. zu (dem nicht nur um 4:49 Uhr, was ja verständlich wäre, alles durcheinandergeht) [Hervorhebungen von mir, und sorry, der Herr hat das wirklich so geschrieben!]:
Was hatte ich auf meinem Blog tatsächlich geschrieben? Eine ironische Paraphrase von ALICE SCHWARZERS wie immer neben der Sache liegenden Kommentars:
Tja, und überhaupt: die über die von stscherer in Gang gebrachten Ermittlungsverfahren fachsimpelnden FB-Freunde Bechyna und Scherer sollten sich langsam darüber einigen, ob ich auf meinem Blog zuviel oder zu wenig schreibe - ich gebe zu, über Füllmaterial wie Schuhorthopädietechnik, Hannover 96, Motorräder, Computer-Spielzeug, substanzlose Bella-Dönekens und durch die Blume angedrohte substanzlose Strafanzeigen nicht zu verfügen: ich muß mir schon Gedanken darüber machen, was ich veröffentliche...
Und andere müßten sich Gedanken machen, ob ihre Fans sie nicht diskreditieren.
Zur Sache, um die es in diesem speziellen hysterischen Umfeld schon lange nicht mehr geht: man weiß nie, wie es vor Gericht ausgeht. Aber daß diese Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann nicht bestritten werden. Ums Geld oder nur um Gewinnabschöpfung geht es gar nicht, dazu ist die Klagesumme zu gering. Ich sehe diese Klage als Dominostein - ein unvoreingenommenes, örtlich entferntes und juristisch überlegenes Zivilgericht soll sich der Sache annehmen und die Beweislage werten - und dieses Mal richtig, nicht so wie in Mannheim, wo die eigenen Fehler mit einem in dubio salviert werden sollten...
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=452741598099663&set=a.446356135404876.104247.445282312178925&type=1&comment_id=1229120&offset=0&total_comments=8Frank Georg Bechyna Wieso " ...ist davon auszugehen ..." ( gewesen ) , Herr Z i p p er ? Alles nur Spekulationen . Widerlich . Auch für das Z i v i l v e r f a h r e n Kachelmann ./. Dinkel vor dem LG Frankfurt am Main haben wir aus dem und dieser zuvor nie wahegenommenen Anwälte gehört, dass die umgangreich und substantiiert begründete Klage von herrn Kachelmann keine Chance habe , auch nur zugelassen zu werden. eine Begründung fehlte auch hier . Eine ehamalige , jetzt diesntunfäige Oberstaarsanwältig und wenig erfolgreiche krimiautorin Gabrile Gordon - Wolff kam - natürlich unbegründet ! - auf ihrem Blog zu demselben Ergebnis . Die Blogerin Wolff , sehr aktibv über lange Zeit PRO - Kachelmann , hat sich wohl rein wissenschagtlich " verbessert " . Anders kann man diese biazarre Wendung nicht deuten . Aber sie schreibt ja sehr viel und sehr gene . Dürfen wir aus berufener Feder eine plausible Begründung nach Z i v i l r e c h t erwarten ? Dazu bedarf es eigentlich nur eines " Palandt " ( BGB - Kommentar ) und eines " Zöller " ( ZPO - Kommentar ) .
Gestern um 04:49 • 1
Was hatte ich auf meinem Blog tatsächlich geschrieben? Eine ironische Paraphrase von ALICE SCHWARZERS wie immer neben der Sache liegenden Kommentars:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/08/12/bloggen-die-grose-freiheit-oder-zwang-zur-produktion-mit-einem-seitenblick-auf-alice-schwarzer/Innerhalb gut eines Monats erledigte sie [Alice Schwarzer] rüstig folgende Themen – und ich befleißige mich, meinem unerreichbaren Vorbild nachzueifern, indem ich keine Links setze und den Inhalt der Postings frei paraphrasiere: denn in der Kürze liegt bekanntlich die Würze, wie BILD es ja auch schon so erfolgreich vorführt:02.07.2012
Soll die Beschneidung verboten werden?
Natürlich nicht. Religion ist zwar nicht ihr Ding, aber soviel Gedöns um einen kleinen Schnitt, der die ganze ohnehin unerfreuliche Sache viel hygienischer gestaltet, muß ja nicht sein. Betrifft ja eh nur Jungs, für die sie nicht zuständig ist.06.07.2012
Es reicht, Herr Kachelmann!
Die Schadensersatzklage von Jörg Kachelmann gegen die frühere Anzeigenerstatterin ist nach Auffassung unserer frischgebackenen Rechtsexpertin juristisch Kokolores und dient nur der Werbung für das für Oktober angekündigte Buch ›Recht und Gerechtigkeit‹ des Klägers und seiner Frau (weshalb auch der Anwalt der Beklagten die Chefreporterin Tanja May von der BUNTE über das Zivilverfahren unterrichtete). Irgendwie alles Litigation-PR durch Prozeßführung. Und daß das Landgericht Frankfurt a. M. in einer Sache, der kein Erfolg beschieden sein kann, auch noch Termin anberaumt, ist schlicht und einfach ungeheuerlich.
Tja, und überhaupt: die über die von stscherer in Gang gebrachten Ermittlungsverfahren fachsimpelnden FB-Freunde Bechyna und Scherer sollten sich langsam darüber einigen, ob ich auf meinem Blog zuviel oder zu wenig schreibe - ich gebe zu, über Füllmaterial wie Schuhorthopädietechnik, Hannover 96, Motorräder, Computer-Spielzeug, substanzlose Bella-Dönekens und durch die Blume angedrohte substanzlose Strafanzeigen nicht zu verfügen: ich muß mir schon Gedanken darüber machen, was ich veröffentliche...
Und andere müßten sich Gedanken machen, ob ihre Fans sie nicht diskreditieren.
Zur Sache, um die es in diesem speziellen hysterischen Umfeld schon lange nicht mehr geht: man weiß nie, wie es vor Gericht ausgeht. Aber daß diese Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann nicht bestritten werden. Ums Geld oder nur um Gewinnabschöpfung geht es gar nicht, dazu ist die Klagesumme zu gering. Ich sehe diese Klage als Dominostein - ein unvoreingenommenes, örtlich entferntes und juristisch überlegenes Zivilgericht soll sich der Sache annehmen und die Beweislage werten - und dieses Mal richtig, nicht so wie in Mannheim, wo die eigenen Fehler mit einem in dubio salviert werden sollten...
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Aussage gegen Aussage ... Formular ;-)
http://strafverteidigung.marktplatz-recht.de/exs_home.php?uid=6601&page=3&blog_id=1201&cc=1
Formular
Ich habe mir dieses Formular von RA Sascha Petzold angesehen, mit dem die Nichteröffnung des Verfahrens erstrebt wird:
http://www.strafverteidiger-wiki.de/index.php?title=Er%C3%B6ffnungsbeschluss,_Ablehnungsantrag_bei_%22Aussage_gegen_Aussage%22
Da ist alles sehr schön zusammengefaßt, was die Rechtsprechung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen verlangt.
Es ist aber kein Zufall, daß dieses Formular für einen Fall aus dem Betäubungsmittelrecht erstellt worden ist, in dem ein früherer Mitbeschuldigter einziger Belastungszeuge ist (und der mal so und mal so aussagte, wie es in Drogenfällen üblich ist (Kronzeugenregelung)).
Wie man sehen kann, gelten diese Grundsätze bei Sexualdelikten aber nur eingeschränkt: zur Eröffnung des Verfahrens kommt es fast immer, wenn eine Frau einen Mann beschuldigt - erst aufgrund des persönlichen Eindrucks der Beteiligten kommt es zu den auf diesem Gebiet relativ zahlreichen Freisprüchen (oder auch Falschverurteilungen). Die Aktenlage spricht eben überwiegend für die Anzeigeerstatterinnen; da reicht schon der Vermerk aussagepsychologisch ungeschulter Polizeibeamter, daß die Frau einen glaubwürdigen Eindruck mache...
Es kommt hinzu, daß viele Verteidiger das Zwischenverfahren nicht nutzen, weil sie auf den Verdienst durch die Vertretung bei der Hauptverhandlung angewiesen sind. Das sind ungute Kombinationen.
http://www.strafverteidiger-wiki.de/index.php?title=Er%C3%B6ffnungsbeschluss,_Ablehnungsantrag_bei_%22Aussage_gegen_Aussage%22
Da ist alles sehr schön zusammengefaßt, was die Rechtsprechung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen verlangt.
Es ist aber kein Zufall, daß dieses Formular für einen Fall aus dem Betäubungsmittelrecht erstellt worden ist, in dem ein früherer Mitbeschuldigter einziger Belastungszeuge ist (und der mal so und mal so aussagte, wie es in Drogenfällen üblich ist (Kronzeugenregelung)).
Wie man sehen kann, gelten diese Grundsätze bei Sexualdelikten aber nur eingeschränkt: zur Eröffnung des Verfahrens kommt es fast immer, wenn eine Frau einen Mann beschuldigt - erst aufgrund des persönlichen Eindrucks der Beteiligten kommt es zu den auf diesem Gebiet relativ zahlreichen Freisprüchen (oder auch Falschverurteilungen). Die Aktenlage spricht eben überwiegend für die Anzeigeerstatterinnen; da reicht schon der Vermerk aussagepsychologisch ungeschulter Polizeibeamter, daß die Frau einen glaubwürdigen Eindruck mache...
Es kommt hinzu, daß viele Verteidiger das Zwischenverfahren nicht nutzen, weil sie auf den Verdienst durch die Vertretung bei der Hauptverhandlung angewiesen sind. Das sind ungute Kombinationen.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Re: Kachelmann und kein Ende....
uvondo schrieb:>>>Es war also mehr eine Fehlinterpretation von mir denn ich nahm an, dieser Film (das Drehbuch zum Film) käme von Herrn Stumph.<<<
ich hatte das schon so verstanden, daß Du das fehlinterpretiert hast. Das passiert uns allen einmal, ansonsten wären wir vollkommen.
Zu Kinski sag ich jetzt lieber nichts mehr, sonst müsste ich ins Detail gehen.......
>>>solche Schauspieler wünschte ich mir für Deutschland...<<< Doch wir haben einen, ich ringe gerade um seinen Namen. Auch wenn er nur halb sot gut ist wie Kinski, aber der Mann lebt...HALT ich habs....Uwe Bohm, ein Zögling und Stiefsohn von ????fällt mir jetzt auch nicht ein. Aber es kümmet noch, außer jemand ist schneller. Faltiges Gesicht, Whisky/Raucherstimme, dem Alkohol zugetan, als Schauspieler ebenfalls genial, usw. und mir fällt der Name immer noch nicht ein. (Auch der Vater von Ben und Merit Becker)
Hallo Leute,
ich habe eben nur mal ausprobieren wollen, wie man kopiert mit dem Zitat in einem exra Kästchen, leider immer noch nicht kapiert.
vielleicht schaffe ich es ja noch.
Ich probiere nachher noch mal.
Zuletzt von patagon am So 26 Aug 2012, 17:12 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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hat doch geklappt.
Das hatte ich mir schwieriger vorgestellt.
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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bin ich wieder
patagon schrieb:Das hatte ich mir schwieriger vorgestellt.
mal schaun
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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Re: Kachelmann und kein Ende....
patagon schrieb:patagon schrieb:Das hatte ich mir schwieriger vorgestellt.
mal schaun
bravo
geil
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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Bravo, bravo Pat,.....
.....weisst Du an was ich jetzt spontan denken musste?
Schau mal:
https://www.youtube.com/watch?v=u2Uyip04e6Q&feature=related
Hahaha,....ich freu mich richtig mit Dir.
Da
Schau mal:
https://www.youtube.com/watch?v=u2Uyip04e6Q&feature=related
Hahaha,....ich freu mich richtig mit Dir.
Da
Zuletzt von dale am So 26 Aug 2012, 19:17 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : das "ich" vergessen. Sorry, bin eben alt, bucklig und vergesslich)
Gast_0005- Anzahl der Beiträge : 182
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Re: Kachelmann und kein Ende....
patagon schrieb:patagon schrieb:patagon schrieb:Das hatte ich mir schwieriger vorgestellt.
mal schaun
bravo
geil
Na also, Du kannst es doch - bisschen mehr Selbstvertrauen in Zukunft bitte!
Gast- Gast
es grünt so frün, wenn ..
ich nach Spanien giehen...
Übermorgen. Ihr seid so lieb.
Ein bisschen Albernheit darf ich mir hoffentlich nach einer Woche Zahnarzt leisten.
Das hat gar nicht soo weh gean, aber...
Na ja, ich erspare euch die Einzelheiten. Nur soviel, totale Paranoia.
Ich weiß nicht ob ich vorher noch Zeit habe, ansonsten
Hasta luego...
Immerhin, es grünt so grün...
Übermorgen. Ihr seid so lieb.
Ein bisschen Albernheit darf ich mir hoffentlich nach einer Woche Zahnarzt leisten.
Das hat gar nicht soo weh gean, aber...
Na ja, ich erspare euch die Einzelheiten. Nur soviel, totale Paranoia.
Ich weiß nicht ob ich vorher noch Zeit habe, ansonsten
Hasta luego...
Immerhin, es grünt so grün...
patagon- Anzahl der Beiträge : 1528
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Freisprüche der Woche
WERL ▪ Freispruch im Zwangsprostitutions-Prozess: Die Schuld des Angeklagten war nicht beweisbar, weil es zu viele Widersprüche in Aussagen der Nebenklägerin gab.
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
Zu wenig Beweise
Neuburg (rje) Weil er seine damalige Frau vergewaltig haben soll, stand gestern ein 30-jähriger Mann vor dem Neuburger Schöffengericht. Das mutmaßliche[sic! nach Freispruch]Opfer hatte ihn nach der Trennung im Juni 2011 angezeigt.
[...]
http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-Zu-wenig-Beweise;art1763,2648324
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
VON MICHAEL VERFÜRDEN - zuletzt aktualisiert: 21.08.2012
Kleve (RP). Das, was der Angeklagte im Dezember 2009 auf dem Gelände der Rheinischen Kliniken in Bedburg gemacht hat, gehöre sich zwar nicht.[...]
Der Richter kam den Forderungen von Verteidiger Haas und Staatsanwalt Scholten nach, die beide auf Freispruch plädierten.[...]
http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/freispruch-61-jaehriger-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-freigesprochen/
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/freispruch-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-1.2959887
Und hier kann man mal wieder sehen,
wie unheilvoll Opferschutzorganisationen wirken, die ihre instabilen Klientinnen geradezu suggestiv in die Opferrolle drängen (nicht zuletzt, um die eigene Existenzberechtigung zu sichern):
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
Kollateralschaden: sieben Monate U-Haft für den Angeklagten.
Als großes Problem wurde die Rolle eben jener Opferschutz-Organisationen betrachtet. „Gab es damals womöglich Interessen dieser Einrichtungen, die in die Aussage flossen“, gab der Richter zu bedenken und schloss sich damit der Ansicht der Verteidiger an, dass diese eher hinderlich in der Klärung der Schuldfrage waren. Aus dem besagtem E-Mail-Verkehr sei ersichtlich, dass das Mädchen niemals von sich aus mit Fakten herausgerückt sei, sondern eher auf Fragen wie „Bist Du misshandelt worden? Hat sich jemand an Dir vergangen?“ mit „Ja“ antwortete, um nicht abgewiesen zu werden. Eine andere Organisation habe ihr einen Zuschuss zum Führerschein gezahlt, noch bevor ihr Fall überhaupt aktenkundig wurde.
Endgültig zum Ende des Prozesses führte eine Aussage von ihrer letzten Vernehmung Anfang des Monats, als sie plötzlich einräumte, die beiden Male, an denen sie zu dritt Geschlechtsverkehr mit den beiden Angeklagten hatte, seien doch auf freiwilliger Basis geschehen. Damit sei deutlich geworden, dass ihre Erinnerungen nicht mehr dem entsprachen, was damals vorgefallen sein muss, so der Vorsitzende.
„Niemand der Prozessbeteiligten hat der Zeugin vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt zu haben“, schloss er sich der Staatsanwältin an. „Es ist aber möglich, dass nach all der Zeit und in Anbetracht des damaligen Alters der Zeugin Dinge wie Verdrängung oder Ausblenden, begünstigt durch ihre Zeit in der Jugendpsychiatrie Hamm, eine Rolle gespielt haben und Erlebnisse entweder anders oder gar nicht mehr in Erinnerung geblieben sind.“
Alles in allem sei im Laufe der Zeit ein dynamischer Prozess aus Verdrängung, Rechtfertigung, seelischer Belastung und Eingriffen durch die Opferschutzorganisationen ins Laufen gekommen, in dem nicht mehr auszuschließen sei, das sie sich zum eigenen Schutz zum Opfer gemacht habe, und der letztlich zu diesem „äußerst schwierigen und aufwendigen Gerichtsverfahren, verbunden mit erheblicher Mehrarbeit“ geführt habe.
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
Kollateralschaden: sieben Monate U-Haft für den Angeklagten.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Hi Lobelie
aber weißt Du denn ein probates Mittel, um Falschanschuldigungen rechtzeitig zu erkennen???? Kann man ein Filtersystem entwickeln, in dem man von richtig und falsch unterscheiden kann. Du kommst doch aus dieser "Branche". Das war meinerseits ein ernstgemeinter Gedanke.
Ich möchte übringens nicht wissen, was noch so alles an Probanden unschuldig in Gefängnissen verweilt.
Ich möchte übringens nicht wissen, was noch so alles an Probanden unschuldig in Gefängnissen verweilt.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
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Ach UVONDO! "Ich will mein Leben zurück!"
Ein Vergleich: In den USA enden 30 Prozent aller Jury-Verfahren mit Freispruch. In Deutschland werden 80 Prozent aller Angeklagten im Strafprozess am Ende verurteilt. Die Chance auf einen Freispruch liegt bei 3 Prozent. Welches System macht weniger Fehler? Und wie erklärt sich, dass nach Urteilen in deutschen Strafprozessen im nachgelagerten Zivilprozess um Schadensersatz 30 bis 40 Prozent der Richter die Schuldfrage anders entscheiden als ihre Kollegen? Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat Auffälligkeiten wie diese analysiert, am Ende schätzte er in einem Strafrechtskommentar die Quote falscher Strafurteile auf ein Viertel.
Eine andere Zahl: Für etwa 90 000 Hafttage pro Jahr muss der Staat Entschädigung leisten. An jedem Tag in Deutschland sitzen damit etwa 250 Menschen zu Unrecht in Haft - und das sind nur diejenigen, bei denen der Staat seinen Fehler erkennt. Im Fall Harry Wörz beruhte dies auf einer Reihe von Zufällen.
Verbrechensopfern wendet die Justiz seit Jahren größere Aufmerksamkeit zu, sie sollen geschützt und in ihren Rechten bestärkt werden, bekommen Beistand und Hilfe; vom Täter erwartet man Reue und Wiedergutmachung. Aber wie geht der Staat mit denjenigen um, die er selbst zu Opfern gemacht hat?
"Bei mir hat sich keiner gemeldet", sagt Wörz, "bis heute nicht. Man denkt, da wäre eine Entschuldigung fällig. Aber die waren total zufrieden mit sich."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-85734066.html
BTW: Im Wormser Skandal hat sich auch nur EIN Richter entschuldigt ....
O je,
das ist mir durch die Lappen gegangen: ich wollte Dir, Uvondo, doch noch antworten.
Und Du, Rechtanwaeldin, weißt, daß die Freispruchsquote bei angeklagten Sexualdelikten weitaus höher als bei den üblichen 3 % liegt - was schon daran liegt, daß man die üblichen Freispruchsvermeidungs-Einstellungen wegen Geringfügigkeit oder per Täter-Opfer-Ausgleich nicht bewerkstelligen kann, weil es sich eben um Verbrechen handelt. Da muß Farbe bekannt werden. Da die Staatsanwaltschaften sich offenbar nicht mehr trauen, fragwürdige Verfahren einzustellen, gelangen jede Menge einstellungsreife Verfahren an die Gerichte, denen die Verantwortung schlicht zugeschoben wird. Auf Kosten von teilweise in U-Haft befindlichen Beschuldigten, die dem Risiko eines Fehlurteils ausgesetzt werden.
Im aktuellen Fall:
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
gab es genügend Hinweise auf eine Falschbeschuldigung: die Anzeigenerstatterin war in psychiatrischer Behandlung, ihre Aussage war durch suggestiv befragende Opfer-Organisationen kontaminiert, eine von ihnen hatte ihr noch vor Anzeigeerstattung Geld gezahlt, um einen Führerschein machen zu können (hä? Sollten die Spender da nicht langsam aufwachen?), und vor allen Dingen hatte sie ersichtlich gelogen: die Anzeigenerstatterin hatte behauptet, der Angeklagte und sein mitangeklagter Freund hätten nicht gewußt, wo sie wohne - der Angeklagte hatte aber ihr Zimmer detailliert beschrieben.
Diese Beschreibung des Zimmers muß zutreffend gewesen sein, weshalb sie in der Hauptverhandlung auch gestand, die bei ihr zuhause stattgefundenen Dreier seien freiwillig gewesen - was dann die gesamte Aussage über Zwangsprostitution zusammenbrechen ließ.
Sämtliche Freisprüche, die die Rechtanwaeldin gern postet, betreffen krückelige Verfahren, die bereits die Staatsanwaltschaften hätten einstellen müssen, wie im Fall Kachelmann.
Wesentlich schlimmer sind die krückeligen Verfahren, in denen es dennoch zu einer Verurteilung kommt. Die Dunkelziffer dürfte enorm sein - es sind ja alles Beziehungstaten mit ersichtlichen Falschaussagemotiven wie bei der letzten Mannheimer Verurteilung gegen einen US-Soldaten: Papi war gegen diese konflikthafte Beziehung, hatte das Töchterlein endlich losgeeist, und die Tochter wollte das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder - Freispruch gab es nur wegen der angeblichen Attacken des Angeklagten gegen den Vater, der den Partner der Tochter haßte und ganz offensichtlich übertrieben bzw. falsch gegen den Paretner der Tochter ausgesagt hatte: wegen der lediglich unter Einfluß des Vaters gemachten reichlich verspäteten Vorwürfe der Tochter, zu denen Beweise wegen der lange zurückliegenden angeblichen Tatzeiten nicht existierten, wurde der "Ausländer" zu siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Ich kann nur hoffen, daß der BGH diese Verurteilung aufhebt - aber so geht es vor Gericht heutzutage zu und her: Frauen haben es in der Hand, Männer zu entsorgen.
Und Du, Rechtanwaeldin, weißt, daß die Freispruchsquote bei angeklagten Sexualdelikten weitaus höher als bei den üblichen 3 % liegt - was schon daran liegt, daß man die üblichen Freispruchsvermeidungs-Einstellungen wegen Geringfügigkeit oder per Täter-Opfer-Ausgleich nicht bewerkstelligen kann, weil es sich eben um Verbrechen handelt. Da muß Farbe bekannt werden. Da die Staatsanwaltschaften sich offenbar nicht mehr trauen, fragwürdige Verfahren einzustellen, gelangen jede Menge einstellungsreife Verfahren an die Gerichte, denen die Verantwortung schlicht zugeschoben wird. Auf Kosten von teilweise in U-Haft befindlichen Beschuldigten, die dem Risiko eines Fehlurteils ausgesetzt werden.
Im aktuellen Fall:
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
gab es genügend Hinweise auf eine Falschbeschuldigung: die Anzeigenerstatterin war in psychiatrischer Behandlung, ihre Aussage war durch suggestiv befragende Opfer-Organisationen kontaminiert, eine von ihnen hatte ihr noch vor Anzeigeerstattung Geld gezahlt, um einen Führerschein machen zu können (hä? Sollten die Spender da nicht langsam aufwachen?), und vor allen Dingen hatte sie ersichtlich gelogen: die Anzeigenerstatterin hatte behauptet, der Angeklagte und sein mitangeklagter Freund hätten nicht gewußt, wo sie wohne - der Angeklagte hatte aber ihr Zimmer detailliert beschrieben.
Diese Beschreibung des Zimmers muß zutreffend gewesen sein, weshalb sie in der Hauptverhandlung auch gestand, die bei ihr zuhause stattgefundenen Dreier seien freiwillig gewesen - was dann die gesamte Aussage über Zwangsprostitution zusammenbrechen ließ.
Sämtliche Freisprüche, die die Rechtanwaeldin gern postet, betreffen krückelige Verfahren, die bereits die Staatsanwaltschaften hätten einstellen müssen, wie im Fall Kachelmann.
Wesentlich schlimmer sind die krückeligen Verfahren, in denen es dennoch zu einer Verurteilung kommt. Die Dunkelziffer dürfte enorm sein - es sind ja alles Beziehungstaten mit ersichtlichen Falschaussagemotiven wie bei der letzten Mannheimer Verurteilung gegen einen US-Soldaten: Papi war gegen diese konflikthafte Beziehung, hatte das Töchterlein endlich losgeeist, und die Tochter wollte das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder - Freispruch gab es nur wegen der angeblichen Attacken des Angeklagten gegen den Vater, der den Partner der Tochter haßte und ganz offensichtlich übertrieben bzw. falsch gegen den Paretner der Tochter ausgesagt hatte: wegen der lediglich unter Einfluß des Vaters gemachten reichlich verspäteten Vorwürfe der Tochter, zu denen Beweise wegen der lange zurückliegenden angeblichen Tatzeiten nicht existierten, wurde der "Ausländer" zu siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Ich kann nur hoffen, daß der BGH diese Verurteilung aufhebt - aber so geht es vor Gericht heutzutage zu und her: Frauen haben es in der Hand, Männer zu entsorgen.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Hi Lobelie
meine Frage konntest Du nicht ganz zufriedenstellend beantworten. Gibt es, oder kann man in der Justiz ein Filtersystem installieren, daß nur noch für ganz wenige unschuldig verurteilte "durchlässig" ist.
Wie soll ich mich ausdrücken, mein Richter ist manchmal schon ob meiner blöden Fragerei leicht genervt, und den erwischt es wahrscheinlich demnächst in Spanien wieder. Ich bin halt kein Jurist..... Aber sowohl in der Wirtschaft wie auch in unseren Laboren bedient man sich der Ausschlußverfahren. Bin gern bereit, gesondert dazu Stellung zu beziehen. ABER die Justiz scheint soetwas nicht zu kennen. Das meinte ich mit filtrieren..... Mein Freund kennt ja nun meinen Gerechtigkeitsfimmel, deswegen hat er auch Geduld mit mir. UND er sagt auch, eine Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu besorgen. Daran hapert es leider zu oft. (sagt er) Das wäre so ein kleines Teilchen eines Filtersystems nach meinem Geschmack. Vielleicht könnte dann irgendwann das Recht der Gerechtigkeit etwas näher kommen........
Wie soll ich mich ausdrücken, mein Richter ist manchmal schon ob meiner blöden Fragerei leicht genervt, und den erwischt es wahrscheinlich demnächst in Spanien wieder. Ich bin halt kein Jurist..... Aber sowohl in der Wirtschaft wie auch in unseren Laboren bedient man sich der Ausschlußverfahren. Bin gern bereit, gesondert dazu Stellung zu beziehen. ABER die Justiz scheint soetwas nicht zu kennen. Das meinte ich mit filtrieren..... Mein Freund kennt ja nun meinen Gerechtigkeitsfimmel, deswegen hat er auch Geduld mit mir. UND er sagt auch, eine Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu besorgen. Daran hapert es leider zu oft. (sagt er) Das wäre so ein kleines Teilchen eines Filtersystems nach meinem Geschmack. Vielleicht könnte dann irgendwann das Recht der Gerechtigkeit etwas näher kommen........
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
Anmeldedatum : 13.06.12
Wenn
es um ›weiche‹ Tatsachen wie die Glaubhaftigkeit einer Aussage geht, dann dienen die Kriterien der Aussagepsychologie als Filter - Juristen haben da, so will es der BGH, genauso vorzugehen wie die Experten auf diesem Gebiet.
Problematisch ist eben, daß nur wenige Juristen etwas von Aussagepsychologie verstehen; sie ist nicht zwingender Bestandteil von Aus- und Fortbildung. Hier sollte angesetzt werden!
Problematisch ist eben, daß nur wenige Juristen etwas von Aussagepsychologie verstehen; sie ist nicht zwingender Bestandteil von Aus- und Fortbildung. Hier sollte angesetzt werden!
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
Anmeldedatum : 14.06.12
Danke Lobelie
das ist eine klare Aussage, deckt sich übrigens mit seiner.....
Also liegt der Fehler in der Ausbildung, und das in einem so wichtigen Beruf/Amt......Also bleiben Recht und Gerechtigkeit auch weiterhin 2 Paar Schuhe. Ich bin in dieser Frage immer etwas ungehalten, meine es aber nicht bös......
Also liegt der Fehler in der Ausbildung, und das in einem so wichtigen Beruf/Amt......Also bleiben Recht und Gerechtigkeit auch weiterhin 2 Paar Schuhe. Ich bin in dieser Frage immer etwas ungehalten, meine es aber nicht bös......
uvondo- Anzahl der Beiträge : 1610
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"Er verließ das Gericht als freier Mann. Für die Zeit der Freiheitsentziehung wird er entschädigt."
2012-08-29 20:05
Gericht spricht 28-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei
Richter geht von einvernehmlichem Handeln aus
WILDESHAUSEN (rh). Mit einer Überraschung ist vor dem Landgericht Oldenburg ein Sicherungsverfahren gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Wildeshausen zu Ende gegangen. Dem behinderten Mann, dessen Einsicht und Steuerungsfähigkeit mindestens erheblich vermindert, womöglich aber ganz aufgehoben sind, soll im Februar dieses Jahres in der Kreisstadt ein ebenfalls stark behindertes weibliches Opfer vergewaltigt haben.
Von vornherein war nach gutachterlichen Stellungnahmen klar,....
http://www.dk-online.de/nachrichten/lokal/landkreis/254370-25/story.csp
Tja, Lobelie! Spannende Frage für "Jugend forscht!"
Auch ohne die Einführung des Instituts der Nebenklage, die allenfalls zur Verfahrensverlängerung führte, dauerten die 'durchschnittiche' Verg./sex. Nötigungsverfahren länger als die Fristenlösung dauerte...
Da stellt sich doch die Frage, wie oft den ein ungeborenes Kind zu Unrecht legal ermordet wurde, es quasi eine Art 'Erschleichung' eines legalen Ausnahmemotivs zur Abtreibung gegeben hat - und wer sich alles daran schuldig beteiligt hat....
M.a.W.: Wie oft kam es nach einer Abtreibung wegen MUTMAßLICHER Vergewaltigung (unter Hintanstellung der rechtstaatlichen Unschuldsvermutung) anschließend zu einem Freispruch bzw. vorzeitiger Einstellung des Verfahrens.
Und wie oft wurde anschließend ein Strafverfahren gegen die Abtreiberin eingeleitet und abgeschlossen?
http://www.jurablogs.com/de/go/legitime-vergewaltigung-rape-rape-vergewaltigung-vergewaltigung-abortion-abortion
Eine allgemeine Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsanzeigen von rd. 13% übertragen auf 25 bis 49 zu diesem Zeitpunkt noch mutmaßlich aus Vergewaltigung entstandenen Leben geschnetzelte und abgesaugte Leben ergibt was?
http://www.jurablogs.com/de/go/legitime-vergewaltigung-rape-rape-vergewaltigung-vergewaltigung-abortion-abortion
Da stellt sich doch die Frage, wie oft den ein ungeborenes Kind zu Unrecht legal ermordet wurde, es quasi eine Art 'Erschleichung' eines legalen Ausnahmemotivs zur Abtreibung gegeben hat - und wer sich alles daran schuldig beteiligt hat....
M.a.W.: Wie oft kam es nach einer Abtreibung wegen MUTMAßLICHER Vergewaltigung (unter Hintanstellung der rechtstaatlichen Unschuldsvermutung) anschließend zu einem Freispruch bzw. vorzeitiger Einstellung des Verfahrens.
Und wie oft wurde anschließend ein Strafverfahren gegen die Abtreiberin eingeleitet und abgeschlossen?
http://www.jurablogs.com/de/go/legitime-vergewaltigung-rape-rape-vergewaltigung-vergewaltigung-abortion-abortion
Eine allgemeine Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsanzeigen von rd. 13% übertragen auf 25 bis 49 zu diesem Zeitpunkt noch mutmaßlich aus Vergewaltigung entstandenen Leben geschnetzelte und abgesaugte Leben ergibt was?
http://www.jurablogs.com/de/go/legitime-vergewaltigung-rape-rape-vergewaltigung-vergewaltigung-abortion-abortion
Sorgerecht versus Vergewaltigungsanzeige ... 29. August 2012 12:05 Uhr
Justiz - Zweifel an Vergewaltigung
30-Jähriger aus dem Donaumoos soll sich 2010 an seiner Ehefrau vergangen haben. Jetzt wurde er freigesprochen Von Daniela Fischer
Neuburg-Schrobenhausen Ein 30-Jähriger aus dem Donaumoos soll im Januar 2010 seine Frau im ehelichen Schlafzimmer vergewaltigt haben. So lautete gestern die Anklage vor dem Neuburger Amtsgericht. Nach knapp dreistündiger Verhandlung entschied sich das Schöffengericht um Richter Gerhard Ebner für einen Freispruch. Die Zweifel waren zu stark.
Die mittlerweile geschiedene Ehefrau des Angeklagten kam nicht zu der gestrigen Verhandlung...
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Bernhard Lang, machte das Gericht weiter auf mehrere Briefe aufmerksam, die die Frau ihrem Exmann geschrieben haben soll. In der Zeit, in der sie angeblich vergewaltigt worden sei, habe sie ihm Zeilen wie „Wir haben kaum noch Sex“ und „Früher war es viel schöner mit dem Sexuellen“ geschrieben. Von Liebe habe sie gesprochen, nicht von Gewalt, äußerte sich der Angeklagte hierzu.
Rechtsanwalt Lang interpretierte die Briefe, die trotz fehlendem Datums dem Inhalt zufolge in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der angeblichen Vergewaltigung stünden, wie folgt: „Die Frau war es, die körperliche Zuwendung gesucht hat.“
Dass sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Anzeige außerdem um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter stritten, kam dem Vorwurf der Frau ebenfalls nicht zugute. Der 30-Jährige aus dem Donaumoos wollte nicht, dass das Mädchen mit Mutter, Großmutter, deren Lebenspartner und zwei Hasen in einer 35 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Er beantragte das alleinige Sorgerecht. Kurze Zeit später – und eineinhalb Jahre nach der angeblichen Tat – erstattete seine Partnerin Anzeige wegen Vergewaltigung.
Zudem war die Frau 2003 wegen einer Falschaussage zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden, wie Richter Ebner aus dem Bundeszentralregister zitierte. ...
http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Zweifel-an-Vergewaltigung-id21692096.html
Das Wichtigste hast Du weggelassen...
Wegen „starker Zweifel“ kam das Schöffengericht um Richter Ebner der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, schließlich nicht nach. Der 30-Jährige wurde freigesprochen.
Wie kann man bei dieser Sachlage auch noch Verurteilung beantragen? Daß der Antrag so gelautet haben kann, wie berichtet, glaube ich wiederum nicht - nur eine Strafe bis zwei Jahre kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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Übernimmt Hoecker ;-)?
Sa sind wir doch mal gespannt, wie viele Stunden DAS noch so da stehen bleibt?!?!!?
Der Vergewaltigungsprozess von Jörg Kachelmann zeige, dass es zu einem echten Spießrutenlauf für die Opfer werden kann, wenn man seinen Vergewaltigungsvorwurf öffentlich macht.
http://www.extratipp.com/nachrichten/regionales/aufreger/viele-aerzte-sind-opfern-sexueller-gewalt-ueberfordert-2473627.html
Diese Frauenhaus-Leiterinnen
lernen es wohl nie...
Ganz abgesehen von der generellen Gleichsetzung Anzeigenerstatterin= Opfer geht das Argument als solches doch fehl: wieviel Prozent der angezeigten Männer sind denn Prominente, die ein solches Medien- und Internetspektakel auslösen?
Ganz abgesehen von der generellen Gleichsetzung Anzeigenerstatterin= Opfer geht das Argument als solches doch fehl: wieviel Prozent der angezeigten Männer sind denn Prominente, die ein solches Medien- und Internetspektakel auslösen?
Lobelie- Anzahl der Beiträge : 2568
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